angestellte Tätigkeit mit eigenem Auto und KM-Pauschale - was ist wenn....

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
imo123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
angestellte Tätigkeit mit eigenem Auto und KM-Pauschale - was ist wenn....

Hallo,

angenommen, jemand wird zum 01.04. erstmalig Angestellter im Kurierdienst. Es sei nun (im Vertrag) vereinbart worden, dass die Tätigkeit mit einem Gehalt zzgl. einer KM-Pauschale von 0.30 EUR per KM vergütet wird. Gefahren wird mit eigenem Auto. Nun kommen dabei Fragen auf, wie folgt:

a) das Fahrzeug ist ein Diesel. Was ist, wenn das Fahrzeg aufgrund von Dieselfahrverboten nicht mehr zum Einsatz kommen darf, der Angestellte aber (finanziell) nicht in der Lage ist, sich ein adäquates neues Fahrzeug zuzulegen?

b) was passiert, wenn das Fahrzeug einen Motorschaden erleidet (oder sonstwie ausfällt) und die Reparatur vom Angestellten finanziell nicht zu leisten ist?

Fragen:
1. Wären das Kündigungsgründe?
2. Müßte der AG ggf. ein Fahrzeug stellen?

Besten Dank vorab!

Mfg
imo



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Der Vertrag sieht also offenbar vor, dass du die Tätigkeit mit eigenem PKW ausführst. Wieso sollte der AG dann einen Wagen stellen müssen, wenn deiner ausfällt - wieso auch immer? DU hast dich verpflichtet - übrigens mit 30 Cent Vergütung auf sehr ungünstigem Level.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Und man sollte auch der Versicherung melden ,das man das Auto beruflich nutzt

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Ohne die betreffenden vertraglichen Vereinbarungen zu kennen, ist das wohl nur Raterei



Zitat (von imo123):
1. Wären das Kündigungsgründe?

Du benötigst keinen Kündigungsgrund.
Und für den Arbeitgeber ist ein Arbeitnehmer der seine Arbeit nicht mehr machen kann, durchaus ein Kündigungsgrund.



Zitat (von imo123):
2. Müßte der AG ggf. ein Fahrzeug stellen?

Vermutlich nicht.



Wenn man die Kosten (hoher Verschleiß, gesteigerte Versicherungskosten) berücksichtigt, sind 0,3 EUR / km ein Witz.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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