AU - Ärztliche Feststellung.

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)
AU - Ärztliche Feststellung.

Hallo,

angenommen man ist mehr als 6 Wochen krankgeschrieben. Man ist weiterhin krank und die Krankschreibung sollte verlängert werden. So ist man zum Hausarzt gegangen. Aber er hat Urlaub gemacht und die Praxis war zu. Es war Mittwoch und die Ärzte arbeiten nur einen halben Tag. So ist man erst am Donnerstag zur Vertretung gegangen. Die AU gilt zwar ab Mittwoch, ist aber erst am Donnerstag ausgestellt worden.

Die Kranenkasse akzeptiert diese AU nicht, da rückwirkende Bescheinigung keine Relevanz in Bezug auf das Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld hat. Die AU sollte am Mittwoch ausgestellt werden da die letzte bis Dienstag galt.

Kann man in dem Fall was machen um das Krankengeld zu bekommen? Gibt es welche Gesetze, die solchen Fall berücksichtigen? Oder hat man tatsächlich den Anspruch entgültig verloren? Hilft da vielleicht Behinderungsausweis (wahrscheinlich wird da über 50% Behinedrung stehen)? Der wird aber erst beantragt, also ihn gab noch nicht als die Tatsache passiert ist und wird noch dauern bis er kommt.

Vielen Dank vorab!



-- Editier von marlena_maskula am 29.03.2017 11:37

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Nach derzeitigem Stand ist der Zug abgefahren. Mit den Unterlagen fürs Krankengeld bekommt man auch detailliert die Bedingungen mitgeteilt, wer sich daran nicht halten mag, kann oder will, hat Pech gehabt. Lesen Sie die Unterlagen zum Bezug von Krankengeld Ihrer Krankenkasse.

Auch eine möglicherweise bestehende Behinderung spielt keine Rolle, es ist mehr als unwahrscheinlich, dass die Behinderung Sie von der rechtzeitigen Verlängerung des Krankengeldes abhalten könnte. Jedem, wirklich jedem, ist bekannt, dass Ärzte mittwochs nur den halben Tag arbeiten. Wer nicht früh genug aus dem Bett kommt, hat halt Pech gehabt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Mit den Unterlagen fürs Krankengeld bekommt man auch detailliert die Bedingungen mitgeteilt, wer sich daran nicht halten mag, kann oder will, hat Pech gehabt. Lesen Sie die Unterlagen zum Bezug von Krankengeld Ihrer Krankenkasse.

Es gab keine Unterlagen. Krankengeld ist automatischa ausbezahlt worden. In dem Fall muesste ma das Gesetzbuch kennen.

Was fuer eine Bedeutung hat denn das Gueltigkeisdatum auf AU und wieso gibt es ueberhaupt?

-- Editiert von marlena_maskula am 31.03.2017 08:01

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#4
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
In dem Fall muesste ma das Gesetzbuch kennen.


Zitat:
Genau. Und kennt man es nicht, dann hat man eben Pech gehabt. So ist es mit allen Gesetzen.


Die Krankenkasse hat denn keinen Pflicht darueber zu belehren? Nicht jeder hat Jura studiert.

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