Hallo, ich habe viel recherschiert, aber zu ein paar Fragen keine Antwort im Netz gefunden. Ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich meine Fragen zu einem fiktiven Arbeitsvertrag hier in ein Thema poste. Vielen Dank schon einmal im Vorraus für eure Hilfe!
Ich fange mal an...
Angenommen im AV ist geregelt, das der AG die Arbeitszeit nach billigem Ermässen schätzen darf, obwohl der AN eine persönliche Auflistung angefertigt hat. Ist dies so üblich und auch erlaubt?
Hintergrund könnte wohl entweder sein, der AG könnte dem AN die Auflistung nicht glauben oder aber der AG behält sich grundsätzlich vor die seiner Meinung nach notwendig gewesene Arbeitszeit anzusetzen, unabhängig von der tatsächlich geleisteten.
Angenommen im AV ist ein regelmäßiger Arbeitsort angegeben, dieser kann durch den AG allerdings geändert werden. Bedeutet dies, das der AG den AN im gesammten Bundesgebiet versetzen darf, so wie er das möchte?
Angenommen im AV ist eine Weitergabe des AG an andere Unternehmen vereinbart. Bedeutet dies auch eine Versetzungsmöglichkeit im gesamten Bundesgebiet?
Danke nochmal!
Arbeitsverrag: Arbeitszeit, Arbeitsort, Weitergabe
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// ..., dass der AG die Arbeitszeit nach billigem Ermässen schätzen dar
Üblich gewiss nicht, ob erlaubt ...? Der AG kann die AZ erfassen (lassen), aber schätzen? Nach welchen Regeln? Fragwürdig.
/// im AV ist ein regelmäßiger Arbeitsort angegeben, dieser kann durch den AG allerdings geändert werden
Eine Festlegung des Arbeitsortes ist somit Makulatur
/// Weitergabe des AG an andere Unternehmen
Arbeitnehmerüberlassung? Denkbar, aber an Genehmigungen gebunden. Einsatz im ganzen Bundesgebiet - wenn, dann nach billigem Ermessen. Mit Risiken für AN
Hi blaubär+ und vielen Dank für deine schnelle Hilfe!
Zitat:Üblich gewiss nicht, ob erlaubt ...? Der AG kann die AZ erfassen (lassen), aber schätzen? Nach welchen Regeln? Fragwürdig.
Regeln wären keine festgelegt. Also gibts hier keine eindeutige Regelung?
Danke für die anderen Infos!
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Also im Klartext: der AN begibt sich völlig in die Hand des AG, wenn der die AZ schätzen darf und diese Klausel gelten sollte! Da sind Konflikte vorprogrammiert, denke ich.
@Oppla
Ihre Schilderung hört sich für mich so an, als ob ein Vertragstext in Laienworte übersetzt und dann noch in indirekter Rede wiedergegeben wurde. Stehen denn wirklich Begrifflichkeiten wie "Arbeitszeit schätzen" oder "Weitergabe an andere Unternehmen" im Arbeitsvertrag? Oder ist das sozusagen die Übersetzung mit Ihren Worten?
Im 2. Fall posten Sie doch bitte mal den Wortlaut, der konkret in dem hypothetischen Vertrag stehen würde.
Ja, stellen Sie gerne mal die Formulierungen hier rein!!
Dass der Arbeitgeber da reinschreibt, dass er die Arbeitszeit schätzen darf, das wäre wirklich mal was richtig neues!
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