Aus Wohnung verweisen, kein Mietvertrag o.ä.

28. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 10x hilfreich)
Aus Wohnung verweisen, kein Mietvertrag o.ä.

Hallo zusammen,

Ich bin Eigentümer einer Wohnung, ich bin auch dort an dieser Adresse gemeldet.
Des weiteren ist noch meine Freundin hier an der Adresse gemeldet, sie hat jedoch keinen Untermietvertrag o.ä.
Ist lediglich gemeldet.

Da es seit schlanger zeit schlecht läuft, will ich die Notbremse ziehen, kann ich meine Freundin einfach aus der Wohnung schmeißen?


Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Da nicht alle Fragesteller hier die Begriffe rechtlich korrekt benutzen, ein Hinweis. Ein Mietvertrag ist nicht zwingend ein Schriftstück. Für einen Mietvertrag reicht es, wenn jemand etwas zur Verfügung gestellt bekommt und dafür irgendeine Form von Gegenleistung erbringt.

Von daher die Frage: Bringt diese Freundin eine Gegenleistung (Geld, Haushaltsdienste z.B.) und übersteigt diese Gegenleistung den Aufwand, den sie selber hervorruft?

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Und wie asozial kann man sein, seine ehemalige Freundin einfach ad hoc rauszuwerfen?

Nur weil es plötzlich nicht mehr passt, kann man der anderen Person die Lebensgrundlage (dazu gehört auch die Wohnung) nicht einfach wegnehmen. Wenn es Probleme gibt, sollte man einen Schlussstrich ziehen und kündigen.

Ps: Wenn der Nickname den Charakter darstellen sollte, dann viel Erfolg noch bei den weiteren Damen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von derdatedoktor):
Da es seit schlanger zeit schlecht läuft, will ich die Notbremse ziehen, kann ich meine Freundin einfach aus der Wohnung schmeißen?

Klar kann man das. Tür auf, Ex raus, Tür zu.

Mit etwas Glück belibt sie dann weg.

Rein realistisch wird sie wohl zur Gegenwehr übergehen.
Das kann dann dazu führen das Du eine halbe Stunde später vor der Türe sitzt, weil die Polizei der Ex die Wohnung für die nächsten 10-14 Tage zugeweisen hat.
Dann geht sie zum Anwalt, dann geht der Spass erst richtig los für Dich.


Ich finde das man das ordentlich zu Ende bringen sollte (zumindest versuchen). Sowohl wegen dem juristischen als auch wegen dem moralischen.



Zitat (von derdatedoktor):
Ist lediglich gemeldet.

Das ist schon mal mehr als nichts, als "Besuch" wird man das vor Gericht also nicht mehr verkaufen können.

Desweiteren muss sie ja auch eine neue Bleibe finden, ihr Hab und Gut zusammensuchen, man muss sich über gemeinsames Hab und Gut einig werden ...

Man kann sich ja auf eine Räumfrist einigen, 4 Wochen wäre das wohl das mindeste das anzusetzen wäre.


Sollte tatsächlich kein Mietvertrag bestehen, wäre es eine Leihe.
Dies muss man auch kündigen, braucht aber zum Glück keinen Kündigungsgrund.



Zitat (von cauchy):
Bringt diese Freundin eine Gegenleistung (Geld, Haushaltsdienste z.B.) und übersteigt diese Gegenleistung den Aufwand, den sie selber hervorruft?

Es ist irrelevant ob die Gegenleistung den Aufwand, den sie selber hervorruft übersteigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist irrelevant ob die Gegenleistung den Aufwand, den sie selber hervorruft übersteigt.

Meiner Meinung nach nicht. § 601ff BGB sind zum Nachteil des Leihenden veränderbar. Sofern derjenige also nur seinen selbst verbrauchten Strom, seine selbst gegessene Nahrung usw. bezahlt, wären wir immernoch bei einer Leihe und nicht bei einem Mietvertrag. Zahlt er jedoch mehr als das, dann kann es sich zumindest um einen Mietvertrag handeln.

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