Vorsetzliche körperverletzungzur

28. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462762-57
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsetzliche körperverletzungzur

Mein Sohn ist von seiner ex Freundin angezeigt worden wegen Körperverletzung. Er nahm sich einen Anwalt weil er nichts gemacht hat.Es wurde 2×der Gerichtstermin verschoben beim ersten msl weil die Richterin krank war beim 2x weil die Klägerin krank war.Danach bekam mein Sohn Post von der Klägerin das sie kein Bock mehr auf den ganzen ****** hat.Jetzt muss er aber trotzdem den Rechtsanwat bezahlen 700 euro. Kann man da was machen.Zur Zeit lebt er von Harz 4

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

In Strafverfahren gibt es keinen zivilen Kläger, sondern nur einen Ankläger. Und das ist der Staatsanwalt. Könnte natürlich auch sein, dass es sich hier um ein Zivilverfahren handelt. Denn ein Strafverfahren wird nicht eingestellt/abgeblasen, nur weil eine Zeugin keinen Bock mehr hat. Man sollte also zunächst mal wissen, um was es geht. Das wäre schon hilfreich.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Richtig.

Bei einem Strafverfahren geht es nicht darum, ob die Zeugin (Freundin) noch "Bock hat". Wenn dort einmal angeklagt ist (und wenn es Gerichtstermine gab, auch wenn sie verschoben wurden, war Anklage erhoben). muss das Verfahren auch formal beendet werden, z.B. durch Urteil (z.B. Freispruch). In dem Fall (Freispruch) trägt die Staatskasse die notwendigen Anwaltskosten.

Was natürlich sein könnte ist, dass das Gericht eine Einstellung nach §§ 153 , 153a StPO angeregt hat und der Sohn dem -dummerweise- zugestimmt hat (ggf. über seinen RA). In dem Fall bliebe er tatsächlich auf den Anwaltskosten sitzen.

ODER

...es handelt sich gar nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein z.B. Gewaltschutzverfahren. In dem Fall könnte man zumindest versuchen, sich die Anwaltskosten von der Freundin wiederzuholen.

0x Hilfreiche Antwort

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