Betrug!!!

28. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
lanadelrey
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug!!!

Hallo,

wurde Opfer eines miesen Betrügers, jaja ich weiß, dumm gelaufen.

Also ich fasse es kurz zusammen.
Ich sollte von jemandem Produkte zu geschickt bekommen, die ER kauft, die verarbeiten und an "Kunden" weiterschicken. Angeblich um Researches zu machen.
Dann hat sich herausgestellt, dass diese Person Kreditkartenphising betreibt, UNTER MEINEM NAMEN. Ich habs schon 19 Produkte weiterverschickt, den Rest sofort dann abgelehnt.
Was soll ich denn tun, wenn Leute mich anzeigen wegen diesem Betrug. Weil eigentlich war Teil des Geschäfts nur das weiterverschicken. Habe auch alle E-Mail gespräche und da wird auch klar, dass ich nicht die Produkte kaufe.
Was soll ich denn tun? Bin außerdem noch minderjährig...

-- Editiert von Moderator am 28.03.2017 16:57

-- Thema wurde verschoben am 28.03.2017 16:57

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32 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

:forum:

1. Im richtigen Forum posten, das hier ist ein Fall fürs Strafrecht.
2. Deine Eltern informieren. Denn DU kannst aufgrund der Minderjährigkeit eigentlich nichts machen (außer hier zu posten).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Da wird jetzt die spannende Frage sein, ob Du den "miesen Betrüger" namhaft machst oder ob Du leider nur den Spitznamen kennst etc. - bei sowas werden die Behörden recht schnell mißtrausich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von lanadelrey):
wurde Opfer eines miesen Betrügers,


Nein, du bist Betrüger, der einem anderen Betrüger geholfen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

entweder du sitzt es aus und hoffst, dass niemand Anzeige erstattet.
Wenn es dann doch rauskommt wirst du mindestens als Helfer angesehen, womöglich auch als Mittäter.

Oder du gehst selber zur Polizei und zeigst den Betrüger an.
Das würde dann durchaus für deine Unwissenheit sprechen, womit der Straftatbestand "Betrug" vielleicht entfallen würde.

Dazu kommt dann aber das Zivilrechtliche, du musst nämlich die zu unrecht empfangene Ware zurückgeben bzw. den Wert ersetzen.

Was ich noch nicht ganz verstehe: Wie ist denn letztendlich das Geld zum Täter gekommen? Er hat Kreditkarten missbraucht, damit Ware bestellt und an dich liefern lassen. Du hast diese dann an Käufer weitergeschickt, welche vorher irgendwie an den Täter gezahlt haben. Richtig?
Dann frage ich mich was der Aufwand soll. Er hätte doch nur die Ware anbieten/verkaufen müssen und hätte dann auch das Geld. Das mit den Kreditkarten, die Bestellungen und auch das mit dir war doch völlig unnütz.

Stefan

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#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich gebe ehrlich zu: so ganz versteh ich die Geschichte nicht, was da wer wie von wem warum.

Aber wenn du minderjährig bist, geh zu Deinen Eltern. Wenn die nicht ganz doof sind, werden die wissen, was zu tun ist, und Dir helfen. Nach einer gehörigen Standpauke.

Ich hab jetzt nochmal gelesen. du hast gar nichts verschickt und aber Geld kassiert, richtig? Und im Hintergrund ist irgendein Erwachsener, der gesagt hat: vertick das Zeug mal, ich schick es Dir dann zu. So ähnlich?

Geh bitte zu Deinen Eltern. Das ist zwar alles unschön, aber Du bist minderjährig, den Kopf wird man Dir nicht abreißen.

-- Editiert von Yogi1 am 28.03.2017 22:02

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lanadelrey
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, eben. War auch bei der Polizei, hab ich vergessen zu erwähnen. Ich wurde klar auch als Beschuldigter aufgenommen, weil ich eben die Waren weiterverschickt habe. Der Rest wird von der Kriminalpolizei bestimmt. Dann wiederum entscheidet der Staatsanwaltschaft. Mir gehts ja darum , ob ich für den Schaden aufkommen muss bzw meine Eltern. Weil da MEIN Name dafür missbraucht wurde, davon wusste ich nichts, halt generell von diesem Kreditkartenbetrug. Ich war der Annahme, dass die Sachen legal gekauft wurden . Aber was dieser ganze Aufwand mit E-Mail Verkehr etc. sollte . Man hätte theoretisch einfach n Fake Namen bei der Bestellung geben können, die Adresse an die es geliefert werden soll und fertig. Also ich kann auch wirklich beweisen, dass ich mit diesem Phishing nichts zu tun hab. Teil des Geschäfts, war das Weitersenden. Und ja, mir ist leider Gottes bewusst, dass ich da , wenn auch unbewusst, Mittäter bin ,aber die Polizei müsste dann nach dem Wahren Betrüger ermitteln, habe alle Informationen , die ich habe weitergegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich hab jetzt nochmal gelesen. du hast gar nichts verschickt und aber Geld kassiert, richtig? Und im Hintergrund ist irgendein Erwachsener, der gesagt hat: vertick das Zeug mal, ich schick es Dir dann zu. So ähnlich?
Wohl eher genau anders herum, er hat kein Geld bekommen (das hat ja wohl der Betrüger), aber Ware, und diese weitergeschickt.

Zitat:
Mir gehts ja darum , ob ich für den Schaden aufkommen muss bzw meine Eltern.
Da bin ich ziemlich sicher, um was für einen Betrag geht es denn?
Und Eltern haften grundsätzlich nicht für ihre Kinder, niemals (sie können dir aber natürlich helfen deine Schulden zu begleichen, indem sie dir das Geld leihen oder schenken).

Zitat:
Also ich kann auch wirklich beweisen, dass ich mit diesem Phishing nichts zu tun hab.
Beweisen? Wie denn? (und komm jetzt nicht mit den Mails, die beweisen rein gar nichts)

Noch was, wie alt bist du eigentlich genau?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was ich noch nicht ganz verstehe: Wie ist denn letztendlich das Geld zum Täter gekommen?

Entweder weil da noch ein Ahnungsloser als "Finanzagent" agiert hat oder auf ein gekarbpertes Konto, oder gezahlt per Paysafe-Card, Western Union, ...



Zitat (von reckoner):
Dann frage ich mich was der Aufwand soll.

Verwirrung stiften.
Je mehr Figuren auf dem Spielfeld auftauchen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Entweder weil da noch ein Ahnungsloser als "Finanzagent" agiert hat oder auf ein gekarbpertes Konto, oder gezahlt per Paysafe-Card, Western Union, ...
OK. Aber auch da hätte er nur das machen müssen.

Zitat:
Je mehr Figuren auf dem Spielfeld auftauchen ...
Um so mehr spuren legt aber auch der Täter.

Mach' mal mit 10 Mann einen Bankraub, was meinst du wie schnell der aufgeklärt wird. Alleine ist immer am besten würde der Berufskriminelle sagen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich check es immer noch nicht, vermutlich fehlt mir die kriminelle Energie oder Fantasie.

Wenn die bestellten Produkte tatsächlich versandt wurden vom TE, wo ist denn dann die Straftat des Te?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lanadelrey
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Meinst du jetzt meine "Straftat"?
Alle "Spuren" hab ich der Polizei gegeben, sowas wie IP,Adressen, E-Mails. Also wenn da jetzt nichts gefunden wird. Solange ich nichts bezahlen muss, ist der Rest Strafe, falls der Fall nicht eingestellt wird, egal, aber da jemand anders eben Leute ausgeraubt hat, sollten die erstmal den wahren Täter suchen und nicht mich bezahlen lassen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn die bestellten Produkte tatsächlich versandt wurden vom TE, wo ist denn dann die Straftat des Te?
Ob Straftat oder nicht möchte ich nicht beurteilen.

Wie sowas abläuft (vermutlich):
- Betrüger bekommt irgendwie Zugriff auf Bankkonten oder Kreditkarten
- Betrüger bietet eine Ware irgendwo im Internet an
- Käufer lässt ihm Geld dafür zukommen (auf welchem Weg auch immer)
- Betrüger bestellt identische Ware mit Geld von den Konten und lässt an Mittelsmann X versenden
- X versendet die Ware an den Käufer
- Käufer ist zufrieden

Warum der Betrüger aber überhaupt an X versenden lässt, und nicht direkt an den Käufer, oder überhaupt nicht, begreife ich auch nicht so richtig.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Also wenn da jetzt nichts gefunden wird.
Was soll das heißen? Ich dachte es wäre klar, dass du Ware die nicht bezahlt war angenommen hast. Diese Ware schuldest du jetzt dem Verkäufer.
Da gibt es nichts zu suchen oder finden, das dürfte sonnenklar sein.

Zitat:
sollten die erstmal den wahren Täter suchen und nicht mich bezahlen lassen
Und wenn bei dem nichts zu holen ist? (was übrigens nicht so selten ist, wer solche Dinge tut der ist bestimmt kein Millionär, außerdem gibt es meist zahlreiche Geschädigte, die alle um den selben - allenfalls kleinen - Kuchen streiten).

In der zivilrechtlichen Haftung bist du jedenfalls ganz sicher, da gibt es kein Vertun.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Solange der Ablauf der Geschichte nicht mal strukturiert dargestellt wird bleibt alles Spekulation.

Ich tippe mal auf Folgendes:

BB = Böser Bube
FS = Fragesteller
A, B, C = Online-Shops
K = Käufer

BB erlangt unrechtmäßig Kreditkartendaten (wie auch immer). Kauft damit unter dem Namen von FS etwas bei A, B, C, usw. und lässt es an FS versenden. Dann haben wir schon mal die Geschädigten A, B, C usw. (da die KK-Zahlung irgendwann platzt, im Normalfall). Die von BB ergaunerte Ware liegt nun bei FS. Nun bietet BB diese Ware im Namen von FS bei z.B. eBay an, aber mit Kontodaten auf die er selbst Zugriff hat (wie auch immer, z.B. Postbank-Sparcard mit geklautem Ausweis online eröffnet) oder es ist noch ein "Finanzagent" im im Spiel.

K kauft die Ware bei eBay, zahlt an BB (oder seinen Agenten) und FS verschickt die Ware. Deswegen sind auch alle K's zufrieden, es gibt gute Bewertungen usw.

Antwort auf die Frage warum BB nicht direkt von A, B, C, die Ware an die K's senden lässt ist wahrscheinlich der, dass bei A, B, C, auffallen würde, wenn mehrfach mit der selben Kreditkarte an verschiedene Lieferadressen bestellt würde. So geht die Sendung immer an FS (also denselben Kunden), was wohl dafür sorgt dass es länger dauert bis A, B, C, misstrauisch werden. So lässt sich die selbe Kreditkarte wahrscheinlich öfter einsetzen, bis sie "verbrennt".

Wenn FS hier tatäschlich so unbedarft ist, wird man ihm wohl lediglich "Geldwäsche" vorhalten können, mglw. auch nur in der fahrlässigen Variante. Letzteres aber zieml. sicher.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Solange ich nichts bezahlen muss, ist der Rest Strafe, falls der Fall nicht eingestellt wird, egal, aber da jemand anders eben Leute ausgeraubt hat, sollten die erstmal den wahren Täter suchen und nicht mich bezahlen lassen

Das wird aber das Problem sein.
Du hast die Ware nicht selbst bestellt - also musst du sie nicht bezahlen.
Aber Du hast die Ware bekommen, obwohl die Ware nicht ordnungsgemäß bezahlt war - d.h. Du musst die Ware zurückgeben.
Da Du die Ware aber nicht mehr hast (weil schon weiterverschickt) hast Du nun ein teures Problem.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lanadelrey
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Geldwäsche seh ich ein. Muss dann auch die Konsequenzen tragen, auch wenn ich davon nichts wusste. Meine Aufgabe war das Weiterschicken. Was und wie das gekauft wird, damit hab ich nicht mal was zu tun. Die Leute die diese Wahren gekauft haben, sprich die Leute, die es von mir bekommen haben müssten es zurück schicken, weil bei denen ist es gelandet. Und das ist dann der Fall für die Kriminalpolizei. Außerdem müssen die Beklauten informiert werden und die Bank zahlt denen das Geld zurück. Ist auch eigentlich gerechtfertig, weil anscheinend die Sicherheitsmaßnahmen nicht ausreichend genug waren. Und außerdem denke ich nicht, dass ich Verkäufern etwas schulde. Die haben einen Auftrag bekommen, es wurde bezahlt , die Ware ist weg .

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kauft damit unter dem Namen von FS etwas bei A, B, C, usw. und lässt es an FS versenden.
Ja, das hatte ich vergessen, die Bestellung erfolgte ja vom FS (angeblich jedenfalls) und auch die Lieferung ging an den FS.
Sieht damit etwas schlechter aus.

Zitat:
Geldwäsche seh ich ein. Muss dann auch die Konsequenzen tragen, auch wenn ich davon nichts wusste.
Eben nicht. Für etwas was man nicht weiß (und auch nicht hätte ahnen können/müssen) kann man auch nicht bestraft werden.

Dein Text aus dem letzten Post würde es übrigens deutlich verschlimmern (sehr uneinsichtig).
Denn: Was soll das, die Schuld bei den Käufern und Verkäufern zu suchen? Du warst das entscheidende Rad in der Sache, willst aber plötzlich für gar nichts mehr aufkommen - so läuft das nicht.
Daher rate ich dringend dazu, keine weitere Aussage zu machen und einen Anwalt einzuschalten (kostet aber auch wieder etwas).

Zitat:
Die Leute die diese Wahren gekauft haben, sprich die Leute, die es von mir bekommen haben müssten es zurück schicken, weil bei denen ist es gelandet.
Das ist die Königsfrage beim Dreiecksbetrug, wer haftet für den Schaden.
1. der Versender, der nicht an die Adresse des Zahlers geliefert hat (trifft hier nicht mal zu), oder
2. der Käufer, weil er die Ware herausgeben muss, natürlich ohne sein Geld wieder zu sehen (das liegt ja dann bei dem - unbekannten - Betrüger).

In deinem Fall ist es imho aber besser (für beide), denn du haftest als Mittelsmann, der Versender kann einfach die nichtbezahlte Ware von dir zurückfordern. Ähnlich ist es bei den zahlreichen Finanzagenten, die gegen eine höhere Provision ihr Konto zur Verfügung stellen.

Zitat:
Und außerdem denke ich nicht, dass ich Verkäufern etwas schulde. Die haben einen Auftrag bekommen, es wurde bezahlt, die Ware ist weg .
Wie bitte? Wo wurde die Ware denn von dir* bezahlt?

*oder einem Geschäftspartner von dir, das ginge nämlich auch, die zu unrecht belasteten Personen waren jedoch sicher keine Geschäftspartner von dir/euch

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
lanadelrey
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Bestellung hab ich eben NICHT aufgegeben. Mir wurde es zu geschickt! Die Schuld bei den Käufern? Naja, wenn die sich ALLE zusammen tun und das alles geplant haben, kann es wohle sein. Und der Verkäufer hat doch nix damit zu tun. Gekaufte Ware ist gekauft. Da interessierts die nicht von wem. Es wurden Kreditkarten abgezockt, für die Waren, unter meinem Namen. Warum soll ich für Kreditkartenbetrug bestraft werden , wenn ich es nicht mal war. Und jetzt bin ich der, der an allem Schuld ist und der wahre Betrüger hat gar keine Schuld? Ja, soweit kommt es noch. Entweder bezahlt die Bank und es hat sich oder die Waren werden im Ausland gefunden und können zurück geschickt werden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Wenn ich das richtig überflogen habe, steht strafrechtlich die Begünstigung oder Hehlerei im Raum, die sich ausräumen lassen sollte.

Zivilrechtlich wurde schon erwähnt, dass es um die Rückgabe der rechtsgrundlos erhaltenen Waren geht. Diesbezüglich müsstest du dich, soweit du die Waren weitergeschickt hast, auf die Entreicherung berufen können. Soweit du etwas für das Weiterschicken erhalten hast, bist du allerdings nicht entreichert; dieses Erhaltene wäre also herauszugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Die Leute die diese Wahren gekauft haben, sprich die Leute, die es von mir bekommen haben müssten es zurück schicken, weil bei denen ist es gelandet.


Im Gegensatz zu Dir haben sie die Waren aber ordnungsgemäß bezahlt, womit sie einen Schadenersatzanspruch an Dich hätten, wenn sie die Ware tatsächlich zurückgeben müssen.

Zitat:
Außerdem müssen die Beklauten informiert werden und die Bank zahlt denen das Geld zurück.


Womit der Schaden, wie eingangs schon gesagt, bei den Online-Shops liegt, die Dich ebenfalls in Anspruch nehmen können, selbst wenn sie die Ware von den letzten Käufern zurückbekommen (denn die hat ja nicht mehr den Neuwert)

Zitat:
Wenn ich das richtig überflogen habe, steht strafrechtlich die Begünstigung oder Hehlerei im Raum, die sich ausräumen lassen sollte.


Genau - womit es dann ggf., wie schon gesagt, bei fahrlässiger Geldwäsche bliebe.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Die Fahrlässigkeit wird, denke ich, beim Minderjährigen etwas schwerer zu bejahen sein.

Die Leute, die die Ware ordnungsgemäß bezahlt haben, erscheinen mir auch nur wenig schutzwürdiger. Rein rechtlich haben auch sie etwas ohne Rechtsgrund erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
lanadelrey
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat:
Im Gegensatz zu Dir haben sie die Waren aber ordnungsgemäß bezahlt, womit sie einen Schadenersatzanspruch an Dich hätten, wenn sie die Ware tatsächlich zurückgeben müssen.
Zitat:



Weißt du das denn? Keiner weiß, wer diese Leute sind, also bitte wirf nicht irgendwelche Sachen in den Raum. Denn bedenke auch hier, dass wie gesagt, ich nicht Hauptbetrüger bin, das ist anscheinend ein paar Leuten hier nicht klar.


0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Warum soll ich für Kreditkartenbetrug bestraft werden , wenn ich es nicht mal war.
Sollst du ja gar nicht. Du musst nur die zu unrecht an dich geschickten Waren herausgeben. So wie das jeder muss, beispielsweise wer aufgrund eines Zahlendrehers eine Sendung bekommen hat.

Zitat:
Und jetzt bin ich der, der an allem Schuld ist und der wahre Betrüger hat gar keine Schuld?
Wer sagt denn das? Du kannst natürlich den Betrüger in Anspruch nehmen, gar keine Problem (außer dass du vermutlich nicht weißt wer und wo er ist).

Zitat:
Entweder bezahlt die Bank und es hat sich
Was hat denn die Bank genau falsch gemacht? Wenn dann war es doch der Kontoinhaber, der sich seine Zugangsdaten abfischen lies.

Zitat:
oder die Waren werden im Ausland gefunden und können zurück geschickt werden
Wieso denn eigentlich Ausland? Davon war ja bisher gar keine Rede.
Je nach dem wie die gesetzliche Regelung in dem Land ist könnte es dann anders aussehen.

Zitat:
Diesbezüglich müsstest du dich, soweit du die Waren weitergeschickt hast, auf die Entreicherung berufen können.
Hier mit Entreicherung zu argumentieren ist aber schon sehr abenteuerlich.

Zitat:
Die Fahrlässigkeit wird, denke ich, beim Minderjährigen etwas schwerer zu bejahen sein.
Warum schwerer? Eher doch leichter.

Zitat:
Die Leute, die die Ware ordnungsgemäß bezahlt haben, erscheinen mir auch nur wenig schutzwürdiger. Rein rechtlich haben auch sie etwas ohne Rechtsgrund erhalten.
Richtig, leider ist das so, obwohl gerade die - im Gegensatz zu den anderen Beteiligten - nicht erkennen konnten, dass es ein Betrug war.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ihr Anteil am Schaden würde nach meiner Argumentation - dass sie nicht viel schutzwürdiger seien - darin bestehen, dass sie Geld an jemanden gezahlt haben (und streng genommen besteht für sie genau darin der Schaden), dessen Identität sie sich nicht sicher sind. Andernfalls könnten sie ja einfach von diesem das Geld zurückverlangen oder weiterhin Lieferung von Ware - so es zwischen den beidenen einen Vertrag gibt - verlangen.

Dass die Fahrlässigkeit schwerer zu bejahen sein wird, stütze ich darauf, dass ich meine, dass vom Minderjährigen wohl nicht so viel Sorgfalt erwartet werden kann wie von einem Erwachsenen.

Bezüglich der Entreicherung kann man sicher ins Detail gehen. Warum genau findest du es abenteuerlich? Im Ansatz ist es doch so: der Minderjährige hat etwas erhalten und dieses befindet sich nicht mehr bei ihm. Vermögensmäßig ist er nicht mehr bereichert. Was kann man dem etwa entgegenhalten?

-- Editiert von Droitteur am 29.03.2017 15:37

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Rein rechtlich haben auch sie etwas ohne Rechtsgrund erhalten.


Sicher. Dennoch haben Sie einen Schaden und einen Anspruch auf Schadenersatz aus § 823 BGB .

Zitat:

Weißt du das denn?


Was weiß ich?

Dass Du nicht ordnungsgemäß bezahlt hast?! Das ergibt sich aus Deinen eigenen Ausführungen
Dass die Käufer bezahlt haben?! Das ist ja wohl äußerst naheliegend, da die ganze Nummer sonst keinen Sinn machen würde.

Zitat:
Keiner weiß, wer diese Leute sind


Dass sind die Leute, an die Du die Sachen weiterverschickt hast. Somit weißt mindestens Du "wer diese Leute sind".
Und wenn Du alle Infos an die Polizei weitergegeben hast, wie Du behauptest, weiß die es auch.

Zitat:
Und jetzt bin ich der, der an allem Schuld ist und der wahre Betrüger hat gar keine Schuld?


Werde bitte nicht kindisch. Das hat niemand auch nur im Ansatz behauptet.

Zitat:
Denn bedenke auch hier, dass wie gesagt, ich nicht Hauptbetrüger bin, das ist anscheinend ein paar Leuten hier nicht klar.


Doch, das ist uns allen klar. Aber auch als "Nebenbetrüger" oder "Hilfsbetrüger" (oder wie immer Du es nennen willst) bist Du nicht aus der Nummer raus.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 29.03.2017 15:58

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Sicher. Dennoch haben Sie einen Schaden und einen Anspruch auf Schadenersatz aus § 823 BGB .

Es stellt sich dann aber die Frage, gegen wen sie den haben. Und ob, wenn man den Minderjährigen als Anspruchsgegner sieht - mit dem sie wohlgemerkt keinen Vertrag geschlossen und dem sie auch kein Geld überwiesen haben -, man das Fahrlässigkeitserfordernis des 823 bejaht.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Denn bedenke auch hier, dass wie gesagt, ich nicht Hauptbetrüger bin, das ist anscheinend ein paar Leuten hier nicht klar.

Doch, doch.
Aber wenn der Hauptbetrüger nicht greifbar ist (weil unbekannt), dann wenden sich die Geschädigten halt an die Helfer des Hauptbetrügers und lassen die blechen. Dann müssen die Helfer des Hauptbetrügers (wie lanadelrey) selbst sehen, wie sie das Geld vom Hauptbetrüger wiederbekommen. Es wäre also ganz schön gut für lanadelrey, wenn der Hauptbetrüger gefunden würde, weil sonst wohl ein großer Teil des Schadens an ihr hängen bleibt.

By the way:
Das OLG Karlsruhe hat die Latte ziemlich hoch gelegt, was die Arglosigkeit der Paketagenten angeht (https://openjur.de/u/892411.html). Mit dem Argument "ich wusste ja gar nicht, dass die Waren in den Paket illegal erlangt wurden" wird man sich weder vor einer Bestrafung noch vor Schadensersatz drücken können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ihr Anteil am Schaden würde nach meiner Argumentation - dass sie nicht viel schutzwürdiger seien - darin bestehen, dass sie Geld an jemanden gezahlt haben (und streng genommen besteht für sie genau darin der Schaden), dessen Identität sie sich nicht sicher sind.
Richtig, aber wieder leider. Denn beispielsweise bei Ebay ist das immer so, man muss sich auf die Daten von Ebay verlassen.
Zudem: Der TS war ja auch nicht besser. Er hat sich von jemandem zum Komplizen machen lassen, dessen Identität er auch nicht kennt. Da weiß ich nicht wer da schutzwürdiger sein soll.

Zitat:
Dass die Fahrlässigkeit schwerer zu bejahen sein wird, stütze ich darauf, dass ich meine, dass vom Minderjährigen wohl nicht so viel Sorgfalt erwartet werden kann wie von einem Erwachsenen.
Achso, du meintest, dass es nicht mal fahrlässig war.
Das sehe ich aber nicht so, auch Jugendliche sollten einen Betrug erkennen können. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber die Grenze bei 14 Jahren gezogen, darüber hinaus kann man schon etwas Rechtsgefühl erwarten.

Zitat:
Bezüglich der Entreicherung kann man sicher ins Detail gehen. Warum genau findest du es abenteuerlich?
Weil sich Straftäter wohl kaum darauf berufen können (imho).
Sonst könnte der Hehler, dem zufällig ;) die Ware geklaut wurde, das ja auch anführen. Oder der Bankräuber.

Entreicherung kenne ich vor allem bei Zahlungen die anscheinend zu recht erfolgt sind, und der Empfänger dann das Geld gutgläubig verwendet hat.
Hier ist die Zahlung (besser die Lieferung) aber niemals zu recht erfolgt und der TS durfte auch nicht davon ausgehen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Vielleicht ist er nicht schützwürdiger. Aber ohne das Vorliegen besonderer Voraussetzungen bleibt grundsätzlich jeder auf seinem Schaden sitzen.

Die Voraussetzung für 261 wäre genau genommen die "Leichtfertigkeit" - folgt man dem von verlinkten drkabo verlinkten Urteil, liest man, dass es sich dabei um etwas, das mit grober Fahrlässigkeit verglichen werden kann. Das ist eine besonders schwere Form der Fahrlässigkeit; zusätzlich wären individuelle Merkmale beim TE zu berücksichtigen.

Die Anforderung an die Bejahung werden also zweimal erhöht. Ich will das gar nicht abschließend bewerten. Allerdings ist es alles andere als gesichert, dass der TE hiernach eine Strafe zu erwarten hat.

Damit erscheint mir auch das Argument gegen die Entreicherung geschwächt.
Erstens ist die vom Strafrecht ja unabhängig;
zweitens hätten wir es möglicherweise nicht mit einem Straftäter zu tun;
drittens hätten wir es, wenn überhaupt, mit einem fahrlässigen Straftäter zu tun, dem die Entreicherung sicher nur unter anderen Wertungen als denen in Fällen vorsätzlicher Straftäter versagt werden könnte;
fünftens sind Minderjährige zivilrechtlich ganz besonders geschützt, was insbesondere die Entreicherung betrifft.

Im Übrigen ist das letztlich nicht entscheidend, soweit man der Sachen, die da verschickt wurden, ja habhaft werden kann. Auch eine mögliche Wertminderung würde ich nicht als dramatisch ansehen: der TE hat nichts anderes gemacht, als der ursprünglich Versendende ja selber tat.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

aber die Polizei müsste dann nach dem Wahren Betrüger ermitteln Tja, meine Frage, ob Sie dessen Identität offengelegt haben, haben Sie ja diskret übergangen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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