anteiliges 13. Monatsgehalt

27. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerNeugierige
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
anteiliges 13. Monatsgehalt

Hallo zusammen

ich habe zum 31.05.2017 diesen Jahres mein Arbeitsverhältnis gekündigt.
Ich würde gerne wissen, ob ich einen anteiligen Anspruch auf mein 13. Monatsgehalt habe und würde mich sehr freuen, wenn Sie mir in diesem Fall weiterhelfen können.
Gemäß meines Arbeitsvertrag ist mein Gehalt wie folgt geregelt:

"§7
(1) Der AN erhält ein Gehalt in Höhe von XXXX Euro pro Monat (13-fach).

§8
(1) Alle Sonderleistungen die über das in §7 geregelte Gehalt hinausgehen, werden freiwillig gezahlt. Auch bei mehrmaliger Gewährung entsteht kein Rechtsanspruch des AN auf derartige Leistungen für die Zukunft. Dies gilt auch, wenn der Freiwilligkeitsvorbehalt im Einzelfall nicht noch einmal wiederholt wird.
(2) Sollten Sonderleistungen gewährt werden, entsteht bei Beendigung des Vertrags und in Zeiten, in denen der AN keinen Entgeldfortzahlungsanspruch hat, lediglich ein zeiteinteiliger Anspruch für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, in der tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht wurde.
(3) Der AN ist verpflichtet eine etwaig gezahte Gratifikation zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 30.06 des Folgejahres endet; gleich aus welchem Rechtsgrund. Hat die Gratifikation 300 Euro oder weniger betragen, entfällt die Verpflichtung zur Rückzahlung; hat sie maximal ein Monatsgehalt betragen, besteht die Rückzahlungsverpflichtung nur, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 31.03 des Folgejahres endet. Eine Verpflichtung zur Rückzahlung besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen endet"

-- Editier von DerNeugierige am 27.03.2017 23:47

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Ungewiss und unklar, die Sache:
Da ist die Rede von 13 Monatsgehältern, aber keine Wort, wie mit dem 13. zu verfahren ist, wann es ausgezahlt wird oder dergl.
Der Rest passt alles nicht: Eine Sonderzahlung ist es offenbar nicht und ein Gratifikation auch kaum, wenn es unter (1) heißt, dass es 13 Monatsgehälter sind, auf die du Anspruch hast.
Ungewiss ist aber auch, ob das 13. anteilig zu zahlen ist.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerNeugierige
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich würde das so sehen: Es ist weder Sonderleistung noch Gratifikation. Folglich wird die erbrachte Leistung im Unternehmen mit dem Gehalt vergütet. Das Gehalt setzt sich zusammen aus 13 Monatsgehältern à XXXX Euro. Da das Gehalt monatlich gezahlt wird, entspricht der Gehaltsanspruch zum Zeitpunkt X theoretisch : (13*Gehalt)/12 * (Anzahl geleisteter Monate).
Sehe ich das falsch?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Unklarheiten im Vertrag gehen in aller Regel zulasten des AG. Folglich würde auch ich mich auf den Standpunkt stellen, dass mir das 13. Gehalt jedenfalls anteilig zusteht. Frage also, ob du mit deinem AG streiten magst.

3x Hilfreiche Antwort

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