Kreditvertrag Motorrad/ Haftungsrecht

27. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz462670-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreditvertrag Motorrad/ Haftungsrecht

Hallo ich habe folgende Frage, mein Freund möchte sich ein neues Motorrad zulegen. Dabei würde er sein altes in Zahlung geben und ein neues Motorrad für 2 Jahre ohne Ratenzahlung fahren können. Im Anschluss an die 2 Jahre erfolgt eine Finanzierung oder er löst es aus bzw. Gibt das Motorrad wieder ab.
Da er vor etwas mehr als einem Jahr aus der Privatinsolvenz gegangen ist und die Restschuldbefreiung erst letztes Jahr eingetragen wurde kann er erst in ca. 2 Jahren selber einen Kredit aufnehmen.
Angenommen ich würde den Vertrag abschließen für die 2 Jahre in denen er nichts zahlen muss, wie kann ich mich rechtlich davor schützen dass ich nach den 2 Jahren aus der Nummer raus bin? Geht das überhaupt oder bin ich dann am Zug die Anschlussfinanzierung zu machen bzw. Das Motorrad zurückzugeben. Ich habe bedenken dass die Beziehung scheitern könnte und er im schlimmsten Fall mit dem Motorrad weg ist und ich nen Haufen schulden habe. Lieben Dank vorab für eine Einschätzung zu meinem Fall.

-- Editiert von Moderator am 27.03.2017 16:24

-- Thema wurde verschoben am 27.03.2017 16:24

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17 Antworten
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#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

:forum:

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von amz462670-95):
Angenommen ich würde den Vertrag abschließen für die 2 Jahre in denen er nichts zahlen muss, wie kann ich mich rechtlich davor schützen dass ich nach den 2 Jahren aus der Nummer raus bin?

In dem man genau das da rein schreibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von amz462670-95):
Da er vor etwas mehr als einem Jahr aus der Privatinsolvenz gegangen ist und die Restschuldbefreiung erst letztes Jahr eingetragen wurde kann er erst in ca. 2 Jahren selber einen Kredit aufnehmen.


Ist das alte Motorrad nicht mehr gut genug?

Wie wäre es mit der Variante: nur das kaufen, was man auch bezahlen kann.

Zitat (von amz462670-95):

Ich habe bedenken dass die Beziehung scheitern könnte und er im schlimmsten Fall mit dem Motorrad weg ist und ich nen Haufen schulden habe. Lieben Dank vorab für eine Einschätzung zu meinem Fall.


Ich würde die Finger davon lassen.

Nicht nur wegen einer Beziehung, die in die Brüche gehen kann. Der Freund hat weder heute noch in zwei Jahren das Geld für ein neues Motorrad. Was nützen Verträge mit dem "mittellosen" Freund wenn man selbst den Vertrag mit dem Motorradverkäufer erfüllen muß?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz462670-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht ja nicht darum dass er nicht zahlen kann. Er kann auf Grund der eingetragenen Restschuldbefreiung nur gar keine Verträge abschließen bis diese Eintragung auch aus der Schufa raus ist. Im Anschluss an die 2 Jahre würde er das Motorrad ja weiter finanzieren wollen und den Kreditvertrag übernehmen (da es erst dann möglich ist), so wie es Millionen andere Menschen mit Autos usw. auch tun. Es geht mir persönlich nur um den Fall der FÄLLE wenn etwas nicht läuft wie erhofft.... Gibt es dann einen Weg eine "Klausel" oder ähnliches in den Vertrag mitaufzunehmen der mich davor bewahrt die restlichen Schulden zu übernehmen? Ihre Antwort Budweiser war von der Sorte "superschlau" und wenig hilfreich! Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von amz462670-95):
Er kann auf Grund der eingetragenen Restschuldbefreiung nur gar keine Verträge abschließen bis diese Eintragung auch aus der Schufa raus ist.

Hat er das so erzählt? Das ist nämlich schlicht falsch.
selbstverständlich gibt es für ihn die Möglichkeit trotz der eingetragenen Restschuldbefreiung Verträge abzuschließen.

Was sein kann, ist das der ein oder andere mit ihm keine Verträge anschließen will.



Zitat (von amz462670-95):
Gibt es dann einen Weg eine "Klausel" oder ähnliches in den Vertrag mitaufzunehmen der mich davor bewahrt die restlichen Schulden zu übernehmen?

Siehe Antwort #2



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):

Wie wäre es mit der Variante: nur das kaufen, was man auch bezahlen kann.

Ich würde die Finger davon lassen.

Was nützen Verträge mit dem "mittellosen" Freund wenn man selbst den Vertrag mit dem Motorradverkäufer erfüllen muß?


Was ist hieran nicht zu verstehen oder superschlau? Der Freund ist im Augenblick insofern mittellos, weil er

a) das Geld für ein neues Motorrad nicht hat und
b) auch keinen Kredit bekommt - aus welchen Gründen auch immer.

Den Vertrag mit einem Motorradverkäufer schließt augenscheinlich ja nicht der Freund, sondern man selbst. Diesen Vertrag muß man einhalten, und zwar dem Vertragspartner "Motorradverkäufer" gegenüber. Da nützt es nichts, mit einem Dritten (dem Freund) zu vereinbaren, daß er die Zahlungen übernimmt. Diese (externe) Vereinbarung interessiert den Motorradverkäufer nicht.

Man müßte mit dem Motorradverkäufer vereinbaren, daß man nach zwei Jahren aus der Haftung raus ist und der Freund dann den Vertrag "übernimmt". Ob der Verkäufer sich darauf einläßt, sei einmal dahingestellt.

Außerdem: wer weiß denn, wie die finanzielle Situation des Freundes in zwei Jahren ist?

Zitat (von amz462670-95):
Es geht ja nicht darum dass er nicht zahlen kann.wie erhofft....

Ich habe bedenken dass die Beziehung scheitern könnte und er im schlimmsten Fall mit dem Motorrad weg ist und ich nen Haufen schulden habe


Wenn der Freund zahlt wie erhofft, kann es doch völlig egal sein, ob die Beziehung noch Bestand hat oder der Freund mit dem Motorrad über alle Berge ist.

Man könnte das Motorrad auch selbst (auf Kredit) kaufen und dem Freund zur Nutzung überlassen. Wenn der dann weg ist, hätte man zumindest noch das Motorrad.

Zitat (von amz462670-95):

Gibt es dann einen Weg eine "Klausel" oder ähnliches in den Vertrag mitaufzunehmen der mich davor bewahrt die restlichen Schulden zu übernehmen?


Ja, müßte mit dem Motorradverkäufer vereinbart werden. Siehe oben unter #2

Zitat (von amz462670-95):

Ihre Antwort Budweiser war von der Sorte "superschlau" und wenig hilfreich! Danke


Ach, dafür nicht.




-- Editiert von BudWiser am 30.03.2017 12:47

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amz462670-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe es selbst letztes Jahr mitbekommen. Es war nicht möglich einen Vertrag bei der Telekom anzuschließen ebensowenig bei einem anderen Anbieter auf Grund der negativen Eintragung in der Schufa. Dieses Jahr genau das Gleiche. Daher auch die Überlegung dass ich den Vetrag für das Motorrad abschließe. Selbst wenn man eine Anfrage bei der Bank stellt für einen Kredit, wird der Kredit nicht gewährt da diese Eintragung vorhanden ist.

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#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Es war nicht möglich einen Vertrag bei der Telekom anzuschließen ebensowenig bei einem anderen Anbieter auf Grund der negativen Eintragung in der Schufa.


Eine PrePaid-Karte ist auch ein Vertrag, genau so wie ein Kauf eines Motorrads. Dein Freund ist schlichtweg nicht kreditwürdig. Das ist keine Einschränkung, sondern eher ein guter Schutzmechanismus vor weiteren finanziellen Dummheiten.

Zitat:
Daher auch die Überlegung dass ich den Vetrag für das Motorrad abschließe.


Sowas würde ich niemals machen. Solche Konstrukte gehen regelmäßig schief und der gut gemeinte Freundschaftsdienst wird zur Schuldenfalle.
Dein Freund sollte lieber aus den Erfahrungen lernen und nur das Geld ausgeben, was er auch hat. Das ist nicht besserwisserisch, sondern ein gut gemeinter Ratschlag!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amz462670-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie kennen die Vorgeschichte nicht. Die Privatinsolvenz war unumgänglich da mein Freund einen schweren Autounfall hatte bei dem er eine Teilschuld bekomme hat. Bei diesem Unfall ist ein so hoher Schaden entstanden dass ihm keine andere Wahl blieb als die Insolvenz. Er hat also nicht wie von Ihnen angenommen seine Raten für Kredite oder dergleichen nicht bezahlt.Ändert leider nichts an der Tatsache dass es in der Schufa steht und interessiert auch keinen... Pech gehabt. Danke für Ihre Meinungen.

-- Editiert von amz462670-95 am 30.03.2017 14:23

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Bei diesem Unfall ist ein so hoher Schaden entstanden dass ihm keine andere Wahl blieb als die Insolvenz.


Dann war das also ein Eigenschaden an einem kreditfinanzierten Fahrzeug? Das ist dann doch vergleichbar mit der Situation, die sich nun wieder anbahnt - und dann wäre es erst Recht angebracht, diesen Fehler nicht noch einmal zu machen.

Und wie mein Vorredner schon schreibt: Er hat das Geld nicht, also sollte man davon einfach die Finger lassen. Einen fahrbaren Untersatz hat er ja offenbar schon; alles andere ist Luxus den man sich leisten können muss.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Einfachste Lösung:

Altes Motorrad 2 Jahre weiterfahren, dann Neues finanzieren.

p.s.
Es sei natürlich gehofft, dass das nie eintrifft, aber was machst Du denn, wenn er mit dem neuen Motorrad einen Unfall hat?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
amz462670-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Grunde wollte ich nur wissen ob es eine Art Klausel gibt die man in den Vertrag aufnehmen kann die dann auch Bestand hat und mehr nicht. Habe den Eindruck dass man mich gerne in eine Schublade schieben will in die ich habe nicht hineinpasse... Ich habe nie gesagt dass es sich bei dem Unfall um ein finanziertes Fahrzeug handelte und wir deshalb gefahrlaufen den gleichen "Fehler "erneut zu machen ....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von amz462670-95):
m Grunde wollte ich nur wissen ob es eine Art Klausel gibt die man in den Vertrag aufnehmen kann die dann auch Bestand hat und mehr nicht.


Ja, dass kannst Du mit dem Motorradverkäufer vereinbaren. Nur musst Du oder Dein Freund einen finden, der so ***** ist, eine solche Vereinbarung einzugehen.

Versuch doch mal die vorherigen Beiträge als gut gemeinte Ratschläge anzusehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Versuch doch mal die vorherigen Beiträge als gut gemeinte Ratschläge anzusehen.


Und schau mal hier, welche Probleme entstehen können.

http://www.123recht.net/Ex-Freundin-Finanzierung-__f518024.html

Grundsätzlich niemals für Dritte irgendwelche Finanzierungen/Kredite/Bürgschaften übernehmen! Das kann böse ins Auge gehen.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich kann auch nur von Herzen appellieren, dass Sie die Finger davon lassen! Man versucht Sie hier nicht in eine Schublade zu stecken, noch weil man Ihnen hier Böses - es ist einfach so, dass man als Außenstehender einen objektiven Blick auf die Dinge hat.

Sicher lieben Sie Ihren Freund und möchten ihm das gerne ermöglichen. Das kann ich gut verstehen, ich bin da auch nicht anders. Aber Sie begeben sich da in eine finanzielle Falle, die Sie später nicht mehr beeinflussen können. In zwei Jahren stehen Sie immer noch mit dem Vertrag da, und trotz aller Vereinbarungen die Sie mit ihm möglicherweise treffen werden, sind Sie immer noch haftbar für die Bezahlung des dann noch laufenden Vertrages. Wenn ihr Freund dann mittellos ist oder sich ab durch die Mitte gemacht hat, dann stehen Sie da - müssen den Vertrag bezahlen und haben möglicherweise nicht mal den Gegenwert in Form des Motorrades. Ähnlich, wenn es einen Unfall gibt. Das Motorrad ist weg, der Vertrag läuft weiter.

Ich kann nur an Sie appellieren. Ich habe meinem (Ex-) Mann auch via Kreditvertrag etwas ermöglicht....mit dem Ergebnis, dass ich jetzt nur noch den Selbstbehalt habe. Tun Sie sich das doch nicht sehenden Auges an, bitte!

Der Rat, erst etwas zu kaufen, wenn man auch das Geld dafür hat, ist profan - aber der beste, den man geben kann. Auch in zwei Jahren, wenn die Privatinsolvenz gelaufen ist, wird er noch nicht kreditwürdig sein. Bei finanziellen Dingen sollte man, ganz speziell wenn es sich um Ausgaben im vierstelligen Bereich handelt, wie eine Bank denken. Keine Bank würde ihrem Freund jetzt oder in absehbarer Zeit Geld leihen, tun Sie es bitte auch nicht. Ein paar Euro hier, ein paar Euro da, alles in Ordnung. Aber wenn es ans Eingemachte geht, sollte man wirklich Gefühle aus- und den Verstand einschalten. Was würden Sie mir raten, wenn ich mich mit Ihrer Frage an Sie wenden würde? Wahrscheinlich, dass ich die Finger davon lassen sollte......

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Was ist das eigentlich für eine Form der Finanzierung die Deinem Freund angeboten wurde?
Er kauft ein neues Motorrad, gibt sein Altes in Zahlung, muss 2 Jahre keinerlei Raten zahlen und sich dann für die Rückgabe oder die Anschlussfinanzierung entscheiden? Eine Finanzierung mit 2 Jahren Zahlpause? Das wäre mir neu.

Üblicherweise hast Du den Kaufpreis des neuen Motorrads, nehmen wir mal 10.000 €. Dieser reduziert sich um die Summe die Dein Freund für sein altes Motorrad bekommt, nehmen wir hier 2.000 €. Bleibt also eine Restsumme von 8.000 € die es zu finanzieren gilt. Bei einer Standard-Ballonfinanzierung zahlt man jetzt 2 Jahre eine geringe Rate z.B. 100 € (macht in den 2 Jahren 2.400 €) und muss dann nach 2 Jahren die Restsumme auf den Tisch legen oder weiter finanzieren, hier also 5.600 €.
Da Du von einer möglichen Rückgabe sprichst könnte auch ein Leasingvertrag in Frage kommen, denn nur hier verpflichtet sich der Verkäufer das Fahrzeug auch wieder zurück zu nehmen. Aber auch hier will der Verkäufer eine monatliche Leasinggebühr.

Vielleicht hinterfragst Du nochmal das gesamte Finazierungskonzept. Irgendwas stimmt da nicht.

Um Deine Frage zu beantworten: Du kannst jede Klausel die Du wünschst mit in den Vertrag aufnehmen lassen. Wie oben erwähnt kannst Du dort rechtswirksam vereinbaren, dass die Verpflichtung zur Finanzierung nach 2 Jahren auf Deinen Freund übergeht. Die Kehrseite der Medaille: Kein Händler der Welt ist verpflichtet eine solche Klausel zu akzeptieren und wird dann lieber auf den Verkauf verzichten als nach 2 Jahren seinem Geld hinterher zu rennen.
Versetz dich doch mal in den Händler: Wenn Du als Freundin zu 100% überzeugt wärst, dass Dein Freund die Finanzierung in 2 Jahren stemmen könnte würdest Du dir heute keine Gedanken machen wie Du dich aus der Haftung ziehen könntest. Da Du aber scheinbar selbst Zweifel hast, dass dein Freund in 2 Jahren das Motorrad weiter bezahlen kannst willst Du dich heute absichern. Das will auch ein Händler ;o)

2x Hilfreiche Antwort

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