Schlechteres Zeugnis nach Krankheit

27. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
shillyshelly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechteres Zeugnis nach Krankheit

Hallo,

ich habe von meiner Firma damals eine Kündigung erhalten, da ich seit längerem unter Depressionen leide und das durch die Arbeit schlimmer wurde (ziemliche Umstellungen etc.) wurde ich die letzten 2 Monate krank geschrieben.

Als ich krank wurde, erhielt ich noch ein Zwischenzeugnis weil ich das damals verlangt hatte- das Zeugnis war gut - seit dem habe ich nicht mehr gearbeitet.
Nun habe ich quasi mein Abschlusszeugnis erhalten und das ist schlechter als das Zwischenzeugnis, obwohl ich nicht mehr gearbeitet habe und deswegen auch keine Beurteilung stattfinden konnte.

Kann ich von der Firma verlangen mir bitte das Zwischenzeugnis als Zeugnis auszustellen?

Danke für eure Hilfe!

-- Editier von shillyshelly am 27.03.2017 12:37

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von shillyshelly):
Kann ich von der Firma verlangen mir bitte das Zwischenzeugnis als Zeugnis auszustellen?

Ja, kann man.

Ob man das dan auch durchsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

Zumindest bei starken Abweichungen wird der Arbeitgeber gut begründen müssen, weshalb diese Diskrepanzen bestehen sollen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
shillyshelly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Ein Schlusssatz, weder Danke noch Glückwünsche, das haben sie ganz raus genommen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Du solltest gute Aussichten haben, dass das Zeugnis nicht schlechter ausfällt als das Zwischenzeugnis. Eine Leistungsverschlechterung wird dein AG kaum belegen können, wenn du seither krank warst und bist.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von shillyshelly):
Ein Schlusssatz, weder Danke noch Glückwünsche, das haben sie ganz raus genommen.

Wenn das alles war, dürften die Erflgsaussichten gering sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Es hat schon einen komischen Beigeschmack, sich kurz vor seiner Krankmeldung noch flott ein gutes Zwischenzeugnis zu besorgen und dann nie wieder auf der Arbeit zu erscheinen.

Ganz ehrlich: ich versteh irgendwie, dass das Abschlusszeugnis nicht ganz so gut ist. Ich halte das auch für rechtens, wenn nicht alles umgeschrieben wurde, sondern nur auf gewisse Punkte verzichtet.

Dafür gibts doch diese Zeugnisse, dass der nächste AG durch die Blume erfährt: hatte kein Bock mehr, hier zu arbeiten, hat sich vorher noch flott ein gutes Zeugnis besorgt und danach sahen wir ihn nie wieder.

-- Editiert von Yogi1 am 27.03.2017 22:51

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

@yogi
ziemlich daneben, deine Unterstellung von wegen 'kein Bock' - du weißt offenbar nichts über Depression.

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

@yogi1:
Dein Beitrag ist spekulativ und trieft vor Unterstellungen, und geht am juristischen Thema vorbei.

@shillyshelly:
Es kommt darauf an was genau im Vergleich zum Zwischenzeugnis geändert wurde. Wenn es nur um die Schlussworte geht, wird man wenig unternehmen können. Bei Abwertungen im fachlichen und persönlichen Teil sieht das anders aus, der AG wird diese kaum substantiell begründen können wenn zwischen beiden Zeugnissen keine Arbeitsleistung mehr erfolgte.

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Meine persönliche Meinung

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#8
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Es kommt aber auch vor, dass bei der Abwesenheit von Mitarbeitern (bei Krankheit oder nach dem Austritt) plötzlich Fehler gefunden werden, die vorher nicht bemerkt wurden. Das kann sich natürlich auf das Zeugnis auswirken.

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