Mein Anliegen ist das folgende:
Ein Endkunde (Kommune) hat bei mir ein Außengerät für einen Kindergarten gekauft, dafür wollte er auch gerne den Aufbau mit angeboten haben.
Ich habe bei einem Gartenbauer angefragt, was der Aufbau genau dieses Gerätes kosten solle. Der Geschäftsführer nannte mir dann telefonisch Summe x, die sie dafür berechnen würden. Dies baute ich dann in mein Angebot an den Endkunden ein, eine Buchung erfolgte.
Zudem schickte ich dem ausführenden Gartenbauer eine Auftragsbestätigung per Mail, in der ich die Summe, das aufzubauende Gerät mit allen Spezifikationen und den groben Zeitrahmen nannte.
Die wurde stillschweigend akzeptiert, es gab von Seiten des Gala-Bauers keine Einwände. Später schickte ich nochmals eine Mail, in der ich darauf hinwies, dass mir die Summe x nach Fertigstellung in Rechnung zu stellen sei. Abermals gab es keine Kritik oder Rückfrage zur Summe.
Einschub: Das betreffende Gerät ist ein Sonnensegel, der Aufbau eines solchen Gerätes umfasst einerseits das Anlegen von Fundamenten für die Pfosten und andererseits muss das Segel daran angebracht werden. Der Begriff "Aufbau" umfasst also logischerweise das Komplettpaket, einzelne Arbeitsschritte wurden meinerseits nie angefragt (das würde einem kein Kunde abkaufen).
Nun wurde das Gerät vom Gartenbauer aufgebaut und vom Endkunden abgenommen. Allerdings erhielt ich dann ein paar Tage später eine Rechnung, in der die Summe x an Position eins aufgeführt ist, jedoch zusätzlich eine knapp doppelt so hohe Summe an Position zwei.
Auf Rückfrage wurde mir gesagt, es sei ja im Angebot nur das Anlegen der Fundamente berechnet worden, das Anbringen des Segels würde Summe y erfordern. Ich wies darauf hin, dass doch eine AB verschickt und nicht hinterfragt wurde. Eine Mail mit entsprechender Nachfrage habe ich ebenfalls verschickt (mit meiner AB in Kopie).
Der GF des Gala-Bauers gab am Telefon zu, dass es intern wohl Fehler bei Angeboten und dazugehöriger Kommunikation gebe. Zudem sei ihm bewusst, dass da was "verbockt" wurde und sie wohl draufzahlen müssten. Allerdings hat ja speziell er mir meine Anfrage nach Summe x bestätigt. Dieses Abwälzen der durch interne Fehler entstandenen Kosten auf mich ist meiner Meinung nach inakzeptabel.
Frage: Wie gehe ich nun weiter vor?
Aus meiner Sicht würde ich nur den in der AB abgestimmten Betrag überweisen, den Rest ablehnen und dies schriftlich mitteilen (gerne mit Verweis auf passende Paragraphen). Zudem las ich, dass man wohl die Rechnung ergänzt um einen Hinweis in Richtung "nicht korrekt" zurückschicken soll.
Meinungen? Paragraphen? Präzedenzfälle?
Danke im voraus!
Auftragsbestätigung vs. deutlich höhere Rechnung
27. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 27. März 2017 | 09:51
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftragsbestätigung vs. deutlich höhere Rechnung
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#1
Antwort vom 27. März 2017 | 13:44
Von
Status: Lehrling (1598 Beiträge, 406x hilfreich)
Hab jetzt nur mal überflogen; aber da fällt einem natürlich gleich das Thema "Kaufmännisches Bestätigungsschreiben" ein. Vielleicht hilft dir das ja bereits.
Frag danach gern, wenn weiteres unklar ist, und teile bitte auch das Ergebnis mit
#2
Antwort vom 29. März 2017 | 09:23
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Zitat:
Ich habe bei einem Gartenbauer angefragt, was der Aufbau genau dieses Gerätes kosten solle. Der Geschäftsführer nannte mir dann telefonisch Summe x, die sie dafür berechnen würden.
Zudem schickte ich dem ausführenden Gartenbauer eine Auftragsbestätigung per Mail, in der ich die Summe, das aufzubauende Gerät mit allen Spezifikationen und den groben Zeitrahmen nannte.
Also gibt es ein richtiges "Leistungsverzeichnis" mit Spezifizierung der auszuführenden Arbeiten, z.B.
- Herstellen von Fundamenten, Beschaffenheit der Fundamente,
- Aufbau des Sonnensegels
- zum Preis von xxxxx EUR
- Zusatzarbeiten werden nach Aufwand abgerechnet
und das hat der AN per email erhalten und nicht widersprochen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. März 2017 | 10:12
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Ich sehe noch nicht einmal einen gerichtsfesten Nachweis, dass irgendeine der Mails beim Gala-Bauer angekommen ist.
#4
Antwort vom 29. März 2017 | 10:16
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch sehe noch nicht einmal einen gerichtsfesten Nachweis, dass irgendeine der Mails beim Gala-Bauer angekommen ist. :
Klar hab ich den. Der Gartenbauer hat ja auf meine Mails geantwortet.
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