Bedrohung-einstweilige Anordnung

26. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.04.2022 22:49:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 12x hilfreich)
Bedrohung-einstweilige Anordnung

Hallo,
meine Tochter 14 Jahre wurde 2015 von drei Mädels geschlagen und bedroht wir zeigten diese an damals waren die noch 14 Jahre alt ,2016 passten diese Mädels meine Tochter wieder vor der Schule ab bedrohten Sie wieder und warfen ihre Schulsachen auf die Hauptstrasse wir erstatteten wieder Anzeige, doch diese Mädels bekamen keine Strafe dabei waren wir nicht die einzigen die Anzeige erstatteten die haben schon mehrere erhalten.
Jetzt passten diese wieder meine Tochter ab zwangen Sie im Drogeriemarkt zu klauen sonst bekommt Sie Prügel,meine Tochter möchte aus lauter Angst die Mädels nicht Anzeigen.
Können wir eine einstweilige Verfügung erwirken das Sie ihr nicht mehr näher kommen dürfen???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Können wir eine einstweilige Verfügung erwirken das Sie ihr nicht mehr näher kommen dürfen??? Das ist doch unlogisch - Ihre Tochter fürchtet also die Konsequenzen einer Anzeige, aber nicht einer einstweiligen Verfügung? Der Richter, der über eine einstweilige Verfügung entscheidet, kann sein Wissen genauso an die Polizei weitergeben...
doch diese Mädels bekamen keine Strafe Und das wurde Ihnen wie begründet?
dabei waren wir nicht die einzigen die Anzeige erstatteten die haben schon mehrere Was Sie jetzt woher genau wissen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

"Wasch mich, aber mach mich nicht nass" funktioniert in solchen Fällen leider überhaupt nicht. Entweder sie erstattet Anzeige oder es geht immer so weiter. Mittlerweile kann man sich die Kids ja nicht mehr greifen und ihnen mal ein paar Takte zwitschern, man läuft ja auf der Stelle Gefahr, wegen Bedrohung oder gar tätlichem Angriff angezeigt zu werden, wenn die clever sind. Und dass sind sie leider meistens....

Daher ist zur Polizei gehen und Anzeige machen das einzige Mittel der Wahl.

Und: Wenn Sie noch mal stehlen "soll", dann soll sie auf direktem Weg zum Marktleiter marschieren oder zu einer Kassiererin und dort erzählen was los ist und bitten, dass man Sie informiert und dass Sie sie abholen können. Da hilft nur Öffentlichkeit. Informieren Sie auch die Schule.

-- Editiert von fb367463-2 am 27.03.2017 02:50

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
diese Mädels meine Tochter wieder vor der Schule ab bedrohten Sie wieder und warfen ihre Schulsachen auf die Hauptstrasse wir erstatteten wieder Anzeige, doch diese Mädels bekamen keine Strafe


Rein rechtlich war das wohl auch nicht mehr als eine Sachbeschädigung, wenn überhaupt.

Das jetzige Ding (vollendete Nötigung) ist da schon ein anderes Kaliber. Es sollte unbedingt Anzeige erstattet werden. Zumal Ihre Tochter sich ansonsten wegen des Diebstahls verantworten muss, wenn sie den Sachverhalt nicht aufklärt. Bzw. wenn ihr nicht "Notstand" [§§ 34 , 35 StGB ] zugebilligt wird, wird sie das auch so müssen, jedoch wird das Verfahren sehr sicher wegen geringer Schuld ohne Konsequenzen eingestellt werden.

Und ganz grundsätzlich: Ich kenne Ihre Tochter nicht, und will ihr auch nichts unterstellen, aber dieses "Ich wurde gezwungen" ist immer eine recht beliebte Ausrede bei Teenagern, die bei einer Straftat erwischt wurden (v.a. wenn es tatsächlich eine Vorgeschichte gibt, die das wahrscheinlich sein lässt). Daher sollten Sie im Gespräch mit der Tochter noch mal prüfen, ob es tatsächlich "Angst vor denjenigen" ist, die Ihre Tochter von einer Anzeige abhält und nicht vielleicht der Umstand, dass die Sache so nicht stimmt.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.03.2017 03:53

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

@ mmmaus: Ihr wisst nicht, was seinerzeit veranlasst worden ist. Aber ganz sicher ist was passiert, denn unter dem Motto "wehret den Anfängen" wird da auch was getan. Ich würde jetzt Strafanzeige erstatten. Ganz auf den Punkt formulieren, direkt an die Staatsanwaltschaft schicken, um Mitteilung des Aktenzeichens bitten, damit man von Zeit zu Zeit Standanfrage halten kann. Durchschrift der Strafanzeige ans zuständige Jugendamt.

Und dann mal Verhaltenstraining mit der Tochter machen. Das Mädel scheint hilflos zu sein. Meine Empfehlung in so Fällen (damit wird nämlich von den Tätern nicht gerechnet) ist immer, ganz laut zu werden. So unter dem Motto "was wollt Ihr, ich lasse mich mit Euch nicht ein u.s.w." Das funktioniert meist ganz gut. Denn so "Mädelsbanden" sind in der Regel extrem feige. Funktionieren nur in der Gruppe und auch deshalb, weil niemand laut ist. Sie sind feige.

Zivilrechtlich könnt Ihr zwar gewinnen, aber, das bringt doch in so Fällen gar nichts. Ob man das zusätzlich macht, um der Strafanzeige Nachdruck zu verleihen, das muss man selbst entscheiden (kann sein). Aber es ist kein Ersatz, das muss man wissen.

wirdwerden

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