Nach einem Jahr (Vertragslaufzeit 2 Jahre) Nachforderung von zu wenig bezahltem Beitrag

25. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mbuk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach einem Jahr (Vertragslaufzeit 2 Jahre) Nachforderung von zu wenig bezahltem Beitrag

Hallo Zusammen,

ich habe am 29.02.2016 einen Vertrag von dem Anbieter erhalten: Über 2 Jahre monatliches Entgeld: 10,99.

Nun, ein Jahr später, und zufälligerweise genau dann da wir uns aufgrund von Umzug bei dem Anbieter melden,
fällt ihm auf: Es sei aus einem technischen Fehler ein zu geringer Beitrag eingefordert worden.
Ergebnis:
Nachforderung in Höhe von x hundert Euro + die Erhöhung des Beitrages - ab jetzt- auf den "echten" Beitrag der ja normal wäre.

In wie Weit hat der Anbieter dazu das Recht? Schließlich ist vor einem Jahr ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Wäre es ein technischer Fehler, wäre seit meinem Vertragsschluss jeder Vertrag betroffen oder nicht?

Für mich klingt es so als ob man einen Fehler eines Sachbearbeiters "billig" auf den Kunden abwälzen will.

Besten Dank für die Einschätzung

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mbuk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ein TV Anbieter der viel Sport im Angebot hat. Die Telefonanbieter sind nett zu mir.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Mbuk):
Es sei aus einem technischen Fehler ein zu geringer Beitrag eingefordert worden.


Das wäre erst dann der Fall, wenn tatsächlich weniger als vereinbart abgebucht/überwiesen worden wäre.

Zitat:
ich habe am 29.02.2016 einen Vertrag von dem Anbieter erhalten: Über 2 Jahre monatliches Entgeld: 10,99.


Du hast also einen richtigen Vertrag, wo der Betrag so drin steht? Und nicht nur eine Auftragsbestätigung? Wurde der Preis damals auch so beworben?

Ich denke, was die Nachforderung betrifft, kannst du dich dann entspannt zurücklehnen. Die ist in so einem Fall nicht durchsetzbar. Du musst allerdings damit rechnen, dass der Anbieter den Vertrag zu diesen Konditionen nicht mehr weiterführen will und dir den Zugang sperrt bzw. den Umzug verweigert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich würde einfach mitteilen, dass der Vertrag unter diesen Umständen - deutlich höherer Preis - niemals zustande gekommen wäre. Hilfsweise würde ich den Vertrag vielleicht auch rückwirkend widerrufen (das der Anbieter trotzdem geleistet hat ist sein Problem - hätte er halt früher seinen Irrtum erklären müssen).
Anderes Beispiel: Auto bestellt für 20T, bei Lieferung soll es plötzlich 30T kosten. Da kann man dann streiten, ob der Händler den Vertrag wegen Irrtum anfechten kann oder er doch das Fahrzeug für 20T liefern muss, niemals aber schuldet der Käufer 30T.

Zitat:
zufälligerweise genau dann da wir uns aufgrund von Umzug bei dem Anbieter melden,
Nee, nicht zufällig, der Umzug war genau der Anlass sich den Vertrag nochmal anzuschauen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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