Aulösungsvertrag nach Krankheit Urlaubsanspruch

25. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
pal388716-38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aulösungsvertrag nach Krankheit Urlaubsanspruch

guten tag ....was bedeutet in einem Auflösungsvertrag folgender Satz .....der noch zustehende Erholungsurlaub ist einzubringen.Urlaubsabgeltungwird nicht gezahlt ....

ich bin wegen 4fach Bandscheibenvorfall , nach Hebetrauma am Arbeitsplatz (Klinik) im Krankenstand und bekomme jetzt ab 29.03.2017 eine Umschulung, so dass ich jetzt mein unbefristeten Arbeitsvertrag auflösen muss ich komnnte seit sep 2015 den Urlaub nicht nehmen... heisst das ich gehe leer aus und habe kein Anspruch auf bezahlung des Urlaubes ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ja, wenn Sie das unterschreiben, gehen Sie leer aus. Bis zur Unterschrift bleibt ihr rechtlicher Anspruch auf Bezahlung des Urlaubs.
Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat? Der könnte helfen beim Abschluss.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pal388716-38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja Personalrat, die werde ich sofort am Montag informieren , ich werde das definitiv nicht unterschreiben vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

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