Hallo und guten Morgen,
Folgender Fall:
Herr M. Sieht bei eBay eine Anzeige zum Thema Bienenkästen. Herr M will mit dem Verkäufer persönlich via privater E-Mail kommunizieren.
Es kommt auf diesem Weg ein Verkauf von Bienenkästen im Wert von 200€ zustande.
Lieferung erfolgt im Dezember 2016.
Jetzt, im März 2017, reklamiert Herr M die Bienenkästen mit der Begründung es wäre ein falsches Maß. Herr M, hat in diesen 3 Monaten allerdings Veränderungen vorgenommen an der Ware.
Herr M. Hat also im Zuge seiner Interessen Käuferschutz bei PayPal geltend gemacht.
Ein Angebot des Verkäufers, Herr M solle sie Ware zurück senden und daraufhin sein Geld zurück erhalten, lehnt er ab.
Er fordert eine Rückerstattung von 100€ und wir die Ware einbehalten, da ihm zu viele Kosten für Verpackung entstehen würden.
Was meint Ihr?
Ist es ein Entgegenkommen seitens des Verkäufers die Ware zurück zu nehmen? Ist damit genug getan?
Oder hat Herr M ein Anrecht auf eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises?
Danke und LG
Andreas
-- Editiert von Moderator am 27.03.2017 16:01
-- Thema wurde verschoben am 27.03.2017 16:01
-- Editiert von Moderator am 27.03.2017 16:24
-- Thema wurde verschoben am 27.03.2017 16:24
Kauf PayPal Käufer will zurück treten
25. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 25. März 2017 | 09:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf PayPal Käufer will zurück treten
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 25. März 2017 | 10:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatJetzt, im März 2017, reklamiert Herr M die Bienenkästen mit der Begründung es wäre ein falsches Maß. :
Und? Stimmt das?
#2
Antwort vom 25. März 2017 | 10:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Generell möglich, allerdings ist nicht auszuschließen das die Ungenauigkeiten aus den Veränderungen des Käufers rühren.
Der VK hat aus diesem Grund den Rückversand gefordert um danach die Kaufsumme zu erstatten.
Es handelt sich um einen Privatverkauf
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#3
Antwort vom 25. März 2017 | 10:50
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Was haben Bienenkästen mit Autokauf- und verkauf zu tun?
#4
Antwort vom 25. März 2017 | 10:57
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
also wenn die Kästen nicht dem Mass entsprechen, welches du angegeben hast, kann dein K diese auch zurückgeben, ausser du kannst nachbessern.
Die Rücksendekosten hättest im übrigen du zu tragen...
#5
Antwort vom 25. März 2017 | 11:01
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Zitat:
Was haben Bienenkästen mit Autokauf- und verkauf zu tun?
Kiste ist Kiste
#6
Antwort vom 25. März 2017 | 11:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist es denn nicht von Belang, das der Käufer die Ware verändert hat und nach Monaten nach Zusendung reklamiert?
#7
Antwort vom 25. März 2017 | 19:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatGenerell möglich, allerdings ist nicht auszuschließen das die Ungenauigkeiten aus den Veränderungen des Käufers rühren. :
Tja, dann hast Du jetzt ein Problem.
ZitatIst es denn nicht von Belang, das der Käufer die Ware verändert hat :
Nö, wenn die Maße der verkauften Ware nicht stimmt ist das egal.
Zitatund nach Monaten nach Zusendung reklamiert? :
Dafür hat er im Rahmen der Sächmängelhaftung (früher Gewährleistung) 2 Jahre Zeit.
ZitatEin Angebot des Verkäufers, Herr M solle sie Ware zurück senden und daraufhin sein Geld zurück erhalten, lehnt er ab. :
Der Käufer bestimmt laut Gesetz die Art der Nachbesserung.
ZitatEr fordert eine Rückerstattung von 100€ und wir die Ware einbehalten, da ihm zu viele Kosten für Verpackung entstehen würden. :
Und, wären die 100 EUR angemessen?
Die Kosten für Verpackung trägt in solchen Fällen der Sachmängelhaftung der Veräufer.
ZitatIst es ein Entgegenkommen seitens des Verkäufers die Ware zurück zu nehmen? Ist damit genug getan? :
2x nein
Der Verkäufer hat den Kaufvertrag noch gar nicht erfüllt.
ZitatOder hat Herr M ein Anrecht auf eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises? :
Kommt darauf an, ob die Maße tatsächlich falsch waren. Davon bin ich mal bei den obrigen Antworten ausgegangen.
#8
Antwort vom 25. März 2017 | 19:33
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatIst es denn nicht von Belang, das der Käufer die Ware verändert hat :
Irgendwie ist es das falsche Unterforum, noch gar nicht festgestellt?
Oder ist die Kiste ein Auto / Fahrzeug?
#9
Antwort vom 27. März 2017 | 15:49
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Bitte verschieben nach Kaufrecht. Danke.
Und jetzt?
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