Bahnkontrolleur generiert mit Lüge Forderung - Streitfall mit Infoscore und Haas/Kollegen

25. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
eagle1
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)
Bahnkontrolleur generiert mit Lüge Forderung - Streitfall mit Infoscore und Haas/Kollegen

Folgender - sehr dreister und außergewöhnlicher Fall - hat sich zugetragen.

Seit einigen Jahren fahre ich (leider) täglich mit dem Drecksladen Deutsche Bahn.
Immer habe ich meine gültige Fahrkarte dabei.

Im Herbst vergangenen Jahres fuhr ich, wie jeden Tag, morgens erst mit einem Regionalexpress und stieg dann in die S-Bahn um.
Im RE wurde ich kontrolliert - Kontrolleur weckt mich, ich zeig die Fahrkarte, alles OK, keine Probleme, ich schlaf weiter.

In der S-Bahn werde ich erneut kontrolliert. Nach einigen Halts steigt eine Person, zu, ausgestattet mit einem Fahrkartendrucker von der DB.
Ich zeige ihm meine Fahrkarte. Er hält die Karte hoch und behauptet, er könne die hintere Datumsangabe des Tickets nicht genau lesen. Ich reagiere schnell und antworte: "Wie bitte? Selbstverständlich kann man das Lesen!"

Er meinte dann knapp, er könne es nicht zweifelsfrei lesen und solange die Karte nicht klar lesbar ist, hätte ich keine gültige Fahrkarte. Er wollte mir die Karte erst wieder herausgeben, wenn ich meinen Personalausweis rausrücke zwecks Fahrpreisnacherhebung. Da ich die für die Rückfahrt auch brauchte, und es auch noch sehr eilig hatte,tat ich das auch noch. Normalerweise hätte ich die Polizei rufen sollen.

Noch während er die Daten in sein Gerät eingibt, sage ich ihm klar, dass ich keinesfalls akzeptieren werde, was er mir unterstellt und er sich die Fahrpreisnacherhebung sonstwohin stecken könne, die werde ich nicht bezahlen.
Er: "Das ist Ihre Sache, das klären Sie dann mit der Bahn!"

Nach dem Arbeitstag gehe ich ins nächste DB-Reisezentrum und schildere den Sachverhalt aus der S-Bahn. Die hören sich das an, murmeln was von Bedauern und sagen nur, sie seien dafür nicht zuständig und gaben mir eine Visitenkarte für irgendeine Servicestelle von DB Services Kundendialog im fünften Obergeschoss in einem Kabuff um die Ecke.

Ich mit einer angemessenen Portion Wut im Bauch dahin. Es ist 8 Minuten vor Ladenschluss, ich klingele. Macht keiner auf, obwohl auf der Visitenkarte die Öffnungszeit drauf ist. Als jemand rauskommt, geh ich einfach rein, hatz die Treppe hoch und steh wieder vor ner Glastür.
Als man mir kommt und meint, dass gleich Feierabend sei und ich morgen wieder kommen solle, bin ich schon auf 180.
Ich: "Das hier wird jetzt geklärt!" Und mach ordentlich Rabatz.

Gefrustet schildere ich der Mitarbeiterin o.g. Fall.
Ihre Reaktion: "Das geht natürlich nicht!" Und meinte damit den Kontrolleur.
Sie: "Also wenn Sie diese Fahrkarte dabei hatten, dann hatten Sie ja eine!"
Ich: "Seh ich auch so. Dann hat sich das mit der Forderung ja erledigt!"
Sie: "Was ich für Sie tun kann, ist die Nacherhebung auf 7 Euro reduzieren!"
Ich: "Ich will keine 7 Euro bezahlen, ich will GAR NICHTS bezahlen!"
Sie: "Ehrlich gesagt, ich würde diese auch nicht bezahlen! Sie hatten eine Karte und die halte ich auch für lesbar."
Ich: "Warum soll ich dann 7 Euro bezahlen?"
Sie: "Ich kann hier nur im System erst mal auf 7 Euro reduzieren, mehr geht technisch nicht. Wenn Sie die Forderung komplett erlassen bekommen wollen, müssen Sie sich an die DB Fahrpreisnacherhebung in Baden-Baden wenden. Das machen Sie online."
Ich: Grummel. Wieder Arbeitszeit!
Sie: "Das sollte relativ schnell gehen. Vor allem stimmt ja auch der Beleg nicht, den man Ihnen ausgestellt hat. Da steht ja drauf, dass Sie gar keine Fahrkarte gehabt hätten. Der Vorwurf trifft ja nicht zu.!"

Interessanter Hinweis von der Frau. Zuvorkommend war die ja schon. Kann ja nix dafür.

Ich schreibe am Abend oben geschilderten Sachverhalt ab db-fahrpreisnacherhebung.de in ein Formular.
Ein paar Tage später kommt ein Schreiben aus Baden-Baden.

Da ich keine gültige Fahrkarte gehabt hätte, wird darum gebeten, den Betrag von 7 Euro innerhalb von soundsoviel Tagen zu bezahlen. Wohl schwer von Kapee?
Ich schreibe postwendend, dass ich die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreite, weil ich eine gültige Fahrkarte hatte. Und selbst wenn eine Zahl darauf blass gewesen sein soll - die Fahrkarte gilt in 6-Monats-Abständen, sprich: Da ist nicht ein bestimmtes Datum aufgedruckt, sondern eine Zeitspanne, innerhalb der die Karte gilt.

Bsp.: Wenn auf der Karte steht: Gültig vom 01.Juli 2017 - 31. Dezember 2017, dann muss einfach klar sein, dass selbst wenn die hintersten beiden Ziffern blass sein sollen, die Karte gar nicht anders als bis zum 31. Dezember 2017 gelten kann.

Es tut sich einige Wochen gar nichts, ich denke, es hat sich endlich erledigt.
Um Weihnachten herum dann wieder Post aus Baden-Baden.

Diesmal schreiben die unverblümt: "Da Sie am ... ohne Fahrkarte angetroffen worden sind, bitten wir um Zahlung der 7,00 EUR zzgl. 5,00 EUR Mahngebühr."

Ich stehe förmlich kurz vor dem Ausrasten und haue wiütend wieder in die Tasten. Oben genannter Sachverhalt wird gleich wieder geschildert, diesmal verlange ich zusätzlich, den Kontrolleur in den Geschäftsräumen der DB AG zu einem Termin ihrer Wahl zu sprechen.
Ich will den im Beisein von Vorgesetzten so rund machen, dass ihm Hören und Sehen vergeht. Dann könnte auch gleich geklärt werden, ob es vielleicht notwendig ist, ein Augenärztliches Gutachten anfertigen zu lassen, bevor der Blödmann noch mehr Leute schädigt.

Auf diese Forderung meinerseits reagiert die Bahn gar nicht, sondern leitet das ganze weiter an Infoscore Inkasso.
Die kriegen kurzerhand dasselbe geschrieben, was an die Bahn ging mit dem fetten Hinweis, dass ich die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreite und demnach 0 bezahle.
Vor allem sollen sie dafür sorgen, dass das Gespräch mit dem Kontrolleur zustande kommt, denn hier steht immer noch Aussage gegen Aussage. Ich war in der S-Bahn praktisch alleine, der Kontrolleur in dem Waggon auch. Der Kontrolleur hat keinen Zeugen hinzugezogen, der bestätigt, dass die Fahrkarte nicht lesbar sei.

08/15-Antwort Infoscore: "Sie wurden ohne gültige Fahrkarte angetroffen, weil die nicht lesbar war. Alles andere kann rückwirkend sowieso nicht überprüft werden! Zahlen Sie bis zum ... 30,00 EUR. Bleibt die Zahlung aus, werden wir das Verfahren fortsetzen".

Die Zahlung blieb selbstverständlich aus. Nun kam ein Brief von Haas & Kollegen.
Bin also trotz gültiger Fahrkarte im Standardverfahren für widerspenstige Schwarzfahrer gelandet.

Klar, den Zores hätte ich mir mit der Zahlung von 7 Euro erspart, allein die Zeit, die DB-Zentren aufzusuchen, 5 Schreiben verfasst zu haben sowie das hier, steht wieder mal in keinem Verhältnis.
Zumal mir das Geld nicht weh tut, ich verdiene gut und pro Stunde ein Vielfaches dieser 7 Euro.

Hier geht's um's Prinzip! Ich würde auch keine 2 Euro bezahlen. Weil ich mich fest im Recht sehe.
Wäre ja noch schöner, wenn irgendso ein Schwachglotzer einem was unterstellen kann, irgendwelche Forderungsstellen glauben dem Wisch und man soll das dann zahlen. Wo sind wir denn?

Was würdet ihr an Haas & Kollegen schreiben?

Da der ganze Sachumstand geradezu nach Wehr schreit, kommt alles in Frage, außer die Forderung zu zahlen.

Ich kann mir durchaus vorstellen:

1. Eine Strafanzeige zu stellen wegen des Versuchs, eine Vermögensschädigung zu meinem Nachteil zu begehen.
Welche Straftatbestände kommen en detail in Betracht? Vor allem, wer wär der Angezeigte? Der Kontrolleur, den ich als Unbekannt anzeigen und die StA dann aufwendig ermitteln müsste. Oder die DB AG als juristische Person?

2. Eine Gegenforderung aufzustellen für die Arbeitszeit, die ich hatte (mein Stundensatz ist recht hoch).

Wenn solche Wegelagerei und Falschbehauptung rechtlich auch noch durchkommt, dann würden die Fetzen aber so richtig fliegen.

Deswegen geht es wie gesagt ums Prinzip. Jeder könnte von so einem Kontrolleur als nächstes mit dieser Masche abgezockt werden, der auf seine Fangquote kommen muss. Die Schikanierung machen die mit mir nicht. Die Bahn ist ja sowieso das Allerletzte. Aber ist ein anderes Thema.

Für rechtliche Ratschläge und eine Einschätzung in diesem Fall sei allen Beteiligten sehr gedankt.





-- Editiert von Moderator am 25.03.2017 09:55

-- Thema wurde verschoben am 25.03.2017 09:55

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Lange Rede. Dein Ärger mag man verstehen, aber du solltest mal anfangen, das sachlich neutral zu sehen.

Vorweg: Sollte die Fahrkarte wirklich nicht lesbare gewesen sein, gilt das in der Tat als "ungültige Fahrkarte". In so einem Fall hätte der Kontrolleur dann durchaus Recht gehabt und dass die vorherigen Kontrolleure das nicht so eng gesehen haben, dafür kann man sich dann nichts kaufen. Aber auch wirklich nur in diesem Fall.

Was du schilderst bedeutet ja, dass es interpretierbar war, insofern also meiner Meinung nach nicht in Ordnung war. Ich vergleiche das mal mit einer ICE-Fahrkarte, wo der Drucker schwach war und deswegen aus dem "München" ein "Münche" wurde, wo das n nicht richtig lesbar ist. Der Rest ergibt sich aber aus Zugnummer usw. Dann ist die Fahrkarte trotzdem gültig.

Die Inkassokosten sind aufgrund deines Bestreitens sowieso Unfug und müssen nicht bezahlt werden.

Zitat:
Was würdet ihr an Haas & Kollegen schreiben?

Nichts. Ich würde mich beim Aufsichtsgericht des Inkassos beschweren, dass die hier Anwälte einschalten und verbotenerweise Kostendopplung betreiben (Anwalts- und Inkassokosten in derselben Angelegenheit).

Eine Straftat ist das nicht. Die Fahrkarte war in kleinen Teilen nicht lesbar. Und ab da A) steht Aussage gegen Aussage und B) ist es eine zivilrechtliche Frage, wie schwerwiegend dieser Teil der nicht lesbaren Fahrkarte ist

Zitat:
2. Eine Gegenforderung aufzustellen für die Arbeitszeit, die ich hatte (mein Stundensatz ist recht hoch).

Private Zeit ist nichts Wert.
Und deswegen sollte man auch mal aufhören, das zu emotional zu sehen und aufhören, weitere Privatzeit zu investieren, die unnötig ist.

Ich würde die auflaufen lassen und den Streit vor Gericht suchen. Bis jetzt hat eh noch kein Anwalt drauf geschaut. dem gerichtlichen Mahnbescheid würde ich widersprechen und abwarten, ob jemals eine Klage eingereicht wird. Sollte das so sein, würde ich die Schuld bestreiten und die Fahrkarte dem Richter vorlegen und ihm schildern, dass die lesbar war.

Die Sache für sich ist ja unstrittig, denn dir wurde ja schriftlich bestätigt, dass du eine Fahrkarte dabei hattest und es nur drum geht, ob die nun lesbar war oder nicht.

Wenn man streitlustig ist, würde man beim gerichtlichen Mahnbescheid nicht nur widersprechen, sondern direkt selbst die Überleitung in einen Prozess beantragen. Dann streckt man die Gerichtskosten vor aber so man gewinnt, müssen die das zurückzahlen.

-- Editiert von mepeisen am 25.03.2017 07:05

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Sorry Mepeisen,
das sehe ich etwas anders.

Der TE hat sich eine Quittung ausstellen lassen, auf der der Vermerk steht, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle gar keinen Fahrausweis mit sich führte.
Den hat er akzeptiert und auch seine Personalien herausgegeben.

Wenn die Sache vor Gericht landet, dann steht da Aussage vs. Aussage, aber die Indizien sprechen gegen ihn.
Zumal solche "Ausreden" bestimmt mehr als einmal getätigt werden, und ich jetzt mal unterstelle, dass die Aussage des Kontrolleurs in einem etwaigen Verfahren wohl mehr Gewicht haben wird.

Auch wenn es nicht fair in diesem Falle ist, würde ich die 7 Euro zahlen, mich ärgern und die weiteren Kosten bestreiten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von eagle1):
Seit einigen Jahren fahre ich (leider) täglich mit dem Drecksladen Deutsche Bahn.

Dann nimm doch das Auto, Fahrad, Fahrgemeinschaft, den Bus ... ?



Zitat (von eagle1):
Er hält die Karte hoch

1. Fehler war die Karte aus der Hand zu geben.


Zitat (von eagle1):
Da ich die für die Rückfahrt auch brauchte, und es auch noch sehr eilig hatte,tat ich das auch noch.

2. Fehler


Somit haben wir einen Kontrolleur, der wohl aussagen wird, das man keine gültige Fahrkarte hatte.
Dann hat man noch die Tatsache das dem Kontrolleur die Personalien ausgehändigt wurden. Warum wenn man doch eine gültige Karte hatte? Das angeführte Argument "keine Zeit" wird vor Gericht keinen vom Hocker hauen.

Dagegen steht die Geschichte des Kontrollierten.

Wenn das vor Gericht geht, ist es ungewiss, wie das ausgehen wird. Tendenziell neigen Gerichte in solchen Situationen dazu, das sie dem Kontrollierten nicht glauben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Wenn die Sache vor Gericht landet,


Das wird nicht vor Gericht gehen, weil dann auch über die Inkassokosten verhandelt wird. Die DB hätte hier vielmehr, wenn sie ihren Anspruch durchsetzen will, direkt auf Zahlung klagen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich würde hier rein gar nichts zahlen.
Die Fahrkarte liegt Ihnen ja noch vor. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bahn den Sachverhalt gerichtlich prüfen lassen will.

Tip: Versuchen Sie mal mehr über den Kontrolleur rauszukriegen!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Der TE hat sich eine Quittung ausstellen lassen, auf der der Vermerk steht, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle gar keinen Fahrausweis mit sich führte.
Den hat er akzeptiert und auch seine Personalien herausgegeben.

Lies bitte nochmal. Ich bezog mich auf folgenden Teil:
Zitat:
08/15-Antwort Infoscore: "Sie wurden ohne gültige Fahrkarte angetroffen, weil die nicht lesbar war. Alles andere kann rückwirkend sowieso nicht überprüft werden! Zahlen Sie bis zum ... 30,00 EUR. Bleibt die Zahlung aus, werden wir das Verfahren fortsetzen".

Wenn schriftlich bestätigt war, dass die nicht lesbar war, dann steht nicht zwangsläufig Aussage gegen Aussage. Nicht lesbar bedeutet ja, dass man sie dabei hatte. Und die Fahrkarte gibt es (hoffentlich?) noch und die kann sich ein Richter dann angucken, um zu schauen, wer nun Recht hat am Ende.

-- Editiert von mepeisen am 25.03.2017 14:35

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eagle1
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Schon mal vielen Dank für die ersten Antworten.
Es ist interessant - die einen sagen: Nicht zahlen, die anderen: Zahlen.
Auch die Frage, wer im Recht ist, scheint unklar.

Zitat:

Sollte die Fahrkarte wirklich nicht lesbare gewesen sein, gilt das in der Tat als "ungültige Fahrkarte". In so einem Fall hätte der Kontrolleur dann durchaus Recht gehabt und dass die vorherigen Kontrolleure das nicht so eng gesehen haben, dafür kann man sich dann nichts kaufen.


Es war ja nicht nur der Kontrolleur davor, sondern die Bahnmitarbeiterin im Service-Desk, die Kontrolleure all die Tage davor - alle konnten die Fahrkarte lesen, nur der eine Typ nicht.

Zitat:

Was du schilderst bedeutet ja, dass es interpretierbar war, insofern also meiner Meinung nach nicht in Ordnung war. Ich vergleiche das mal mit einer ICE-Fahrkarte, wo der Drucker schwach war und deswegen aus dem "München" ein "Münche" wurde, wo das n nicht richtig lesbar ist. Der Rest ergibt sich aber aus Zugnummer usw. Dann ist die Fahrkarte trotzdem gültig.


Sehr gutes Beispiel! Genau das ist es! Was passiert, wenn man eine eigene Fahrkarte aus dem Drucker hätte, der letzte Buchstabe oder gar mehrere werden blass/gar nicht ausgedruckt und dann kommt ein Kontrolleur: Sorry, das letzte kann ich nicht lesen - das kann statt Frankfurt/M. auch Frankfurt/O. heißen und damit ist die Karte auf der Strecke nicht gültig, obwohl alles andere lesbar ist und die Logik sagt, dass es nur Frankfurt/M. sein kann.

Zitat:

Die Inkassokosten sind aufgrund deines Bestreitens sowieso Unfug und müssen nicht bezahlt werden.


Angenommen, ich würde der Bahn jetzt die 7 Euro zahlen, und schreibe Infoscore/Haas, dass die Zahlung vorgenommen wurde, dann blieben die Inkasso-Kosten ja trotzdem bestehen, weil ich nicht fristgerecht zahlte und der Aufwand anfiel, oder?
Hätte ich dann nicht die Sache von Haas abzgl der Hauptforderung von 7 EUR an der Backe?


Zitat:
Der TE hat sich eine Quittung ausstellen lassen, auf der der Vermerk steht, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle gar keinen Fahrausweis mit sich führte.


Weil das ein Standard-Ausdruck ist, der Grund der Fahrpreisnacherhebung wird nicht individuell eingegeben, sondern es steht nur drauf "hatte keine Fahrkarte". Man muss echt höllisch aufpassen, was einem da untergejubelt wird. Ich wurde ja auch noch von der Bahn-Mitarbeiterin auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass der echte Grund der Nacherhebung (schlechte Lesbarkeit) gar nicht vermerkt sei.

Zitat:
Den hat er akzeptiert

Akzeptiert hab ich den nicht. Aushändigen lassen ja, aber nicht unterschrieben, ohne den Wisch zu lesen schon dem Kontrolleur direkt gesagt habe, dass ich nicht zahlen werde und bin auch danach dagegen Sturm gelaufen.

Zitat:
Wenn die Sache vor Gericht landet, dann steht da Aussage vs. Aussage, aber die Indizien sprechen gegen ihn.

Wenn das Gericht der Kontrolleuraussage grundsätzlich mehr Gewicht beimisst, dann bringt das nur nix.

Zitat:
Auch wenn es nicht fair in diesem Falle ist, würde ich die 7 Euro zahlen, mich ärgern und die weiteren Kosten bestreiten.


Tja, das würde wohl dann heißen - die Masche funktioniert. Aber geht das denn überhaupt? Wie schon gesagt, wenn ich der Bahn jetzt noch die 7 Euro zahle und Infoscore/Haas den Beleg vorlege, dann sagen die: Die Forderung war offensichtlich berechtigt, sonst hätten sie nicht gezahlt (Schuldeingeständnis).
Allerdings hätten Sie die fristgerecht zahlen müssen - da Sie das nicht taten, bleiben unsere Kosten bestehen und können das unabhängig von der Bahn durchsetzen. Oder?

Zitat:
Somit haben wir einen Kontrolleur, der wohl aussagen wird, das man keine gültige Fahrkarte hatte.
Dann hat man noch die Tatsache das dem Kontrolleur die Personalien ausgehändigt wurden. Warum wenn man doch eine gültige Karte hatte?


Normalerweise hätte ich in der Tat Hilfe herbeiholen müssen. Das Problem war, dass ich an dem Morgen zeitlich nicht konnte, die Sache an Ort und Stelle eskalieren zu lassen.

Zitat:
Tip: Versuchen Sie mal mehr über den Kontrolleur rauszukriegen!


Ich hab ja keinen Anhaltspunkt. Die Bahn reagiert gar nicht auf die Forderung, dass ich den Typen im Beisein von Vorgesetzten sprechen will.


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sie sind leider etwas naiv. Das ist aber nicht schlimm.

Zitat:

Es ist interessant - die einen sagen: Nicht zahlen, die anderen: Zahlen.
Auch die Frage, wer im Recht ist, scheint unklar.


Es ist doch gar nicht so wichtig, wer im Recht ist.
Die Hauptfrage ist doch, ob die Deutsche Bahn sich trauen wird, die Forderung (EUR 7) vor Gericht durchzusetzen.
Das glaube ich nicht. Nach einem gerichtlichen Mahnbescheid - dem Sie bitte widersprechen - wird wohl Schluss sein.

Zitat:
Es war ja nicht nur der Kontrolleur davor, sondern die Bahnmitarbeiterin im Service-Desk, die Kontrolleure all die Tage davor - alle konnten die Fahrkarte lesen, nur der eine Typ nicht.


Das ist nicht weiter relevant.
Zitat:

Angenommen, ich würde der Bahn jetzt die 7 Euro zahlen, und schreibe Infoscore/Haas, dass die Zahlung vorgenommen wurde, dann blieben die Inkasso-Kosten ja trotzdem bestehen, weil ich nicht fristgerecht zahlte und der Aufwand anfiel, oder?
Hätte ich dann nicht die Sache von Haas abzgl der Hauptforderung von 7 EUR an der Backe?


Sie müssen diese Inkasso-Kosten nicht zahlen, da Sie der Forderung ja sehr deutlich widersprochen haben.
RA Haas/Infoscore sind berühmt für Nebelkerzen. Die sind stetig auf Dummenfang. Fallen Sie bitte nicht auf die Drohungen rein!

Zitat:
Weil das ein Standard-Ausdruck ist, der Grund der Fahrpreisnacherhebung wird nicht individuell eingegeben, sondern es steht nur drauf "hatte keine Fahrkarte". Man muss echt höllisch aufpassen, was einem da untergejubelt wird. Ich wurde ja auch noch von der Bahn-Mitarbeiterin auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass der echte Grund der Nacherhebung (schlechte Lesbarkeit) gar nicht vermerkt sei.


Es ist völlig egal, was auf diesem Zettel zur Fahrpreisnacherhebung steht. Es beweist gar nichts.
Zitat:

Wenn das Gericht der Kontrolleuraussage grundsätzlich mehr Gewicht beimisst, dann bringt das nur nix.


Soweit wird es wohl nicht kommen. Und falls es soweit kommt, kennen Sie den Namen des Kontrolleurs. Bei einer (auch schriftlichen Aussage) des Kontrolleurs muss die Bahn den Namen von dem "Idioten" rausgeben.
Das wird die Bahn wohl nicht wollen. Manche "vermeintliche Schwarzfahrer" wissen gut, wie man sich rächen tut.

Zitat:
Tja, das würde wohl dann heißen - die Masche funktioniert. Aber geht das denn überhaupt? Wie schon gesagt, wenn ich der Bahn jetzt noch die 7 Euro zahle und Infoscore/Haas den Beleg vorlege, dann sagen die: Die Forderung war offensichtlich berechtigt, sonst hätten sie nicht gezahlt (Schuldeingeständnis).
Allerdings hätten Sie die fristgerecht zahlen müssen - da Sie das nicht taten, bleiben unsere Kosten bestehen und können das unabhängig von der Bahn durchsetzen. Oder?


Die Masche funktioniert, falls Sie sich einschüchtern lassen und deshalb Alles zahlen.

Tip: Kommunizieren Sie nicht mehr mit Infoscore/Haas! Die sind auf Dummenfang.
Zitat:

Ich hab ja keinen Anhaltspunkt. Die Bahn reagiert gar nicht auf die Forderung, dass ich den Typen im Beisein von Vorgesetzten sprechen will.


Wie gesagt - sollte die Bahn klagen (was unwahrscheinlich ist) und Sie die Forderung bestreiten, muss die Bahn den Namen des Kontrolleurs herausrücken - ansonsten verliert die Bahn.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Am Ende des Tages vor Gericht zählt genau eines: Ein Beweis, sollte etwas abgestritten werden. Die Aussagen sind nur dann relevant, wenn es keine Beweise gibt.

Erster Beweis: Die Bestätigung der Bahn oder des Inkassos, dass die Fahrkarte nicht lesbar war. Damit man nicht in das Argument zurück fällt, dass du gar keine dabei hattest.

Zweiter Beweis: Die Fahrkarte selbst. Damit sich der Richter per Augenschein (so nennt man das) überzeugen kann, ob die nun lesbar ist oder nicht. Insofern: Die Karte gut aufheben.

Die Bahn hat bei einer Klage ein gewaltiges Problem: Sie hat nur die Aussage des Kontrolleurs und deine Reklamation. Der Kontrolleur hat die Karte nicht abfotografiert oder? Sie weiß also nicht, ob sie im Recht ist oder nicht. Sie muss Vertrauen, dass du lügst. Und das Risiko eingehen wegen 7€? Da bin ich durchaus mit vundaal einer Meinung, dass das sehr unwahrscheinlich ist. Sobald ein Anwalt drüber schaut, wird er dieses Risiko sehen.

Aber selbst wenn es so wäre, ich wäre da tiefen entspannt. Man muss klar sagen, dass es ein Restrisiko gibt, nämlich die Unwägbarkeit, wie der Richter die Fahrkarte einschätzt. Kann hier niemand vorher sehen, auch Anwälte können dir dieses Restrisiko nicht nehmen. Das alleine wäre (soweit deine Schilderung stimmt natürlich und du die beiden beweise hast und nicht verlierst) die einzige Frage, die ich mir stellen würde.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Es ist völlig egal, was auf diesem Zettel zur Fahrpreisnacherhebung steht. Es beweist gar nichts.

Das sehen Gerichte dummerweise immer wieder anders.



Zitat (von vundaal76):
Wie gesagt - sollte die Bahn klagen (was unwahrscheinlich ist) und Sie die Forderung bestreiten, muss die Bahn den Namen des Kontrolleurs herausrücken - ansonsten verliert die Bahn.

Nein, muss sie nicht wenn sie genug andere Beweise hat. Was sie an Beweisen hat, steht hier noch nicht wirklich fest.



Zitat (von mepeisen):
Und das Risiko eingehen wegen 7€? Da bin ich durchaus mit vundaal einer Meinung, dass das sehr unwahrscheinlich ist.

Die Bahn wird da zu 99% nicht klagen.

Es wird wohl noch ein Flut an Bettelbriefen vomInkasso kommen, dann der Mahnbescheid (dem muss man denn halt wiedersprechen) und dann noch mal 1-2 Schreiben wo die Rücknahme des Widerspruchs gefordert wird.



Von daher:
Zitat (von mepeisen):
ich wäre da tiefen entspannt.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eagle1
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

So, wieder was neues von Haas & Koll.

Ich hab denen ja detailliert dargelegt, wieso die Forderung unberechtigt ist und alles oben genannte geschildert.

Jetzt kam allen Ernstes ein Schreiben zurück, indem sie von mir eine Kopie der Fahrkarte haben wollen, damit ich die Lesbarkeit nachweise. Tue ich es nicht, würden sie das Einzugsverfahren fortsetzen.

Dummerweise existiert das "Dokument" nicht mehr. Denn es handelt sich dabei um eine Fahrkarte, die im Thermosublimationsdruck halbjährlich mit einem neuen Zeitintervall versehen wird.

Seit ein paar Wochen hat diese bereits den Zeitstempel von 2017 und der alte, angeblich unlesbare von 2016 ist überschrieben.

Der Kontrolleur hat von der Fahrkarte keine Kopie und auch keinen Zeugen. Er war allein.

1. Muss nicht der Kontrolleur bzw. Haas & Co. nachweisen, dass die Fahrkarte unleserlich war, wenn sie sowas unterstellen?
Seit wann muss man seine Unschuld beweisen oder eine falsche Tatsachenbehauptung aktiv widerlegen?

2. Wie schon oben geschrieben, hatte ich am selben Tag noch der Bahn bei der Servicestelle von DB Services Kundendialog die Karte vorgezeigt, wo mir ad hoc die Lesbarkeit bestätigt wurde und vorerst die maximal technisch einstellbare Reduktion auf eine Fahrpreisnacherhebung von 7 Euro vorgenommen wurde.
Wenn ich tatsächlich eine ungültige/unleserliche Fahrkarte gehabt hätte, hätte es dafür auch keine Grundlage gegeben?!

PS: Es kann übrigens durchaus sein, dass ich tatsächlich noch eine Kopie der Fahrkarte habe.
Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ich ein Handyfoto davon gemacht hab - das wäre dann wenn auf dem alten Handy gespeichert.

Aber es geht ohnehin um die Frage, ob ich überhaupt eine Fahrkarte vorlegen muss oder ich Haas & Co. schreiben kann: Legt ihr sie doch erst mal vor - ihr stellt die unwahre Behauptung auf, also beweist sie auch.



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Steht alles in #1
Denen schreiben muss man nichts. Wenn das Geld egal ist, kann man es auch bis zum Mahnbescheid eskalieren lassen und bei Widerspruch schauen, ob es vor Gericht geht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ich würde schweigen und abwarten, wie weit die Haasens gehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.785 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen