Handgefertigte Ware unentgeldlich zum Verkauf überlassen - geht das ohne Gewerbeanmeldung?

24. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Katharina1111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Handgefertigte Ware unentgeldlich zum Verkauf überlassen - geht das ohne Gewerbeanmeldung?

Ich würde gern wissen, ob ich für folgende Tätigkeit ein Gewerbe anmelden muss:

Ich nähe in meiner Freizeit. Meine Tochter betreibt einen kleinen Geschenkeladen und würde gewisse Artikel dort gern ins Sortiment nehmen. Ich möchte weder vom Erlös einen Cent haben, noch werde ich die Materialien in Rechnung stellen. Ich werde einfach nur Dinge anfertigen und ihr zum Verkauf geben und sie wird den evtl. Erlös dann entsprechend in ihrer Buchhaltung berücksichtigen.

1. Benötige ich dafür einen Gewerbeschein, obwohl ich keinerlei Geld dafür nehme?

2. Darf ich die Sachen dennoch mit einem kleinen Label versehen (z.B. „Created by Erika Mustermann oder „Handmade by Erika Mustermann"?

3. Könnte ich eine (eigene) Homepage anlegen, auf der die Artikel präsentiert/gelistet sind , auf der ich meine Person darstelle, jedoch mit dem Hinweis „Sämtliche Artikel finden Sie in unserem Ladenlokal XY".
Dabei taucht für mich die Frage auf, wie es dann mit dem Impressum aussehen würde: Meine Daten oder die Daten des Geschäftes, wo der Verkauf stattfindet?

Nochmal betonen: Ich nehme für das Anfertigen kein Geld. Ich freue mich einfach nur, meiner Tochter die Artikel zum Verkauf zu überlassen.

Danke
H.K.

Probleme mit dem Gewerbe?

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12 Antworten
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#2
 Von 
Katharina1111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die ausführliche, schnelle Antwort.

Zu Nr. 3:
Eine Homepage für das Geschäft gibt es natürlich schon lange. Da der Bereich „Handmade" aber von den anderen Artikeln (Neuware, Marken) unbedingt „abgekoppelt" werden soll, soll es auch eine eigene Website dafür geben. Auf dieser Website geht es dann auch eher um die Präsentation der Stücke, als um Verkauf. Schwer zu beschreiben … es soll also nicht ein Online-Shop sein, wo die Artikel gekauft werden können, sondern mit einem Verweis, dass diese Artikel bei XY erhältlich sind.
Deswegen auch meine Frage, wie ich das am besten mit dem Impressum mache. Muss ich mich nochmal genau erkundigen.

Zu Nr. 4:
Mit staatlichen Leistung sind vermutlich ALG/Hartz 4 etc. gemeint? Nein, diese werden nicht bezogen. Ich selbst arbeite in Vollzeit (steuerpflichtig) und bin nebenher freiberuflich schriftstellerisch tätig. Also keine staatlichen Leistungen.

LG H.K.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
1. Kein Geldfluss - kein Gewerbe

Nicht immer.



Zitat (von Katharina1111):
Könnte ich eine (eigene) Homepage anlegen, auf der die Artikel präsentiert/gelistet sind , auf der ich meine Person darstelle, jedoch mit dem Hinweis „Sämtliche Artikel finden Sie in unserem Ladenlokal XY".

Köntest Du. Wer die erstellt und pflegt ist egal.
Betreiben sollte die aber der Laden. Womit dann auch die Frage des Impressum beantwortet wäre ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Katharina1111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Besten Dank für die Antworten!!

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
... noch werde ich die Materialien in Rechnung stellen.
Sind denn diese Kosten so unbedeutend, dass man sie weder als Betriebsausgaben absetzen noch die Vorsteuer ziehen möchte?

Zitat:
... mit dem Hinweis „Sämtliche Artikel finden Sie in unserem Ladenlokal XY".
Das passt aber nicht zu der vorherigen Beschreibung. Entweder ist es der Laden deiner Tochter, oder "unserer".
Im Zweiten Fall müsstest du imho eine Mitarbeiterin sein, mit allen diesbezüglichen Folgen (Anmeldepflicht, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Mindestlohn etc.).

Zitat:
Da der Bereich „Handmade" aber von den anderen Artikeln (Neuware, Marken) unbedingt „abgekoppelt" werden soll, soll es auch eine eigene Website dafür geben.
Wäre es nicht zweckdienlicher die bereits marktbekannte Homepage um eine Unterseite zu ergänzen (in der art "handmade - jetzt neu bei uns")?

Zitat:
1. Kein Geldfluss - kein Gewerbe
Das sehe ich nicht unbedingt so pauschal.
Bedenken muss man, das der Status "Gewerbe" nicht nur für die steuerrechtliche Seite von Bedeutung ist, sondern beispielsweise auch für Gewährleistung oder Markenrecht. Beispielsweise darf man imho ohne Gewerbe nicht einfach Waren verschenken (etwa um den Marktdurchbruch zu schaffen*, oder der Konkurrenz zu schaden).

*wie es viele App-Anbieter machen

Stefan

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
"Gewerbe" setzt immer, zwingend, "Gewinnerzielungsabsicht" voraus.

Dafür fehlt es nur an der Rechtsgrundlage ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Katharina1111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, ich ahne schon, das Ganze ist vermutlich viel komplizierter, als ich denke. Da gibt es doch einige Punkte zu beachten, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Vielleicht bin ich auch einfach nur ein zu vorsichtiger Mensch und möchte nichts falsch machen bzw. nichts Illegales.

Zeitweilig tendiere ich dazu, doch ein Gewerbe anzumelden, mit allen Konsequenzen (EÜR etc.). Allerdings denke ich, dass sich der ganze Aufwand für so ein wenig „Nebenher-Näherei" kaum lohnt. Apropos: Die Kosten für das Material sind tatsächlich eher unbedeutend.

Hier ein Beispiel: Ein Kinderschal hätte einen Materialwert von ca. 1-2 Euro, der Verkaufspreis läge bei ca. 10 Euro. Und wenn davon im Monat z.B. 20 Stück im Geschäft verkauft würden, kann sich jeder ausrechnen, was dabei herumkäme. Für ein angemeldetes Gewerbe geradezu lächerlich :-).

Mein Grundgedanke (und darum auch hier die Eingangs-Frage) war letztlich, ob ich eine eigene Homepage dafür anfertigen kann. Klar kann ich als Privatmensch meine hobbymäßig gefertigten Dinge auf einer Homepage präsentieren. Aber ich hätt eben gern einen Verweis gemacht, dass man diese Dinge bei XY kaufen kann. Und genau hier beißt sich die Maus wieder in den Schwanz.

Warum ich mich gegen ein Gewerbe sträube, hat auch den Grund, dass ich als „Firmensitz" meine Hausadresse angebe und dann gewerblichen Müll zahlen muss. Das sind im Jahr ca. 150,-- mehr als „normaler" Müll. Sehe ich irgendwie nicht ein, zumal der zusätzliche Müll absolut unwesentlich mehr ist.

Ach, ich danke euch trotzdem für die regen Antworten. Ich überdenke alles nochmal komplett.

Eine einfache Lösung scheint es da wohl nicht zu geben….

Liebe Grüße
H.K.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Katharina1111):
Aber ich hätt eben gern einen Verweis gemacht, dass man diese Dinge bei XY kaufen kann.

Das nennt man Werbung. Sobald man seine Produkte bewirbt ...

Deshalb wäre es ja sinnvoll, wenn der Seitenbetreiber die Tochter wäre und die Mutter die halt nur gestaltet.
Problem (eigentlich) gelöst ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Katharina1111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Bei meinen Recherchen zum o.g. Thema stieß ich auf diese in Mode gekommenen "Regal-Miet-Läden".

...ein Geschäft eröffnet, in dem jeder, der etwas anzubieten hat, seine Produkte verkaufen kann. Zwischen fünf und zwölf Euro pro Woche beträgt der Mietpreis für ein Regalbrett, bei Verkauf wird zudem eine Provision fällig. So ermöglicht das Konzept auch kleinen Manufakturen, Hobbykünstlern und Privatpersonen eine eigene Verkaufsfläche.

Das kommt für mich zwar nicht infrage, weil ich nicht anderwo ein Regal mieten möchte, kommt aber meinem Thema recht nahe, finde ich. Daher frag ich mich - wie sieht es denn dabei mit dem Gewerbeschein aus? Da kann also jede Privatperson ihre gebastelten Artikel verkaufen und muss sich um Gewerbe/Finanzamt nicht scheren? Kann ja irgendwie nicht sein .... :???:

Was spräche dagegen, meine "Kunst" unter diesen Voraussetzungen anzubieten, also im Geschäft meiner Tochter ein "Regal" mieten - als Privatperson bzw. Hobbykünstler?

Oder hab ich da einen Denkfehler?

Gruß H.K.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Katharina1111):
Da kann also jede Privatperson ihre gebastelten Artikel verkaufen und muss sich um Gewerbe/Finanzamt nicht scheren?

Nö, das ist wie eBay-Kleinanzeigen - nur offline.



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