Guten Tag zusammen!
Folgende Situation ist mir geschehen.
Ich bin bin Vielfahrer bei er deutschen Bahn. Als ich am 16.03 zu einer Bekannten fahren wollte konnte ich leider kein Ticket ziehen, da mein Geldschein nicht vom Automaten akzeptiert wurde. Ich bin also ohne Fahrschein mit der Absicht einen Kontrolleur zu finden, um ihm meine Lage zu schildern, dem Zug zugestiegen. Leider war der Zug nicht besetzt, und ich setzte meine Reise fort. Als dann ein Kontrolleur zugestiegen ist, bin ich direkt zu ihm gelaufen um ihm meine Lage zu schildern.
Dieses war aber sehr unfreundlich und hat mir trotz meiner Erklärungsversuche bevor ich kontrolliert wurde, ein Ticket zur Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Das Ticket hat die falsche Codierung "00" bekommen, was für das reine Schwarzfahren steht.
Ich wurde am Tag darauf von einem anderen Team kontrolliert. Dort hatte ich natürlich ein gültiges Ticket. Dort hatte ich die Lage der Fahrpreisnacherhebung geschildert. Die meinten, der Kontrolleur hat gegen ihre Vorschriften gehandelt. Und er sei bereits bekannt dafür, sehr viele ungerechtfertigte Tickets zu verteilen. Und er sei sehr darauf bedacht, so viele Tickets wie nur möglich zu verteilen. Mir wurde geraten, ich solle mich beschweren.
Das habe ich nun auch über den Livechat gemacht. Ich habe meine Lage wie oben dargelegt.
Dort wurde mir gesagt, ich wäre im Unrecht, und ich müsse das Ticket trotzdem bezahlen. Den kompletten Chatverlauf habe ich ausgedruckt vorliegen.
Welche weiteren rechtlichen Schritte soll ich einleiten?
Mit freundlich Grüßen
Moritz
DB Fahrpreisnacherhebung ungerechtfertigt?
24. März 2017
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Frage vom 24. März 2017 | 15:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
DB Fahrpreisnacherhebung ungerechtfertigt?
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#1
Antwort vom 24. März 2017 | 15:53
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Würde den regulären Fahrpreis umgehend überweisen und dem Kundenservice nochmal per Brief die Situation schildern. Auf die wesentlichen Punkte beschränkt: Automat in X hat Schein nicht akzeptiert, ersten verfügbaren Mitarbeiter in Y zwecks Bezahlung angesprochen. Sollte bei IC/ICE/EC kein Problem sein. Bei RE reine Kulanz.
#2
Antwort vom 24. März 2017 | 15:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatBei RE reine Kulanz. :
Ich bin mit der S-Bahn gefahren, aber das Ticket hat aufgrund der langen Strecke schon 5€ gekostet, da dürfte das eigentlich kein Problem sein. (Zumindest lt. Aussage der anderen Kontrolleure)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. März 2017 | 16:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119450 Beiträge, 39730x hilfreich)
Zitatkonnte ich leider kein Ticket ziehen, da mein Geldschein nicht vom Automaten akzeptiert wurde. :
Bis zum Beweis des Gegenteils fällt das erst mal in die Kategorie "Schutzbehautung". Das ist eines der Standardargumente von Schwarzfahrern.
Die Hotline die in solchen Fällen zuständig ist hat man vermutlich aus Zeitmangel nicht angerufen?
Hat man einen anderen Schein genommen, versucht Geld zu wechseln?
ZitatWelche weiteren rechtlichen Schritte soll ich einleiten? :
Gar keine.
Man sollte kleine Brötchen backen und auf Kulanz hoffen.
Es fehlt der bisherigen Schilderung nach schlicht an der Rechtsgrundlage ohne Fahrschein zu fahren.
#4
Antwort vom 24. März 2017 | 16:15
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Wie viele Fahrkartenautomaten gab es am Bahnhof...? Und wie viele wurden ausprobiert? Konnte nicht alternativ mit Karte am Automat gezahlt werden?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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