Hallo,
ich habe eine erwachsene Tochter (23J). Mit ihr habe ich keinen Kontakt, auch will sie keinen Kontakt mit mir haben. Sie und ich haben getrennte und verschiedene Nachnamen.
Ich stellte jetzt fest, dass sie auf ihrer Social-Network-Portal und zwar auf ihrerm Hintergrundbild nicht nur ihr richtiger Nachnamen steht, sondern zusätzlich meinen Nachnahmen beigefügt hat.
Beide Namensbestandteile (ihr und mein Nachname) sind also als ein Doppelnamen zu lesen. Es ist nicht anzunehmen, dass dieses junge Frau meinen Nachnamen als zusätzlichen Namen behördlich angenommen hat.
Was kann ich hier tun, dass diese Tochter meinen Namen von ihrer Social-Network-Portal (Hintergrundbild) entfernt? Ggegen welche Rechtsgrundlage hat sie hier verstoßen?
Gruss
-- Editiert von Moderator am 24.03.2017 12:02
-- Thema wurde verschoben am 24.03.2017 12:02
Namensklau
24. März 2017
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Frage vom 24. März 2017 | 08:53
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 41x hilfreich)
Namensklau
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#1
Antwort vom 24. März 2017 | 09:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
An seinem Namen hat man kein Urheberrecht, da man gar nicht der Urheber des Namen ist.
ZitatWas kann ich hier tun, dass diese Tochter meinen Namen von ihrer Social-Network-Portal (Hintergrundbild) entfernt? :
A) Sie freundlich darum bitten
B) Dem Dienst einen Verstoß durch das Bild melden
C) Per Anwalt / Gericht dagegen vorgehen
Zuvor solte man verifizieren, das sie nicht tatsächlich so heißt, sonnst kann das teuer werden.
ZitatGgegen welche Rechtsgrundlage hat sie hier verstoßen? :
Gegen gar keine. Sie darf sich da vom Gesetz her nennen wie sie will.
#2
Antwort vom 24. März 2017 | 09:18
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 41x hilfreich)
Wenn es hier das falsche Forum ist, welches ist dann das richtige Forum?
Wenn A) bis B) nicht fruchten und ich wirklich Punkt C) aufgreifen muss, dann wenden RA oder Gericht irgend eine Rechtsgrundlage an.
Welche Rechtsgrundlage?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. März 2017 | 10:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWenn es hier das falsche Forum ist, welches ist dann das richtige Forum? :
Die Admins werden das verschieben wo es passt (vermutlich "Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz")
Zitatdann wenden RA oder Gericht irgend eine Rechtsgrundlage an. :
Welche Rechtsgrundlage?
Es gibt keine.
Das nennt man bluffen.
Die meisten lassen sich von einem Anwaltsschreiben beeindrucken, wenn dann die Klage im Briefkasten liegt (sofern das Gericht die annimmt) gibt noch mal eine Anzahl auf.
Man darf sich - salopp gesagt - nennen wie man will, sofern man den Namen nicht nutzt um Straftaten zu begehen (Identitätsdiebstahl, falsche Idendität für Betrug) oder um im Rahmen eines Gewerbes zu täuschen.
Wenn sie sich also in dem Netzwerk Mari-Luise Maier Boxxter nennen will, wird man mit der Begründung "Ich Papa Boxxter mag das nicht" vor Gericht nicht weit kommen.
#4
Antwort vom 24. März 2017 | 13:21
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 41x hilfreich)
danke
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