Namensklau

24. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)
Namensklau

Hallo,

ich habe eine erwachsene Tochter (23J). Mit ihr habe ich keinen Kontakt, auch will sie keinen Kontakt mit mir haben. Sie und ich haben getrennte und verschiedene Nachnamen.
Ich stellte jetzt fest, dass sie auf ihrer Social-Network-Portal und zwar auf ihrerm Hintergrundbild nicht nur ihr richtiger Nachnamen steht, sondern zusätzlich meinen Nachnahmen beigefügt hat.
Beide Namensbestandteile (ihr und mein Nachname) sind also als ein Doppelnamen zu lesen. Es ist nicht anzunehmen, dass dieses junge Frau meinen Nachnamen als zusätzlichen Namen behördlich angenommen hat.

Was kann ich hier tun, dass diese Tochter meinen Namen von ihrer Social-Network-Portal (Hintergrundbild) entfernt? Ggegen welche Rechtsgrundlage hat sie hier verstoßen?

Gruss

-- Editiert von Moderator am 24.03.2017 12:02

-- Thema wurde verschoben am 24.03.2017 12:02

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

:forum:

An seinem Namen hat man kein Urheberrecht, da man gar nicht der Urheber des Namen ist.



Zitat (von boxxter):
Was kann ich hier tun, dass diese Tochter meinen Namen von ihrer Social-Network-Portal (Hintergrundbild) entfernt?

A) Sie freundlich darum bitten
B) Dem Dienst einen Verstoß durch das Bild melden
C) Per Anwalt / Gericht dagegen vorgehen

Zuvor solte man verifizieren, das sie nicht tatsächlich so heißt, sonnst kann das teuer werden.



Zitat (von boxxter):
Ggegen welche Rechtsgrundlage hat sie hier verstoßen?

Gegen gar keine. Sie darf sich da vom Gesetz her nennen wie sie will.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Wenn es hier das falsche Forum ist, welches ist dann das richtige Forum?
Wenn A) bis B) nicht fruchten und ich wirklich Punkt C) aufgreifen muss, dann wenden RA oder Gericht irgend eine Rechtsgrundlage an.
Welche Rechtsgrundlage?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von boxxter):
Wenn es hier das falsche Forum ist, welches ist dann das richtige Forum?

Die Admins werden das verschieben wo es passt (vermutlich "Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz")



Zitat (von boxxter):
dann wenden RA oder Gericht irgend eine Rechtsgrundlage an.
Welche Rechtsgrundlage?

Es gibt keine.

Das nennt man bluffen.
Die meisten lassen sich von einem Anwaltsschreiben beeindrucken, wenn dann die Klage im Briefkasten liegt (sofern das Gericht die annimmt) gibt noch mal eine Anzahl auf.



Man darf sich - salopp gesagt - nennen wie man will, sofern man den Namen nicht nutzt um Straftaten zu begehen (Identitätsdiebstahl, falsche Idendität für Betrug) oder um im Rahmen eines Gewerbes zu täuschen.

Wenn sie sich also in dem Netzwerk Mari-Luise Maier Boxxter nennen will, wird man mit der Begründung "Ich Papa Boxxter mag das nicht" vor Gericht nicht weit kommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

danke

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen