Hallo,
ich habe eine Frage zur korrekten Angabe meiner KFZ Kosten.
Mein Mann ist selbstständiger Glasreiniger. Umsatzsteuerpflichtig. Wir haben einen PKW. Unseren privaten. Mein Mann hält alle geschäftlich gefahrenen KM fest. Daraus ergibt sich, dass er den PKW 2016 zu 40% geschäftlich genutzt hat.
Wenn ich die km pauschal mit 30 Cent berechne, darf ich ja nichts von der für Benzin, Reparaturen usw. bezahlten Vorsteuer in meiner Umsatzsteuererklärung geltend machen.
Könnte ich aber auch, meine tatsächlichen Kosten (also 40% der gesamten KFZ-Kosten Belege alle vorhanden) in der Einkommenssteuererklärung angeben und dafür auch 40% der bezahlten Vorsteuer behalten?
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen!
VG MJBodi
Fragen zu KFZ-Kosten in Einkommenssteuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatKönnte ich aber auch, meine tatsächlichen Kosten (also 40% der gesamten KFZ-Kosten Belege alle vorhanden) in der Einkommenssteuererklärung angeben :
Ja. Abschreibungen nicht vergessen.
Zitatund dafür auch 40% der bezahlten Vorsteuer behalten? :
Nein, das ist komplizierter.
Etwas scrollen zu Gestaltungsmöglichkeiten bei der betrieblichen Pkw-Nutzung: https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler
Danke!
Nur ich will den PKW ja gar nicht abschreiben. Er soll ja mein Privat-PKW bleiben.
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Zitat:Nur ich will den PKW ja gar nicht abschreiben. Er soll ja mein Privat-PKW bleiben.
Auch bei der Ermittlung der privaten PKW-Kosten gehört die Abschreibung dazu.
Ja, es ist mein PKW auf dem Papier.
Mein Mann hat das Gewerbe und benutzt den PKW, um zu den Kunden zu fahren.
Ich sitze gerade an SEINER Einkommenssteuererklärung.
Wir geben sie zusammen ab. Ich habe kein Einkommen/Lohn etc.
Und natürlich ist es SEINE Ust-Erklärung
ZitatEr soll ja mein Privat-PKW bleiben. :
Ohne Überführung in das Betriebsvermögen hat man in diesem Bereich auch nichts mit Umsatzsteuer und Versteuerung der Privatnutzung (nicht zu vergessen!) zu schaffen. Also 30c/km oder Aufteilung der tatsächlichen Kosten.
Zitat:Wird ein nicht zum Unternehmen gehörender Gegenstand gelegentlich dem Unternehmen überlassen, können die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gegenstands anfallenden Vorsteuern (z.B. Vorsteuerbeträge aus Betrieb und Wartung eines nicht dem Unternehmen zugeordneten Kraftfahrzeugs) im Verhältnis der unternehmerischen zur unternehmensfremden Nutzung abgezogen werden.
So heißt es in A 15.2c. Abs. 3 Satz 2 UStAE.
Warum sollte eine anteilige Berücksichtigung der Vorsteuer nicht möglich sein, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind? Die o.g. Verwaltungsauffassung dürfte doch sogar unabhängig von der ertragsteuerlichen Behandlung gelten, oder?
Aber die Vorsteuer der Benzinkosten für 6000 gefahrene KM haben oder nicht, macht schon was aus!
Und in dem Gesetzestext steht ja auch was von "WARTUNG", sprich Ölwechsel, neue Birnen, genaugenommen auch die Waschanlage.....
Also könnte man meine Anfangsgestellte Frage doch mit JA beantworten?
"Könnte ich aber auch, meine tatsächlichen Kosten (also 40% der gesamten KFZ-Kosten Belege alle vorhanden) in der Einkommenssteuererklärung angeben und dafür auch 40% der bezahlten Vorsteuer behalten?"
Warum müssen Reparatur-Rechnungen auf den Namen des Halters lauten?
Wenn ich ein fremdes Fahrzeug nutze und verursache einen Schaden, dessen Beseitigung ich zahle, spricht doxh nichts dagegen, die Leistung an mich auszuführen und die Rechnung an mich auszustellen?
Ertragsteuerlich grds. nicht, da Sie stattdessen die 30 Cent je km ansetzen.
Hinsichtlich der USt würde ich dies aufgrund der von mir zitierten Vorschrift bejahen.
Was mich irritiert ist, dass unser Steuerberater, der ja die letzten 2 Jahre alles gemacht hat, immer sagte, es sei egal, dass das Auto auf mich, die Ehefrau, läuft.
Und jetzt?
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