Fragen zu KFZ-Kosten in Einkommenssteuer

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
MJBodi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu KFZ-Kosten in Einkommenssteuer

Hallo,

ich habe eine Frage zur korrekten Angabe meiner KFZ Kosten.
Mein Mann ist selbstständiger Glasreiniger. Umsatzsteuerpflichtig. Wir haben einen PKW. Unseren privaten. Mein Mann hält alle geschäftlich gefahrenen KM fest. Daraus ergibt sich, dass er den PKW 2016 zu 40% geschäftlich genutzt hat.
Wenn ich die km pauschal mit 30 Cent berechne, darf ich ja nichts von der für Benzin, Reparaturen usw. bezahlten Vorsteuer in meiner Umsatzsteuererklärung geltend machen.
Könnte ich aber auch, meine tatsächlichen Kosten (also 40% der gesamten KFZ-Kosten Belege alle vorhanden) in der Einkommenssteuererklärung angeben und dafür auch 40% der bezahlten Vorsteuer behalten?
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen!

VG MJBodi

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von MJBodi):
Könnte ich aber auch, meine tatsächlichen Kosten (also 40% der gesamten KFZ-Kosten Belege alle vorhanden) in der Einkommenssteuererklärung angeben


Ja. Abschreibungen nicht vergessen.

Zitat (von MJBodi):
und dafür auch 40% der bezahlten Vorsteuer behalten?


Nein, das ist komplizierter.

Etwas scrollen zu Gestaltungsmöglichkeiten bei der betrieblichen Pkw-Nutzung: https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler

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#2
 Von 
MJBodi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!
Nur ich will den PKW ja gar nicht abschreiben. Er soll ja mein Privat-PKW bleiben.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Nur ich will den PKW ja gar nicht abschreiben. Er soll ja mein Privat-PKW bleiben.


Auch bei der Ermittlung der privaten PKW-Kosten gehört die Abschreibung dazu.

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#5
 Von 
MJBodi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es ist mein PKW auf dem Papier.
Mein Mann hat das Gewerbe und benutzt den PKW, um zu den Kunden zu fahren.
Ich sitze gerade an SEINER Einkommenssteuererklärung.
Wir geben sie zusammen ab. Ich habe kein Einkommen/Lohn etc.

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#6
 Von 
MJBodi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und natürlich ist es SEINE Ust-Erklärung

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#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von MJBodi):
Er soll ja mein Privat-PKW bleiben.


Ohne Überführung in das Betriebsvermögen hat man in diesem Bereich auch nichts mit Umsatzsteuer und Versteuerung der Privatnutzung (nicht zu vergessen!) zu schaffen. Also 30c/km oder Aufteilung der tatsächlichen Kosten.

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat:
Wird ein nicht zum Unternehmen gehörender Gegenstand gelegentlich dem Unternehmen überlassen, können die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gegenstands anfallenden Vorsteuern (z.B. Vorsteuerbeträge aus Betrieb und Wartung eines nicht dem Unternehmen zugeordneten Kraftfahrzeugs) im Verhältnis der unternehmerischen zur unternehmensfremden Nutzung abgezogen werden.

So heißt es in A 15.2c. Abs. 3 Satz 2 UStAE.

Warum sollte eine anteilige Berücksichtigung der Vorsteuer nicht möglich sein, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind? Die o.g. Verwaltungsauffassung dürfte doch sogar unabhängig von der ertragsteuerlichen Behandlung gelten, oder?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#11
 Von 
MJBodi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber die Vorsteuer der Benzinkosten für 6000 gefahrene KM haben oder nicht, macht schon was aus!
Und in dem Gesetzestext steht ja auch was von "WARTUNG", sprich Ölwechsel, neue Birnen, genaugenommen auch die Waschanlage.....

Also könnte man meine Anfangsgestellte Frage doch mit JA beantworten?
"Könnte ich aber auch, meine tatsächlichen Kosten (also 40% der gesamten KFZ-Kosten Belege alle vorhanden) in der Einkommenssteuererklärung angeben und dafür auch 40% der bezahlten Vorsteuer behalten?"

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#12
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Warum müssen Reparatur-Rechnungen auf den Namen des Halters lauten?
Wenn ich ein fremdes Fahrzeug nutze und verursache einen Schaden, dessen Beseitigung ich zahle, spricht doxh nichts dagegen, die Leistung an mich auszuführen und die Rechnung an mich auszustellen?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#13
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Ertragsteuerlich grds. nicht, da Sie stattdessen die 30 Cent je km ansetzen.

Hinsichtlich der USt würde ich dies aufgrund der von mir zitierten Vorschrift bejahen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#14
 Von 
MJBodi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was mich irritiert ist, dass unser Steuerberater, der ja die letzten 2 Jahre alles gemacht hat, immer sagte, es sei egal, dass das Auto auf mich, die Ehefrau, läuft.

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