Angeklagt (Nötigung, Gefährdung im Straßenverkehr)

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462344-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeklagt (Nötigung, Gefährdung im Straßenverkehr)

Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Folgendes: 2015 fuhr ich zusammen mit meiner Freundin nach Hause. Vor mir fuhr ein Roller den ich anschließend überholte, da er 30kmh bei erlaubten 50kmh fuhr. Nach dem Überholvorgang fuhr der Rollerfahrer mir so dicht auf, dass ich im Rückspiegel nicht mal mehr seinen Kopf sehen konnte. Wir befuhren eine Straße, wo auf der Gegenseite geparkte Fahrzeuge standen. Der Rollerfahrer hielt sich ständig in Mitte von der Fahrbahn auf und hatte vielleicht, wenn überhaupt 1m Abstand. Vor mir bremste plötzlich ein anderer PKW, worauf ich natürlich auch bremsen musste. Aufgrund des niedrigen Sicherheitsabstandes, hat der Rollerfahrer es nicht mehr geschafft und fuhr mir hinten links ins Heck. Er hatte keine Verletzungen davon getragen, jedoch mich sofort beleidigt und mir vorgeworfen ich hätte ihn ausgebremst. 2 Zeugen kamen hinzu, worauf einer zu ihm flüsterte, dass er es nicht 100% gesehen hätte, was passiert wäre. Natürlich alles gelogen was aus dem Mund des Rollerfahrer kam. Uns beachtete keiner, nur der Rollerfahrer stand im Mittelpunkt. Wir riefen die Polizei und jeder schilderte seine Sicht. Der Polizist fragte ihn noch vor Ort was er denn so dicht hinter mir und auf der Mitte der Fahrbahn zu suchen hat. Der Rollerfahrer wusste es nicht und antwortete mit keine Ahnung. Außerdem zeigte er dem Polizisten Schäden die nicht vom Unfall stammen können. Das wusste auch der Polizist. Die Zeugen wurden nicht befragt, die Polizei hat lediglich die Adressen von beiden bekommen, da die beiden vorher schon wieder abgezischt sind. Der Polizist hat keinem ein Verwarngeld ausgesprochen, da die Sache für ihn unklar war. Nun bin ich Angeklagter, aufgrund Nötigung und Gefährdung im Straßenverkehr (angebliche nicht verkehrsbedingte Vollbremsung). Mein Anwalt ist leider zu unfähig mir vernünftig Auskunft zu geben. Hatte jedoch schon Akteneinsicht.

Was haltet ihr von der ganzen Sache? Was kommt da auf mich zu? Hat man überhaupt eine Chance wenn der Rollerfahrer 2 Zeugen hat und ich nur meine Freundin als Zeugin? Nächsten Monat ist die Hauptverhandlung.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Hat man überhaupt eine Chance wenn der Rollerfahrer 2 Zeugen hat und ich nur meine Freundin als Zeugin?

Das müsste man in einem Hellseher-Forum fragen.
Grundsätzlich ist es aber nicht so, dass die Zahl der Zeugen eine Rolle spielt ("wer die meisten Zeugen hat, gewinnt"), sondern die Qualität der Aussage und deren Glaubwürdigkeit. Eine detaillierte, glaubwürdige Aussage kann durchaus vor Gericht höher gewichtet werden, als mehrere zeugen, die etwas nur halb mitbekommen haben.

Zitat:
Was kommt da auf mich zu?

Erstmal eine Gerichtsverhandlung. Ergebnis: offen.

Wie alt sind Sie eigentlich? Es gibt nämlich das "Strafbefehlsverfahren" (= schriftliches Urteil per Post statt Gerichtsverhandlung). Bei einfachen Straßenverkehrsangelenheiten mit eindeutiger Beweislage ist das eigentlich üblich, allerdings nur bei Angeklagten ab 21 Jahre. (Bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist eine Gerichtsverhandlung obligatorisch.)
Wenn Sie also zum Vorfallszeitpunkt mindestens 21 waren und trotzdem gleich eine Gerichtsverhandlung angesetzt wurde (also kein Strafbefehl), dann ist das ein Fingerzeig dafür, dass Staatsanwaltschaft und/oder Gericht noch Klärungsbedarf sehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
fb462344-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hört sich soweit ja schonmal gut an. Ich bin jetzt 22, war aber zum Unfall Zeitpunkt 21.

Das Problem ist denke ich, dass die Zeugen von ihm und er selber sagen, dass ich eine Vollbremsung gemacht hätte. Eine Bremsspur gab es von mir nicht, das sollte ja eig zeigen dass ich nicht die Bremse komplett durchgelatscht bin. Sollten glaub ich Fotos von da sein, wenn nicht, wäre das schonmal für mich entlastend, da ja weniger Beweise vorliegen?

Denke dass der Polizist da auch gut helfen kann, der ist auch als Zeuge eingeladen. Als er den Rollerfahrer befragt hat, bekam er ja auch nur ein keine Ahnung als Antwort.

-- Editiert von fb462344-84 am 22.03.2017 14:32

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich würde da einfach abwarten, mehr bleibt Dir ja nicht.
Für mich hat Deine Schilderung einen komischen Beigeschmack. Deine Geschichte ist ernsthaft, dass der Rollerfahrer 30 km/h fuhr, Du ihn ordnungsgemäß überholt hast, weil ja 50 erlaubt waren, und der schleichende Rollerfahrer es dann ernsthaft geschafft hat, Dich sozusagen einzuholen und Dir an der Stoßstange zu kleben? Sorry, aber wär ich Richterin, würde ich so eine Story nicht glauben. Oder war das ein Roller, der mehr als 50 km/h fährt?

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#4
 Von 
fb462344-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die 30kmh waren jetzt grob geschätzt. Fuhr deutlich langsamer als 50. Der Roller hätte auch schneller gekonnt, ich weiss nur nicht warum er auf dieser einen Stelle so langsam fuhr.

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#5
 Von 
fb462344-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hätte sonst noch jemand eine Idee?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Mir scheint da alles gesagt, es sei denn, Sie hätten noch konkrete Fragen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
fb462344-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist doch theoretisch selbst eine Nötigung die der Rollerfahrer vollzogen hat, durch sein dichtes Auffahren ohne Sicherheitsabstand. Es gab keinerlei "Vorduell" mit ihm. Er zeigte dem Polizisten außerdem Schäden am Roller die nicht vom Unfall stammen können. Das hat der Polizist genauso gesehen. Vielleicht liegt hier auch seitens des Rollerfahrers ein Versicherungsbetrug vor?! Meint ihr durch die Aussagen vom Polizisten hätte man dort eine Chance? Er hatte ihn ja auch befragt warum er sich auf der Mitte der Fahrbahn und so dicht hinter mir aufgehalten hat, woraufhin der Rollerfahrer mit keine Ahnung antwortete. Bevor die Polizei da war hat er sich mega aufgespielt und als der Polizist da war, war er wie ein Engel.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ja. Mag ja sein, dass der Rollerfahrer auch was falsch gemacht hat, aber in der Gerichtsverhandlung geht es um Ihr (eventuelles) Fehlverhalten. Das wird ja nicht dadurch ungeschehen, dass der Rollerfahrer eventuell auch was falsch gemacht hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
fb462344-84
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber ich bin angeklagt für nicht verkehrsbedingtes bremsen. Jedoch war vor mir ein Fahrzeug was gebremst hat. Hätte er den Mindestabstand gehalten, wäre es nie soweit gekommen.

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#10
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Wenn Dein Anwalt bereits Akteneinsicht hatte, sollte er Dir über den Inhalt Auskunft geben können, insbesondere über den Teil der Nötigung.

Ist Dein Anwalt hierzu nicht fähig (womit ich seine Qualifikation für diesen Auftrag in Frage stellen würde), kannst er Dir ja Kopien der Ermittlungsakte zukommen lassen und Du kannst selbst nachlesen, dann weißt Du auch wie die Beweislage speziell in Punkto Zeugenaussagen ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von fb462344-84):
Jedoch war vor mir ein Fahrzeug was gebremst hat.


Wo ist denn der Fahrer dieses Fahrzeugs?
Nicht Ihr Zeuge?

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