Hallo zusammen,
Ich hab ein Problem: ich hab eine verbindliche Bestellung für ein Gebrauchfahrzeug unterschrieben. Jetzt aber will ich nicht mehr: wie kann ich rücktreten? Eine Entschädigung für den Handler ist OK, soweit nicht zu groß ist. Aber er will nicht.
Also: kein Geld wurde bis jetzt von mir bezahlt, und keinen echten Kaufvertrag unterschrieben.
Was kann ich machen?
Ganz vielen Dank für ihre Hilfe!
Stornierung einer verbindlichen Bestellung
21. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 21. März 2017 | 13:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 5x hilfreich)
Stornierung einer verbindlichen Bestellung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. März 2017 | 14:24
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:wie kann ich rücktreten?
Gar nicht.
Wenn nicht explizit ein Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, wirst du den Wagen wohl oder übel abnehmen und bezahlen müssen.
Verträge sind grundsätzlich einzuhalten, dazu zählt auch die Bestellung eines Gebrauchtwagens.
#2
Antwort vom 21. März 2017 | 14:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatWenn nicht explizit ein Rücktrittsrecht eingeräumt wurde :
Wo un wie kann ich es erfinden?
Und was wenn ich das Auto nicht mehr kaufen kann?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. März 2017 | 14:44
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Wo un wie kann ich es erfinden?
In der von dir unterschriebenen Bestellung oder - falls vorhanden - in den AGB des Händlers. Das Verhalten das Händlers deutet aber darauf hin dass diese Suche vergeblich sein wird.
Zitat:Und was wenn ich das Auto nicht mehr kaufen kann?
Das ändert an deinen Pflichten (Zahlung des Kaufpreises, Abnahme des Fahrzeugs) nichts.
#4
Antwort vom 21. März 2017 | 16:26
Von
Status: Weiser (16992 Beiträge, 5896x hilfreich)
Dann kann der VK auf Erfüllung klagen, einen gerichtlichen Titel erwirken und bei dir pfänden lassen. Die ganzen zusätzlich entstehenden Kosten werden zu deinen Lasten gehen.ZitatUnd was wenn ich das Auto nicht mehr kaufen kann? :
-- Editiert von -Laie- am 21.03.2017 16:27
Und jetzt?
Schon
268.084
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
31 Antworten