Vom Vertrag einer Hundetrainerin zurücktreten?

21. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
alleiram
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Vertrag einer Hundetrainerin zurücktreten?

Hallo,

mein Freund und ich haben einen Vertrag mit einer Hundetrainerin abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet einen Pauschalbetrag von 440 Euro für 10 Unterrichtsstunden. 3,5 dieser Stunden haben wir bereits in Anspruch genommen. Leider sind wir mit den Methoden der Trainerin nicht einverstanden und möchten vom Vertrag zurücktreten. Wir haben das der Trainerin so mitgeteilt und ihr selbstverständlich gesagt, dass wir den vollen Preis für die bereits genommenen Stunden bezahlen (bei 10 Stunden gibt es eine Ermäßigung) und dass sie uns das restliche Geld bitte zurück überweisen soll.

Daraufhin hat sie geschrieben, dass sie das nicht macht, da das vertragswidrig ist.

Folgendes steht im Vertrag:

"Die Kursgebühr ist vor jeder Stunde/ Kurs bar zu bezahlen. Die Buchung eines Pakets ist bindend und verpflichtet zu Zahlung der gesamten Kursgebühr im Voraus. Undiszipliniertes Verhalten hat unweigerlich den Kursabbruch zur Folge wobei in keinem Fall - egal zu welchem Zeitpunkt der Ausschluss erfolgt - eine Rückzahlung der Kursgebühr möglich ist. Eine Rückzahlung der Kursgebühr oder auch eine Teiles der Kursgebühr nach Beginn des Kurses ist nicht möglich..."

Muss ich das einfach so hinnehmen? Falls das so sein sollte, werde ich ihr definitiv sagen, dass wir die restlichen Stunden noch in Anspruch nehmen, auch wenn das dann eine blöde Situation für alle Beteiligten ist.

Wie sieht es aus mit Rechnungen? Ist sie nicht verpflichtet uns eine Rechnung zu schreiben? Da sie das nicht getan hat, gehe ich davon aus, dass es sich eventuell um Schwarzarbeit handelt. Was könnte ich hier unternehmen?

Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat:
Muss ich das einfach so hinnehmen?
Die Vertragsbedingungen waren Ihnen doch vorher bekannt. Wenn Ihne diese nicht gefallen, unterschreiben Sie den Vertrag nicht. Warum glaubt jeder, dass man jederzeit nach Lust und Laune von Verträgen zurücktreten kann? Etwas "einfach so hinnehmen" soll hier wohl eher die Trainerin.
Zitat:
Falls das so sein sollte, werde ich ihr definitiv sagen, dass wir die restlichen Stunden noch in Anspruch nehmen, auch wenn das dann eine blöde Situation für alle Beteiligten ist.
Das ist ihr vertragliches Recht. Ebenso hat die Trainerin Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Gegenseitige Liebesbekundungen waren wohl nicht vereinbart.
Zitat:
Wie sieht es aus mit Rechnungen? Ist sie nicht verpflichtet uns eine Rechnung zu schreiben?
Hat sie doch. Steht nur "Vertrag", nicht "Rechnung" drauf. Wenn aus einem Dokument Leistungen und Vergütung ersichtich sind, ist es eine Rechnung, auch wenn es nicht so betitelt ist.
Zitat:
...gehe ich davon aus, dass es sich eventuell um Schwarzarbeit handelt. Was könnte ich hier unternehmen?
Für wie wahrscheinlich halten sie es denn, dass "Schwarzarbeiter" Dutzende oder Hunderte von schriftlichen Verträgen in die Welt setzen (sie waren wohl nicht die einzige Kundin)? Unwahre und unbewiesene Behauptungen können als üble Nachrede angesehen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von ramospablo):
Was könnte ich hier unternehmen?


Ich empfehle einen Grundkurs Wirtschafts- und Vertragsrecht.

Da lernt man unter anderem auch, was eine Rechnung ist, und wie Schwarzarbeit definiert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von alleiram):
Leider sind wir mit den Methoden der Trainerin nicht einverstanden

Warum genau?
Ist ja schon ein Unterschied, ob die mit Elektroschocks arbeitet oder nur die falschen Leckerlies verwendet.



Zitat (von alleiram):
Ist sie nicht verpflichtet uns eine Rechnung zu schreiben?

Nö, da vertraglich nicht vereinbart.



Zitat (von alleiram):
Eine Rückzahlung der Kursgebühr oder auch eine Teiles der Kursgebühr nach Beginn des Kurses ist nicht möglich..."

Dieser Teil dürfte ungültig sein, was sich dann - auch je nach Formuleirung - auf die restliche Klausel negativ auswirken kann.

Ich gehe mal davon aus, das diese Klausel nicht verhandelt wurde?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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