Online Händler verweigert Wandlung trotz zweifachen erfolglosen Reparaturversuchs

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lumen2017
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Online Händler verweigert Wandlung trotz zweifachen erfolglosen Reparaturversuchs

Hallo zusammen,

ich bitte um Euren Rat, da ich langsam verzweifle:

Bei einem großen Online Händler im Januar einen Geschirrspüler gekauft. Seit mehreren Wochen immer schlechtere Spül - und Trockenergebnisse, alles durchprobiert. Beim Händler reklamiert, dieser verwies an Bosch. Der Servicetechniker war vor einer Woche da und hat fast 2 Stunden lang erfolglos den Fehler gesucht, schriftlich bestätigt. Wieder den Händler kontaktiert, dieser brauche aber einen zweiten Technikerbesuch. Heute war der Techniker wieder erfolglos da und hat dies auch wieder schriftlich bestätigt mit dem Vermerk, dass ich das Gerät über den Händler wandle.

Also wieder beim Händler angerufen, dieser lehnt ab mit folgender Begründung:

Ich hätte vom Bosch Techniker eine Austauschnummer bekommen müssen, ohne diese kann der Händler das Gerät bei Bosch nicht geltend machen. Auf meinen Hinweis, dass ich meinen zwei Nachbesserungsversuchen doch nachgekommen sei und die Abrechnung des Händlers mit dem Hersteller doch nicht auch noch mein Problem sein könne neben der verlorenen Arbeitszeit usw., wurde ich freundlich abgewimmelt. Ohne Austauschnummer ginge gar nichts.

Also wieder bei Bosch angerufen, die wollen das schriftlich, aber vermutlich ginge es nicht ohne dritten Technikerbesuch, der auch wieder in frühestens in einer Woche stattfinden kann. Inzwischen spüle ich von Hand.

Wie sieht denn hier die Lage aus und wie sollte ich mich verhalten?

Tausend Dank für Rat und Tipps!!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Lumen2017):
Online Händler verweigert Wandlung

Wandlung gibt es seit 2003 nicht mehr, von dahher hätte der Händler da gar nicht drauf reagieren müssen.


Man teilt dem Händler per Einschreiben und mit Friststestzung nach Datum (14 Tage mindestens) mit, das seine zwei Nachbesserungsversuche erfolglos waren und man nun von Kaufvertrag zurücktritt und er die entsprechenden Vorgänge bis zur genannten Frist abschließen soll.
Und erwähnt dann noch das falls er das nicht hinbekommt dann der Anwalt ein Gericht veranlassen wird, das man dem Händler das mit den Verbraucherrechten innerhalb der Gewährleisung noch mal kostenpflichtig erklärt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lumen2017
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Harry,

werde morgen das Einschreiben mit Rückschein versenden.

Dieser ganze Paragraphendschungel und die "Einer schiebts auf den Anderen - Taktik" ist für den Laien ganz schön zermürbend. In manchen ähnlichen Beiträgen hier habe ich sogar gelesen, dass wenn man sich vom Händler abwimmeln lässt und statt Gewährleistung die Garantie des Herstellers in Anspruch nimmt, praktisch noch gar keine zwei Nachbesserungsversuche seitens des Händlers stattgefunden haben.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Lumen2017):
praktisch noch gar keine zwei Nachbesserungsversuche seitens des Händlers stattgefunden haben.

Stimmt, aber
Zitat (von Lumen2017):
Beim Händler reklamiert, dieser verwies an Bosch.

Wenn der Händler an den Hersteller verweist, wird ihm das zugerechnet. Es könnte nur ein Problem werden wenn man das nicht beweisen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lumen2017
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun ja, beweisen kann ich es leider nicht, da nur telefonisch abgesprochen.

Ich habe jetzt eine längere, sehr freundliche E-Mail z.H. der Geschäftsführung geschrieben. Die ganze Problematik und Geschichte beschrieben, auf die Pflichten des Händlers hingewiesen und auch geschrieben, dass ich ja nicht mal mein Geld zurück will, sondern aufpreispflichtig sogar eine deutlich höherpreisige, sauber funktionierende Maschine nehmen würde. Und um Antwort gebeten, ob man kundenfreundlich handeln will oder ob Einschreiben mit Rückschein und Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung denn wirklich nötig wären, ich aber durchaus dazu bereit bin.

Wenn sie jetzt ablehnen, dann muss es wohl über den unangenehmen Weg gehen.
Aber dann habe ich zumindest schon mal etwas schriftliches, kann doch nicht verkehrt sein denke ich?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Lumen2017):
Aber dann habe ich zumindest schon mal etwas schriftliches, kann doch nicht verkehrt sein denke ich?

Stimmt, mal schauen wie die darauf reagieren.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Lumen2017):
Wenn sie jetzt ablehnen, dann muss es wohl über den unangenehmen Weg gehen.



Oftmals ist auch ein kleiner unverbindlicher Hinweis über das Geschehene an den Hersteller hilfreich. ;)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lumen2017
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Es wird immer kurioser: Nachdem ich an die Geschäftsführung des Händlers geschrieben habe mit der Aufforderung, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen, habe ich heute folgende Antwort bekommen:

Zitat:
Ich habe mir die Technikerberichte angeschaut. Leider ist kein technischer Defekt vermerkt. Die Techniker haben in beiden Fällen berichtet, dass das Gerät technisch in Ordnung ist. In diesem Fall können wir das Gerät nicht zurücknehmen.
Da wir keine Bestätigung vom Hersteller haben, dass das Gerät defekt ist, können wir es nicht zurück nehmen.
Es tut mir leid, wenn ich Ihnen nicht weiterhelfen konnte


Das ist so nicht richtig. Der Techniker hat vermerkt, dass zwar ein Fehler da ist, dieser aber nicht nachvollziehbar bzw. auffindbar ist und der "Fehlerspeicher leer ist, Gerät technisch i.O. Stand der Technik".

@Harry van Sell:
Zumindest geht hier aber schriftlich hervor, dass der Händler an den Hersteller verweist und eine Regulierung ablehnt.

Von Bosch selbst habe ich wiederum heute schriftlich die Auskunft bekommen, dass es die vom Händler geforderte "Austauschnummer" seitens Bosch gar nicht gäbe und nie gegeben hat und ich mich vom Händler nicht so abwimmeln lassen solle.

Jetzt habe ich einen Händler, der alles ablehnt, und einen Hersteller, der nicht in der Lage ist, den Fehler zu beheben...

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#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Würde dann jetzt wie in #1 vorgehen.

1x Hilfreiche Antwort

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