Hallo zusammen,
folgende Situation: der Mieter hat ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2015. Die Abrechnung wurde fristgerecht Ende 2016 vom Vermieter zugestellt. Bis heute (20.03.2017) ist das Guthaben des Mieters nicht ausgezahlt worden. Mehrfache Aufforderungen (Email, Whatsapp, telefonisch, persönlich) haben bisher nichts bewirkt.
Wie ist die Vorgehensweise um den Vermieter gerichtlich dazu aufzufordern die Zahlung (inkl. Verzugszinsen) zu tätigen?
Kann man beim Amtsgericht einen vollstreckbaren Titel erwirken, muss ich einen Anwalt konsultieren? Zahlt der Vermieter enstehende gerichtliche, anwaltliche Kosten?
Danke und Gruß
Vermieter zahlt Nebenkosten nicht aus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatMehrfache Aufforderungen (Email, Whatsapp, telefonisch, persönlich) haben bisher nichts bewirkt. :
Alles nichts Nachweisbares.
Wie wäre als mal mit der gute alten Post per Einwurfeinschreiben?
ZitatWie ist die Vorgehensweise um den Vermieter gerichtlich dazu aufzufordern die Zahlung (inkl. Verzugszinsen) zu tätigen? :
Mahnbescheid erlassen zu Beispiel.
Man kann aber auch ganz schlicht das Guthaben mit der nächsten Miete verrechnen.
Den Vermieter nachweisbar informieren warum man im Monat x weniger Miete zahlt und gut ist.
Da die Mail ganz offensichtlich nicht angekommen ist, könnte eine weitere Mail schreiben, dann noch eine und wieder eine, bis mal irgendwann eine Mail ankommt.
Oder man wählt einen Weg mit Zustellnachweis. Wie z.B. ein Einschreiben. Darin setze man dann gleich eine Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Rückzahlung.
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Ich muss den Vermieter nicht mahnen, damit er im Verzug ist. Bei den Nebenkosten ist sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Die bisherigen Aufforderung sind angekommen. Das weiß ich.
Problem ist, der damalige Eigentümer ist nicht mehr der aktuelle Eigentümer. Daher klappt eine Verrechnung nicht.
Manchmal enthaelt der MV eine Regelung zur Faelligkeit. Ansonsten wenn der VM so gar nicht reagieren will... Mahnbescheid online beantragen.
ZitatManchmal enthaelt der MV eine Regelung zur Faelligkeit. Ansonsten wenn der VM so gar nicht reagieren will... Mahnbescheid online beantragen. :
Und die Kosten des Mahnbescheids dem VM in Rechnung stellen?
Zitat:ZitatManchmal enthaelt der MV eine Regelung zur Faelligkeit. Ansonsten wenn der VM so gar nicht reagieren will... Mahnbescheid online beantragen. :
Und die Kosten des Mahnbescheids dem VM in Rechnung stellen?
Japp. Ist Teil des Verfahrens.
Zitat:Zitat:ZitatManchmal enthaelt der MV eine Regelung zur Faelligkeit. Ansonsten wenn der VM so gar nicht reagieren will... Mahnbescheid online beantragen. :
Und die Kosten des Mahnbescheids dem VM in Rechnung stellen?
Japp. Ist Teil des Verfahrens.
Wie sieht bei sowas eigentlich das Kostenrisiko aus? (Mal eine negative Feststellungsklage ausgeschlossen.) Gibt es einen Zeitpunkt, an dem es bei den Kosten des Mahnbescheides bleibt, oder riskiert man mindestens noch außergerichtliche Anwaltskosten der Gegenseite?
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