Vermieter zahlt Nebenkosten nicht aus

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462250-23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter zahlt Nebenkosten nicht aus

Hallo zusammen,
folgende Situation: der Mieter hat ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2015. Die Abrechnung wurde fristgerecht Ende 2016 vom Vermieter zugestellt. Bis heute (20.03.2017) ist das Guthaben des Mieters nicht ausgezahlt worden. Mehrfache Aufforderungen (Email, Whatsapp, telefonisch, persönlich) haben bisher nichts bewirkt.
Wie ist die Vorgehensweise um den Vermieter gerichtlich dazu aufzufordern die Zahlung (inkl. Verzugszinsen) zu tätigen?
Kann man beim Amtsgericht einen vollstreckbaren Titel erwirken, muss ich einen Anwalt konsultieren? Zahlt der Vermieter enstehende gerichtliche, anwaltliche Kosten?
Danke und Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb462250-23):
Mehrfache Aufforderungen (Email, Whatsapp, telefonisch, persönlich) haben bisher nichts bewirkt.


Alles nichts Nachweisbares.

Wie wäre als mal mit der gute alten Post per Einwurfeinschreiben?

Zitat (von fb462250-23):
Wie ist die Vorgehensweise um den Vermieter gerichtlich dazu aufzufordern die Zahlung (inkl. Verzugszinsen) zu tätigen?


Mahnbescheid erlassen zu Beispiel.

Man kann aber auch ganz schlicht das Guthaben mit der nächsten Miete verrechnen.

Den Vermieter nachweisbar informieren warum man im Monat x weniger Miete zahlt und gut ist.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Da die Mail ganz offensichtlich nicht angekommen ist, könnte eine weitere Mail schreiben, dann noch eine und wieder eine, bis mal irgendwann eine Mail ankommt.

Oder man wählt einen Weg mit Zustellnachweis. Wie z.B. ein Einschreiben. Darin setze man dann gleich eine Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Rückzahlung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb462250-23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss den Vermieter nicht mahnen, damit er im Verzug ist. Bei den Nebenkosten ist sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Die bisherigen Aufforderung sind angekommen. Das weiß ich.
Problem ist, der damalige Eigentümer ist nicht mehr der aktuelle Eigentümer. Daher klappt eine Verrechnung nicht.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Manchmal enthaelt der MV eine Regelung zur Faelligkeit. Ansonsten wenn der VM so gar nicht reagieren will... Mahnbescheid online beantragen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
fb462250-23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Manchmal enthaelt der MV eine Regelung zur Faelligkeit. Ansonsten wenn der VM so gar nicht reagieren will... Mahnbescheid online beantragen.

Und die Kosten des Mahnbescheids dem VM in Rechnung stellen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von fb462250-23):
Zitat (von Akkarin):
Manchmal enthaelt der MV eine Regelung zur Faelligkeit. Ansonsten wenn der VM so gar nicht reagieren will... Mahnbescheid online beantragen.

Und die Kosten des Mahnbescheids dem VM in Rechnung stellen?

Japp. Ist Teil des Verfahrens.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von fb462250-23):
Zitat (von Akkarin):
Manchmal enthaelt der MV eine Regelung zur Faelligkeit. Ansonsten wenn der VM so gar nicht reagieren will... Mahnbescheid online beantragen.

Und die Kosten des Mahnbescheids dem VM in Rechnung stellen?

Japp. Ist Teil des Verfahrens.

Wie sieht bei sowas eigentlich das Kostenrisiko aus? (Mal eine negative Feststellungsklage ausgeschlossen.) Gibt es einen Zeitpunkt, an dem es bei den Kosten des Mahnbescheides bleibt, oder riskiert man mindestens noch außergerichtliche Anwaltskosten der Gegenseite?

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