Händler reagiert nicht - Sportfahrwerk

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb417958-7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler reagiert nicht - Sportfahrwerk

Guten Tag zusammen,
also folgendes:

Ich habe bei eBay bei einem Händler ein Sportfahrwerk mit Härteverstellung gekauft. Nach dem Einbau ist mir aufgefallen dass die Härteverstellung an einem Dämpfer nicht ganz OK ist.
Dies habe ich dem Händler mitgeteilt und habe einen neuen Stoßdämpfer erhalten. Der neue Stoßdämpfer hat jedoch auch diesen Defekt.

(Man hat 26 Stufen die "Klick" machen, bei dem ersten waren es 11 bei dem neuen 7 oderso)

Ich habe dies direkt dem Händler mitgeteilt und seitdem (1 Woche) keine Rückmeldung mehr erhalten.
(Alles per Mail)
Am Telefon werde ich nur abgewimmelt und darauf verwiesen eine Mail zu schreiben.


Nun, jeder der sich auskennt weiß dass man die Dinger eintragen lassen muss, für die Eintragung braucht man eine gültige Vermessung der Achse... Die Vermessung kann ich nicht durchführen lassen, da ein Dämpfer wieder raus muss.
Bei einer Polizei Kontrolle droht mir die Stilllegung des Fahrzeuges, aber ich bin auf das Auto angewiesen!
Das alte Fahrwerk ist defekt, deswegen ja ein neues...


Wie sollte ich nun weiter Fortfahren?

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da die Mail ganz offensichtlich nicht angekommen ist, könnte eine weitere Mail schreiben, dann noch eine und wieder eine, bis mal irgendwann eine Mail ankommt.

Oder man wählt einen Weg mit Zustellnachweis.. Wie z.B. ein Einschreiben.
Darin setze man dann gleich eine Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Lieferung einwandfreier Ware, verbunden mit der Mitteilung das bei verstreichen der Frist ohne entsprechende Nachbesserung das ganze an den Anwalt übergeben würde.
Dann lässt man noch einfließen das das Auto durch den defekten von Verkäufer gelieferten Artikel nicht fahrbereit ist, Mietwagen/Nutzungausfall nicht ganz billig sind und es somit ja in Interesse des Verkäufers liegen sollte, den Zustand schnellstens zu ändern, da er ja nach § 437 BGB auch für diese Kosten zur Haftung herangezogen werden kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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