Krankenkassen pfändet - Betrag zu hoch

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Neu.hier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkassen pfändet - Betrag zu hoch

Hallo,

ich hab ein Problem mit der Krankenkasse, die grad eine monatliche Pfändung bei mir durchführt.

Es geht darum das ich als meine Mutter plötzlich lebensgefährlich erkrankte und im Koma lag, verlor ich meine Arbeit, weil ich psychisch nicht in der Lage war weiter zu machen.
Deswegen war ich eine Zeit lang arbeitslos, obdachlos und nicht beim Job Center angemeldet.

Das eigentliche Problem ist die Summe die ich zahlen muss.
Die Zeit wo ich nicht angemeldet war ,sind zusammen insgesamt 9 Monate und der Betrag den ich zahlen muss 6.570,61€.

Die Krankenkasse ist der Meinung das ich keine Angaben meines Lebensunterhalt angegeben habe, was nicht stimmt und deshalb den höchst Beitrag genommen haben.
Ich hatte ebenfalls mehrmals angerufen gehabt das sie mir erklären wie diese Unmengen von Summen entstanden sind.

Jetzt frag ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt die Summe zu reduzieren.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Neu.hier):
Ich hatte ebenfalls mehrmals angerufen gehabt das sie mir erklären wie diese Unmengen von Summen entstanden sind.

Der Höchstbeitrag beträgt um die 720 EUR + individueller Zusatzbeitrag + Mahn- und Säumniszuschläge. Mal 9 Monate, das kommt hin.



Zitat (von Neu.hier):
Die Krankenkasse ist der Meinung das ich keine Angaben meines Lebensunterhalt angegeben habe, was nicht stimmt

Dann hat man ja sicherlich Zustellnachweise über die ausgefüllten Erfassungsbögen und die zugesendeten Unterlagen?

Gegen den Beitragsbescheid hat man jeweils Widerspruch eingelegt / Klage eingereicht?





-- Editiert von Harry van Sell am 20.03.2017 14:10

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Neu.hier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mag ja sein das der Höchstbeitrag mit der Summe entsprechen, aber
es sollte erst gar nicht dazu kommen. Den als Arbeitloser kommt ein anderer Betrag raus, auch wen ich im dieser Zeit nicht bei Jobcenter angemeldet war.

Und wegen Zustellnachweiß habe ich nur eine Kopie von den abgeschickten Anlagen. Doch die sind der Meinung das nichts bei den zu finden ist. Daraufhin habe ich den gesagt das ich mir ein Anwalt holen würde.


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Neu.hier):
Daraufhin habe ich den gesagt das ich mir ein Anwalt holen würde.

Das kannst Du geren machen. Du musst dann ur darauf achten, das Du den auch bezahlen kannst, sonst hast Du das nächste Problem an der Backe.


Nur hast Du anscheinend nichts in der Hand an Zustellnachweisen. Eine Kopie von den abgeschickten Anlagen ist nicht mal ein Absendenachweis, geschweige denn ein Zustellnachweis.
Der Bescheid ist auch rechtskräftig geworden, da man offenbar nichts in der Frist unternommen hat.

Damit tendieren die juristischen Möglichkeiten wohl gegen 0, auch mit Anwalt.



Eventuell lässt die KK sich ja erweichen, wenn man die Unterlagen nun nachhreicht? Müsste man mal probieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ich hatte ebenfalls mehrmals angerufen gehabt das sie mir erklären wie diese Unmengen von Summen entstanden sind. Und die haben dann immer wortlos aufgelegt? Denn erklärt hat man es Ihnen ja offenbar nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Noch was: Es wird Sie nur bedingt trösten, aber nachgezahlte KV- und PV-Beiträge sind steuerlich absetzbar, auch wenn sie per Pfändung bezahlt werden.
Eventuell lässt die KK sich ja erweichen, wenn man die Unterlagen nun nachhreicht? Müsste man mal probieren. Das klingt sinnvoll. Es wäre halt spannend, was die KV Ihnen eigentlich gesagt hat, als Sie da angerufen haben..

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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