Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Anzeige

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Shappilein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Anzeige

Hallo ich schildere mal meinen Fall.
Angeblich bin ich meinen Nachbarn hinten an Ihr Auto gefahren. Davon weiß ich leider nichts. Es ist ein Firmenwagen damit können viele Fahren. Da es mit meinen Nachbarn eh immer Ärger gibt habe ich mich nachdem Sie mir die Optionen entweder Versicherung oder Anzeige gegeben haben für die Versicherung entschieden. Da es ein Firmenwagen ist habe ich alles meinem Chef erzählt er ist zu meinen Nachbarn gefahren wegen der Daten. Zwei Tage später hatte ich dann im Briefkasten plötzlich eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Wir haben uns dann direkt mit einem Anwalt in verbindung gesetzt. Es sah auch bis vor kurzem alles sehr gut für mich aus. Meine Nachbarn haben entweder nie einen Schaden gehabt oder Ihn sehr schnell beseitigt. Ich gehe an denen Ihrem Auto täglich vorbei um zu meinem zu kommen.Es lag der Polizei kein Gutachten vor. Telefonisch waren die beiden auch nicht zu erreichen. Die Polizei hatte auch Fotos von meinem Auto gemacht. Wir mussten deswegen extra da hin fahren aber mein Anwalt meinte die sind sehr schlecht aufgenommen wurden. Und es gibt nur die Aussage von der Anzeige mehr nicht. Mein Anwalt meinte dann das es so gut aussehen würde für mich, das er der Staatsanwaltschft schreibt sie sollen den Fall schließen wegen beweißmangel. Vor zwei Wochen bekam ich dann einen Brief von der Staatsanwaltschaft das ich 1200 euro Strafe zahlen muss und meinen Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen wird. und er mir erst nach 9 Monaten wieder ausgehändigt werden darf. Wir sind sofort in Berufung gegangen und haben nun einen Termin für die Hauptverhandlung bekommen. Mein Anwalt meinte jetzt gäbe es ein Gutachten. Das wiederrum nicht in meinem Brief für die Hauptverhandlung unter beweisen steht und ein Dreiviertel Jahr zu spät kommt. Wie beurteilt ihr den Fall. Was kann ich denn noch tun? LG Shappy

-- Editiert von Moderator am 20.03.2017 13:53

-- Thema wurde verschoben am 20.03.2017 13:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Shappilein):
Wie beurteilt ihr den Fall.


Gar nicht, da hier keiner die Akte kennt und der eigene Anwalt ja wohl auch daneben lag.

Zitat (von Shappilein):
Was kann ich denn noch tun?


Das sollte man den Anwalt fragen.



Die Versicherung hat was genau gemacht? Nur gewartet? Wurde nun ein Schaden festgestellt?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Warum haben denn die selbst angefertigten Fotos nicht gereicht um die Unschuld zu beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shappilein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben der Versicherung den angeblichen Schaden mitgeteilt, dann haben wir und die Versicherung auf ein Gutachten von der Gegenseite gewartet. Was aber nicht gekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shappilein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum haben denn die selbst angefertigten Fotos nicht gereicht um die Unschuld zu beweisen?


Es gibt keine selbstgemachten Fotos. Nur Fotos die, die Polizei von meinem Auto gemacht hat aber da war schon kein Schaden mehr dran.

0x Hilfreiche Antwort

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