Verbrauchsabhängige Nebenkosten nach Auszug trotzdem zahlen?

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
derwaynez
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbrauchsabhängige Nebenkosten nach Auszug trotzdem zahlen?

Hallo,

ich habe in einer WG gewohnt und wollte schnellstmöglich raus dort. Aufgrund der Kündigungsfrist bin ich dann lange bevor die Kündigung wirksam wurde ausgezogen. Somit habe ich 2 Monate gezahlt, aber in dieser Zeit die Wohnung niemals betreten. Dass ich Gebäudeumlage, Müllgebühren etc zahlen muss ist klar. Aber für diese 2 Monate muss ich doch nicht einen Anteil an den Verbrauchsabhänigen Nebenkosten Strom, Wasser, Heizung meiner ehemaligen Mitbewohnerin zahlen oder?

Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von derwaynez):
Aber für diese 2 Monate muss ich doch nicht einen Anteil an den Verbrauchsabhänigen Nebenkosten Strom, Wasser, Heizung meiner ehemaligen Mitbewohnerin zahlen oder?


Warum denn nicht? Bei Strom, Wasser und Heizung gibt es auch verbrauchsunabhänige Kosten. Und wenn es eine Vorauszahlung war, muss die natürlich auch gezahlt werden.

Bei Strom und Wasser kommt es darauf an, wie die WG die Abrechnung macht. In Summe müssen die Sachen bezahlt werden und wenn die anderen Bewohner nicht bereit sind mehr zu bezahlen, sieht es wohl schlecht aus.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Da uns die genauen vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema nicht bekannt sind, wird man da nicht sinnvoll drüber diskutieren können.

Aber grundsätzlich möglich wäre es schon, z.B. im Rahmen einer Pauschale.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von derwaynez):
Aber für diese 2 Monate muss ich doch nicht einen Anteil an den Verbrauchsabhänigen Nebenkosten Strom, Wasser, Heizung meiner ehemaligen Mitbewohnerin zahlen oder?


Bis zum Ende Kündigungsfrist sind Miete und alle Betriebskosten zu zahlen. Auch die verbrauchsabhängigen.

Sind vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart macht sich der geringere Verbrauch ja bei der Abrechnung bemerkbar. Dann gibt es möglicherweise eine Rückzahlung.

Ist vertraglich aber eine Pauschale vereinbart gibt es keine Abrechnung. Folglich auch keine Rückzahlung.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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