Motorrad gekauft warscheinlich ohne Betriebserlaubnis

19. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
tommyb25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorrad gekauft warscheinlich ohne Betriebserlaubnis

Hallo,

ich habe vor paar tagen ein Motorrad gekauft, in der anzeige stand das alles eine E numemr hat oder ABE.
Wir waren beim anschauen zu zweit, er meinte auch das alles eingetragen ist dies das, hat noch erwähnt das die Verkleidung
die ich dazu bekommen habe, von Japan importiert wurde. Erst im nachinein hab ich festgestellt das dies eine China Verkleidung ist was ja ein großer Unterschied ist, China oder Japan ist um längen nicht das selbe ! wenn ich mich nicht täusche erlischt die Betriebserlaubnis mit einer Verkleidung die kein E zeichen oder sonst was hat, auch das Windschild war dabei also auch ohne E zeichen. Im mobile Kaufvertrag hat er so sachen reingeschrieben wie: Verkauft wie gesehn Fahrzeug im funktionierendem Zustand, dazu gab es halt eine Blaue original Verkleidung, aber die ist kleinwenig beschädigt und das umlackieren würde ja auch haufen geld kosten. Kann ich da irgentetwas machen ?

Danke

( ist es überhaupt richtig das die Betriebserlaubnis erlischt ? da man ja eigentlich niemanden gefährdet)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von tommyb25):
Kann ich da irgentetwas machen ?
Was willst du denn erreichen?

Zitat (von tommyb25):
ist es überhaupt richtig das die Betriebserlaubnis erlischt ?
Kann ich dir nicht beantworten


Prinzipiell (so wie ich es verstanden habe):
Du hast ein Motorrad gekauft, dass wohl, wie beschrieben komplett alle Teile eingetragen hat, so wie es in der Beschreibung stand.
Jetzt hast du ein weiteres Teil mit gekauft, das nicht im Angebotsumfang der Anzeige war und auch demnach nicht gewiss ist, ob es eine Teilenummer hat, da es aus Fernost ist.

Korrekt so?

Wenn ja:
Dann entspricht das Motorrad der Beschaffenheitsvereinbarung.
Die Aussage, dass alle Teile eingetragen sind, lässt auf ein Bastelstück schließen.
Über die Importverkleidung gibt es keine Vereinbarung.


Wenn nein:
Bitte aufklären!

-----
-----

Zitat (von tommyb25):
Im mobile Kaufvertrag

Demnach mit Gewährleistungsausschluss.
Meiner Meinung nach. Glückwunsch zum Zweirad. Für die Verkleidung komme ich zu dem Schluss: Dein Gerümpel, dein Problem.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tommyb25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von tommyb25):
Kann ich da irgentetwas machen ?
Was willst du denn erreichen?

Zitat (von tommyb25):
ist es überhaupt richtig das die Betriebserlaubnis erlischt ?
Kann ich dir nicht beantworten


Prinzipiell (so wie ich es verstanden habe):
Du hast ein Motorrad gekauft, dass wohl, wie beschrieben komplett alle Teile eingetragen hat, so wie es in der Beschreibung stand.
Jetzt hast du ein weiteres Teil mit gekauft, das nicht im Angebotsumfang der Anzeige war und auch demnach nicht gewiss ist, ob es eine Teilenummer hat, da es aus Fernost ist.

Korrekt so?

Wenn ja:
Dann entspricht das Motorrad der Beschaffenheitsvereinbarung.
Die Aussage, dass alle Teile eingetragen sind, lässt auf ein Bastelstück schließen.
Über die Importverkleidung gibt es keine Vereinbarung.


Wenn nein:
Bitte aufklären!

-----
-----

Zitat (von tommyb25):
Im mobile Kaufvertrag

Demnach mit Gewährleistungsausschluss.
Meiner Meinung nach. Glückwunsch zum Zweirad. Für die Verkleidung komme ich zu dem Schluss: Dein Gerümpel, dein Problem.


Die Verkleidung die nicht zugelassen ist war schon auf dem Motorrad beim kauf mit drauf, dazu hab ich aber noch eine Original Verkleidung bekommen die nicht den besten Zustand hat :)
Das heißt ich habe jetzt ein Motorrad in der Garage stehn das eine Verkleidung ohne E nummer oder eintragung drauf hat somit wenn ich mich nicht täusche ohne Betriebserlaubnis :) naja was will ich damit erreichen, das er es vlt zurück nimmt oder so immerhin hat er mir ein fahrzeug ohne Betriebserlaubnis verkauft wenn ich mich nicht täusche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von tommyb25):
in der anzeige stand das alles eine E numemr hat oder ABE.

Die Anzeige hat man gesichert?
Und die Verkleidung hat auch keine ABE?



Zitat (von tommyb25):
Erst im nachinein hab ich festgestellt das dies eine China Verkleidung ist

Irrelvant wo die hergestellt wurde. Hauptsache die wurde aus Japan importiert wie zugesagt.



Zitat (von tommyb25):
ist es überhaupt richtig das die Betriebserlaubnis erlischt ? da man ja eigentlich niemanden gefährdet

Ein nicht zugelassenes Bauteil ist per Defintion eine Gefährdung, auch auch ohne das jemand konkretes gefährdet wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tommyb25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von tommyb25):
in der anzeige stand das alles eine E numemr hat oder ABE.

Die Anzeige hat man gesichert?
Und die Verkleidung hat auch keine ABE?



Zitat (von tommyb25):
Erst im nachinein hab ich festgestellt das dies eine China Verkleidung ist

Irrelvant wo die hergestellt wurde. Hauptsache die wurde aus Japan importiert wie zugesagt.



Zitat (von tommyb25):
ist es überhaupt richtig das die Betriebserlaubnis erlischt ? da man ja eigentlich niemanden gefährdet

Ein nicht zugelassenes Bauteil ist per Defintion eine Gefährdung, auch auch ohne das jemand konkretes gefährdet wird.


Die Ebay anzeige ist noch Aktiv habs auch abgescreent, nein sie wurde nicht wie gesagt aus japan iimportiert sondern aus China, nein die Verkleidung hat weder ABE noch Materialgutachten, nichts eigentlich

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von tommyb25):
nein sie wurde nicht wie gesagt aus japan iimportiert sondern aus China,

Man hat die Zollpapiere aus denen sich das ergibt? Oder wie genau hat man das herausbekommen?



Zitat (von tommyb25):
nein die Verkleidung hat weder ABE noch Materialgutachten, nichts eigentlich

Dann hat der Verkäufer ein Problem, denn er hat ganz offensichtlich nicht das verkauft was vertraglich vereinbart war.



Ich sehe hier folgende Optionen:
A) der Verkäufer übernimmt die Kosten der fachgerechten Instandsetzung und Montage der Originalverkleidung
B) der Verkäufer übernimmt die Kosten der Zulassung der montierten Verkleidung
C) man gibt das Mototrad zurück wegen fehlens zugesagter Beschaffenheit



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tommyb25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von tommyb25):
nein sie wurde nicht wie gesagt aus japan iimportiert sondern aus China,

Man hat die Zollpapiere aus denen sich das ergibt? Oder wie genau hat man das herausbekommen?



Zitat (von tommyb25):
nein die Verkleidung hat weder ABE noch Materialgutachten, nichts eigentlich

Dann hat der Verkäufer ein Problem, denn er hat ganz offensichtlich nicht das verkauft was vertraglich vereinbart war.



Ich sehe hier folgende Optionen:
A) der Verkäufer übernimmt die Kosten der fachgerechten Instandsetzung und Montage der Originalverkleidung
B) der Verkäufer übernimmt die Kosten der Zulassung der montierten Verkleidung
C) man gibt das Mototrad zurück wegen fehlens zugesagter Beschaffenheit


Okay ich rufe ihn morgen an und sage ihm das ich herausgefunden habe das dieses fahrzeuge keien Betriebserlaubnis hat und dann schauen wir weiter :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tommyb25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von tommyb25):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von tommyb25):
nein sie wurde nicht wie gesagt aus japan iimportiert sondern aus China,

Man hat die Zollpapiere aus denen sich das ergibt? Oder wie genau hat man das herausbekommen?



Zitat (von tommyb25):
nein die Verkleidung hat weder ABE noch Materialgutachten, nichts eigentlich

Dann hat der Verkäufer ein Problem, denn er hat ganz offensichtlich nicht das verkauft was vertraglich vereinbart war.



Ich sehe hier folgende Optionen:
A) der Verkäufer übernimmt die Kosten der fachgerechten Instandsetzung und Montage der Originalverkleidung
B) der Verkäufer übernimmt die Kosten der Zulassung der montierten Verkleidung
C) man gibt das Mototrad zurück wegen fehlens zugesagter Beschaffenheit


Okay ich rufe ihn morgen an und sage ihm das ich herausgefunden habe das dieses fahrzeuge keien Betriebserlaubnis hat und dann schauen wir weiter :)


im Vertrag steht drinn, verkauft wie gesehn, hat er sich damit raus geredet ? und ist somit sicher ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von tommyb25):
hat er sich damit raus geredet ?
Ist kein rausreden, sondern eine übliche Formulierung. Soll heißen: Egal was damit ist, es ist von nun an dein Problem!


Zitat (von tommyb25):
und ist somit sicher ?
Relativ - ja!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb486954-77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also da hast du Pech würde ich sagen es wurde dir ja vorher mitgeteilt von daher wusste du es ja also Aussage gegen Aussage immer die Preisdrücker schrecklich

0x Hilfreiche Antwort

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