Alkohol am Steuer, 1,5 Promille / Folgen / Wie sollte ich vorgehen?

19. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
drever
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Alkohol am Steuer, 1,5 Promille / Folgen / Wie sollte ich vorgehen?

Hallo zusammen,

ich habe leider den dümmsten Fehler meines Lebens gemacht und damit andere und mich im Straßenverkehr gefährdet. Ich wurde betrunken von der Polizei angehlaten. Den genauen Alkoholwert, weiß ich nicht. Ich warte auf noch auf meine Blutwerte. Pustwert laut Polizei bei über 1.5 gewesen. Ich hoffe, dass es doch weniger war, aber habe auch Angst, dass die Grenze von 1,6 überschritten wurde.

Ich bin Ersttäter und habe meinen Führerschein seit über 10 Jahren. Ich habe keine Punkte oder eine sonstige Vorgeschichte. Den einzigen Punkt den ich mal kassiert habe, ist ca. 10 Jahre her.

Einen Anwalt habe ich bereits kontaktiert und werde morgen ein Gespräch mit ihm haben.

Meinen Führerschein haben sie natürlich einbehalten.


Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Was sollte ich nun alles beachten und tun?
Welche Möglichkeiten gibt es für mich die Sperrzeit soweit wie möglich zu verkürzen?
Wie kann ich vorweisen, dass ich mich bessern will.

Ich weiss einfach nicht, was mich bei diesem Mist geritten hat und hoffe, dass sich die Sache so schnell wie möglich klärt.

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Geldstrafe, FS-Entzug und ca. 9 Monate Sperre sowie 3 Punkte. Bei Überschreitung der 1,6 Promille kommt noch die MPU hinzu.
Einen Anwalt habe ich bereits kontaktiert und werde morgen ein Gespräch mit ihm haben. Die reine Geldverschwendung - Ihre Schuld liegt doch klar auf der Hand, und irgendwelche Rechtfertigungen gibt es da auch nicht. Außerdem ist die Strafe für Ersttäter ziemlich standardisiert - meistens gibt es so 30 Tagessätze Geldstrafe...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

17x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drever
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Den Anwalt habe ich besorgt, da ich versichert bin und diese Person bereits kenne. Demzufolge werden keine Kosten auf mich zukommen und ich denke nicht, dass er mir schadet.

Ist es möglich die Strafe noch auf 3 oder zumindest 6 Monate runterzubekommen, sofern 9 Monate festgesetzt werden sollten?
Durch Aufbauseminare, der Bereitschaft zu anderen Programmen?

Ich habe die Befürchtung, dass es für mich beruflich eng werden könnte, wenn es länger als 3 Monate sind.
Ich weiss natürlich, dass ich vorher hätte dran denken sollen.

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ist es möglich die Strafe noch auf 3 oder zumindest 6 Monate runterzubekommen, sofern 9 Monate festgesetzt werden sollten?

Kurzfassung: Die Mindestdauer für einen FS-Entzug beträgt 6 Monate.
Langfassung: Die Frist für den Entzug beginnt mit der Gerichtsverhandlung. Das Gericht darf im Urteil unter 6 Monate bleiben, wenn der Führerschein schon vor der Gerichtsverhandlung vorläufig beschlagnahmt war. Die Summe aus "führerscheinloser Zeit vor der Gerichtsverhandlung" und "Sperrfrist nach der Gerichtsverhandlung" muss aber mindestens 6 Monate betragen. Und: Es müssen aber nach der Gerichtsverhandlung noch mindestens 3 Monate sein. Beispiele:
Zwischen Beschlagnahme des FS und Gerichtsverhandlung sind 2 Monate -> Mindestsperrfrist noch 4 Monate ab Urteil
Zwischen Beschlagnahme des FS und Gerichtsverhandlung sind 3 Monate -> Mindestsperrfrist noch 3 Monate ab Urteil
Zwischen Beschlagnahme des FS und Gerichtsverhandlung sind 4 Monate -> Mindestsperrfrist noch 3 Monate ab Urteil

Zitat:
Durch Aufbauseminare, der Bereitschaft zu anderen Programmen?

Ja. man kann die Sperrfrist verkürzen. Die Regel, dass es mindestens noch 3 Monate nach der Gerichtsverhandlung sein müssen, besteht aber weiter. Wenn also die Zeit zwischen Beschlagnahme des FS und Gerichtsverhandlung so lang ist, dass das Gericht die Sperrfrist auf 3 Monate nach der Gerichtsverhandlung runtergesetzt hat, dann ist eine weitere Verkürzung nicht möglich. Nach der Gerichtsverhandlung muss man also auch im maximal günstigsten Fall trotzdem noch 3 Monate ohne FS auskommen.

Zitat:
Ich habe die Befürchtung, dass es für mich beruflich eng werden könnte, wenn es länger als 3 Monate sind.

Berufliche Gründe sind aber kein Grund für eine Sperrzeitverkürzung, sondern nur solche, die auf eine Verbesserung der Fahreignung schließen lassen (z.B. Nachschulungen).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drever
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Dann warte ich ab und rechne damit, dass der Führerschein 1 Jahr definitiv weg ist.

Vielen Dank für die Infos

1x Hilfreiche Antwort

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