Käufer A bestellt im Internet ein Handy. Nach erhalt des Handys erkennt der Käufer das das Yhandy ein
sogenanntes Branding der Firma "Telekom" hat. Dies war in der Beschreibung des Gerätes aber
nicht ersichtlich. Der Käufer möchte das Handy gerne zurückschicken, der Händler verweigert dies aber
da die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.
Kann der Käufer den Kaufvertrag aufgrund des beschriebenen Umstandes anfechten?
Ist der Kaufvertrag gültig oder anfechtbar?
18. März 2017
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Frage vom 18. März 2017 | 12:09
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist der Kaufvertrag gültig oder anfechtbar?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 18. März 2017 | 16:07
Von
Status: Lehrling (1598 Beiträge, 406x hilfreich)
Ich würde da zuerst mal schauen, was genau vereinbart wurde und ob es sich nicht vielmehr um einen Sachmangel handelt. Diesbezüglich bin ich auch nicht im Bilde.
Im Übrigen wäre noch fraglich, inwieweit es sich um eine verkehrswesentliche Eigenschaft handelt und ob die Anfechtungsfrist eingehalten wurde.
#2
Antwort vom 18. März 2017 | 23:02
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatNach erhalt des Handys erkennt der Käufer das das Yhandy ein sogenanntes Branding der Firma "Telekom" hat. Dies war in der Beschreibung des Gerätes aber nicht ersichtlich. :
Und warum genau stellt dieses Branding ein Problem dar?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. März 2017 | 12:06
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatDer Käufer möchte das Handy gerne zurückschicken, der Händler verweigert dies aber :
da die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.
Da fragt man sich natürlich, wie lange das Handy nach Erhalt rumgelegen hat, weil das erkennt man ja beim ersten Einschalten.
Spielt aber auch keine Rolle, so lange die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist.
Also den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern.
ZitatUnd warum genau stellt dieses Branding ein Problem dar? :
Weil das Branding auch jede Menge zwangsinstallierte Software mit sich bringt, die nicht deinstallierbar ist, und daher den Speicherplatz auf dem Handy reduziert. Daher stellt es ein Mangel am Gerät dar.
-- Editiert von hiphappy am 23.03.2017 12:07
#4
Antwort vom 23. März 2017 | 12:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatWeil das Branding auch jede Menge zwangsinstallierte Software mit sich bringt, die nicht deinstallierbar ist, und daher den Speicherplatz auf dem Handy reduziert. :
Nö, das kann ein Branding mit sich bringen, muss es aber nicht.Was hier der Fall ist, wissen wir ja nicht.
Dashalb ja die Frage warum genau dieses Branding ein Problem darstellt.
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