Hallo,
ich habe soeben meinen Steuerbescheid erhalten. Anfang 2016 hatte ich einen Minijob und dort insgesamt Einkünfte von 1240Euro erzielt. Diese wurden ja pauschal versteuert.
Nun hatte ich in meiner Steuererklärung lediglich das Jahresbrutto aus der Vollzeitstelle angegeben und musste feststellen, dass das Finanzamt diese 1240Euro da drauf gerechnet hat. Ist das richtig so? Ich ging eignetlich davon aus, dass ein Pauschal versteuerter Minijob nicht mit zu den eigentlichen Bruttoeinkünften zählt.
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Anfang des Jahres Minijob - später dann Vollzeit... Minijob in Steuererklärung angerechnet?
17. März 2017
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Frage vom 17. März 2017 | 18:21
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 33x hilfreich)
Anfang des Jahres Minijob - später dann Vollzeit... Minijob in Steuererklärung angerechnet?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 17. März 2017 | 19:05
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatDiese wurden ja pauschal versteuert. :
Nochmal nachschauen, kann auch anders sein.
#2
Antwort vom 18. März 2017 | 20:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32832 Beiträge, 17250x hilfreich)
kann auch anders sein. Das ist recht wahrscheinlich - von einem pauschal versteuerten Minijob wüßte das FA schlichtweg nichts. Es weiß aber davon - offenbar weil die Tätigkeit nicht pauschal versteuert wurde und der AG das ganz normal an das Finanzamt gemeldet hat...
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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