Vollstreckung durch Identitätsmissbrauch

15. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb461905-16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckung durch Identitätsmissbrauch

Nachdem ich meine EX mehr oder weniger rausgeschmissen habe,
hat diese mehrfach in meinem Namen Telefon Festnetz Verträge abgeschlossen.
Bis auf 2 Fälle hab ich das soweit alles geklärt bekommen,an einem beiß ich mir allerdings die Zähne aus nachdem von einem Anbieter 3 Forderungen durch einen Anwalt tituliert wurden, leider habe ich hier die Fristen versäumt bedingt durch Krankheit und Auslandsaufenthalt,
bedingt durch den Psychoterror der hier ausgeübt wird habe ich immer soweit möglich Raten gezahlt,nachdem ich im November mitgeteilt habe die Ratenzahlung vorrübergehend einstellen zu müssen da ich kein Unterhalt für meine Tochter bekomme ( ich bin 70% Behindert und alleinerziehend)
wurde nun mein Konto gepfändet.
In sämtlichen Vergleichsangeboten die ich nie Unterschrieben habe sollte ich mich verpflichten auf Vollstreckungsgegenklagen und ähnliches zu verzichten.
Ist es sinnvoll eben gerade dies zu tun?
wer trägt die kosten dafür??

-- Editiert von Moderator am 20.03.2017 12:22

-- Thema wurde verschoben am 20.03.2017 12:22

-- Editiert von Moderator am 20.03.2017 12:33

-- Thema wurde verschoben am 20.03.2017 12:33

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wurde die Ex von dir angezeigt deswegen? Wurde sie verurteilt in dieser Sache?
Du schreibst vor allem, dass "mehrfach Festnetz" Verträge abgeschlossen wurden. Wie ging denn das? Ich meine, es gibt ja nur einen Anschluss bei dir und der lässt sich ohne Weiteres nicht einfach mehrfach belegen.

Zitat:
wer trägt die kosten dafür??

Zunächst der Gläubiger. ich nehme an, du hast ein P-Konto und lebst ansonsten unterhalb der Freigrenze? Sprich: Es ist auch nichts pfändbar?
Dann kann die Gegenseite nichts außer Briefe schreiben.

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#2
 Von 
fb461905-16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

nein auf anraten des Anwalts im hinblick auf das zu der Zeit gelaufene Sorgerechtsverfahren wurde keine Anzeige erstattet
nicht nur Festnetz da gab es noch mehr was so hätte nicht sein sollen,geht aber gerade nur um den einen Fall
nein ein P Konto habe ich nicht aber zu holen ist bei mir trotzdem nichts

ich habe mit dem Hintergrund das ich mein Kind da raus geholt habe zähneknirschend gezahlt soweit es mir möglich war

trotzdem wurden gerade aufgrund der Pfändung knapp 600 eu von der Bank separiert Geld das ich eigentlich für laufende Kosten brauche

-- Editiert von fb461905-16 am 15.03.2017 16:40

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Seit wann gibt es die Pfändung? Sprich: Von wann ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?
Du kannst das P-Konto bis zu 4 Wochen rückwirkend beantragen und so die Pfändung nicht schon älter ist, kommst du dann auch an das Geld.

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#4
 Von 
fb461905-16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sieht leider anders aus
trotz entsprechender Bescheinigung über 1640 Freibetrag hat die Bank mal eben 595eu separiert so das mir etwas über 1000 eu geblieben sind
weiterhin haben diese Herrschaften wohl noch einen Titel gegen mich in gleicher Sache dieser aber nachweislich nur durch meine ex frau enstanden sein kann da ich zum einen nicht in der wohnung gewohnt habe wo der festnetz anschluss lag um den es geht noch irgendwann irgend etwas unterschrieben habe

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja was denn nun? Hast du ein P-Konto oder hast du keines?
Wenn du kein P-Konto hast, musst du dich nicht wundern, dass etwas gepfändet wird. Nur auf einem P-Konto wird nichts gepfändet, was unterhalb der Freigrenze ist.

Zitat:
weiterhin haben diese Herrschaften wohl noch einen Titel gegen mich in gleicher Sache dieser aber nachweislich nur durch meine ex frau enstanden sein kann da ich zum einen nicht in der wohnung gewohnt habe wo der festnetz anschluss lag um den es geht noch irgendwann irgend etwas unterschrieben habe

Hast du den Titel zu Gesicht bekommen? Wenn ja, wann genau? Ab dem Zeitpunkt, wo du den erstmals siehst, gilt die Einspruchsfrist von 14 Tagen. Wenn die abgelaufen ist, gilt der Titel erst mal als akzeptiert.

Ob du das Geld dann anschließend von ihr zurück fordern kannst, steht auf einem anderen Blatt.

-- Editiert von mepeisen am 19.03.2017 11:59

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

:forum:

-> Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung

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#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von fb461905-16):
Ist es sinnvoll eben gerade dies zu tun?


Das kann man nur beurteilen, wenn man den jeweiligen Titel, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und die aktuelle Forderungsaufstellung einsieht.

Sinnvollerweise sollte das Girokonto sofort in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.

Ferner macht eine anwaltliche Erstberatung Sinn. Dafür können und sollten Sie Beratungshilfe beantragen (kostenfrei). Mit Berechtigungsschein fällt bei Ihnen max. eine Beratungsgebühr über 15.- € inkl. MwSt. beim Rechtanswalt an. Die Beratungshilfe muss bei dem Amtsgericht beantragt werden, in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz haben. Der Antrag kann schriftlich per Formular, persönlich auf der Rechtsantragsstelle oder über einen Rechtsanwalt erfolgen.

Zitat:
wer trägt die kosten dafür??


Die Gerichtskosten müssen Sie als Kläger auslegen. In dem Fall könnte allerdings auch Prozesskostenhilfe beantragt werden (ich würde Ihnen vorher eine anwaltliche Beratung empfehlen).

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#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von fb461905-16):
nein ein P Konto habe ich nicht aber zu holen ist bei mir trotzdem nichts

trotzdem wurden gerade aufgrund der Pfändung knapp 600 eu von der Bank separiert Geld das ich eigentlich für laufende Kosten brauche


Sie sollten Ihr Girokonto unbedingt in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Die Umwandlung ist kostenlos.

Zitat (von mepeisen):
Du kannst das P-Konto bis zu 4 Wochen rückwirkend beantragen und so die Pfändung nicht schon älter ist, kommst du dann auch an das Geld.


Es handelt sich hier um eine Notfrist von vier Wochen, die nach der Zustellung des PfÜB bei der Bank beginnt, damit es dem Schuldner möglich ist Rechtsmittel zu ergreifen. Die Pfändung wird dabei mit der Zustellung ausgelöst, die Überweisung erst vier Wochen später.

Zitat (von fb461905-16):
trotz entsprechender Bescheinigung über 1640 Freibetrag hat die Bank mal eben 595eu separiert so das mir etwas über 1000 eu geblieben sind


Diese Bescheinigung dient nur dem Nachweis, dass Ihr Freibetrag höher ist, als der sonst übliche Freibetrag. Ohne P-Konto nützt Ihnen diese Bescheinung nichts bei Ihrer Bank. Sie müssen vielmehr unverzüglich das Konto zu einem P-Konto umwandeln lassen und zusätzlich die Bescheinigung vorlegen (und sich auch von der Bank alles bestätigen lassen).

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