EOS Inkasso beauftragt von About You

14. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
farah123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
EOS Inkasso beauftragt von About You

Hallo zusammen,

folgendes ist mir passiert. Ich habe online bei About You bestellt. Ich bin mit der Zahlung in Verzug gekommen und dann ging so einiges schief. Nach der ersten oder zweiten Mahnung habe ich überwiesen - dachte ich zumindest. Erst Wochen später ist mir aufgefallen, dass die Überweisung nie von meinem Konto ging, wahrscheinlich weil ich online überwiesen habe und die Internetverbindung furchtbar war. Ich bin zurzeit im Auslandssemester und habe hier nicht die beste Verbindung. Da ich aber nicht vor Ort bin, ist es natürlich noch ein bisschen schwerer sich um alles zu kümmern. Nun kam aber ein Inkassoschreiben von EOS und einige Wochen später direkt ein zweites. Keines der Schreiben habe ich beantwortet. Das Unternehmen hat mich auch schon im Ausland auf mein Handy angerufen, die Verbindung war aber nicht besonders gut und ich dachte da sind Betrüger am anderen Ende sodass ich einfach auflegte. Lange Rede kurzer Sinn: Die Forderung von about you habe ich nachdem das erste Inkassoschreiben da war beglichen. Die Forderung belief sich auf etwas über 50€. Das Inkasso fordert nun aber noch mal genauso viel. Was für mich als Studentin schon viel Geld ist. Heute habe ich herausgefunden, dass sowohl about you als auch EOS, Töchter von Otto sind. Ist das dann noch rechtens? In dem Fall bereichert sich ja ein und dasselbe Unternehmen, oder nicht? Wie soll ich weiter vorgehen? Kosten begleichen, widersprechen...?

Danke für eure Hilfe.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von farah123):
Die Forderung von about you habe ich nachdem das erste Inkassoschreiben da war beglichen. Die Forderung belief sich auf etwas über 50€. Das Inkasso fordert nun aber noch mal genauso viel. Was für mich als Studentin schon viel Geld ist. Heute habe ich herausgefunden, dass sowohl about you als auch EOS, Töchter von Otto sind. Ist das dann noch rechtens? In dem Fall bereichert sich ja ein und dasselbe Unternehmen, oder nicht? Wie soll ich weiter vorgehen? Kosten begleichen, widersprechen...?


Widersprechen, telefonische Kontaktaufnahme untersagen und Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen oder ignorieren solange nicht eine Auskunftei-Meldung angekündigt wird oder ein Mahnbescheid eingeht.

Konzerninkasso: "Gläubiger- und Inkassounternehmen sind gem. §§ 15 ff. AktG miteinander verbunden, so dass es sich um eine Umgehung der BGH-Rechtsprechung handelt, wonach das Forderungsmanagement zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers gehört; vgl. Soergel/Benicke/Nalbantis, BGB, 13. Aufl. 2014, § 286 Rn. 223 u. Fn. 944." (aus: NJW 2016, 977, beck-online)

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#2
 Von 
farah123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hey,
vielen Dank! Dann werde ich heute mal ein cooles Antwortschreiben vorbereiten!
Viele Grüße!

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde auch direkt reinschreiben: "Ich diskutiere nicht und Versuche, mich mit irgendwelchen absichtlich falsch interpretierten Fachliteratur-Referenzen beeindrucken zu wollen, können sie sich von vornherein sparen."

Denn wie hier im Forum schon zu lesen war, neigt EOS dazu, die Richtigkeit der Inkassokosten irgendwie verschwurbelt zu begründen in der Hoffnung, der Schuldner bekommt es dann mit der Angst.

Lustigerweise ist genau dieser Herr, den sie dort zitieren (Herr Dr. Jäckle) Mitglied im Inkassowatch und war dann doch erstaunt bis erheitert oder auch schockiert, wie seine Fachliteratur so falsch interpretiert werden konnte. ;-)

-- Editiert von mepeisen am 15.03.2017 08:34

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
farah123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo noch einmal!
Ich hatte dem Inkassounternehmen wie im Beitrag von Xipolis und mepeisen geantwortet.
Nun ist heute ein neues Schreiben eingetrudelt, in dem das Unternehmen weiter auf seine 56€ besteht.

In dem Schreiben heißt es: "Der Umstand, dass unser Unternehmen mit der Otto Group verbunden ist, steht der Berechtigung der Inkassokosten nicht entgegen. § 2 Abs. 3 Ziff. 6 RDG besagt dazu lediglich, dass keine Inkassoerlaubnis erforderlich wäre, keineswegs jedoch, dass das Forderungsinkasso deswegen unzulässig ist.

Ferner mag zwar eine Konzernforderung wie eine eigene Forderung anzusehen sein. Auch das schließt den Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten aber nicht aus. Denn die üblichen und zumutbaren Eigenbemühungen hatte der Ursprungsgläubiger noch durch diverse Mahnungen und die Ankündigung der Inkassoabgabe selbst entfalet. Die Kosten er anschließenden darüber hinaus gehenden weiteren Inkassomaßnahmen sind daher in jedem Fall als Verzugsschaden zu erstatten."

Nun bin ich verunischert. Ich gönne denen den Betrag einerseits gar nicht, andrerseits habe ich auch keine Lust mehr auf dieses Theater. Soll ich stark bleiben und das Schreiben ignorieren? Oder haben die Recht und ich sollte zahlen?

Danke für eure Hilfe! :)

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#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Für mich klingt das nach purem Blödsinn. Ich würde darauf nicht mehr reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du brauchst nicht verunsichert zu sein. Das ist das, was ich dir oben vorher gesagt hat. Sie versuchen nun mit absichtlichen falschen Informationen ihre Kosten zu begründen. Tatsächlich ist das, was sie schreiben vollkommen falsch.
§2 RDG definiert, was eine Rechtsdienstleistung ist. Nicht mehr, nicht weniger. Die Kostenlegung übers RVG wird aber nur denjenigen Inkassounternehmen erlaubt, die eine registrierungspflichtige Inkassodienstleistung erbringen (u.a. §4 RDGEG ).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
farah123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo noch einmal.
Ich wollte ein kurzes Update zu diesem Fall berichten.
Auf Rat von mepeisen habe ich mich an den Rechtsanwalt Jaeckle in Münster gewandt. Dieser hat meinen Fall sehr gerne angenommen und sich mit EOS auseinandergesetzt. Das Ergebnis war, dass EOS nun geantwortet und die Forderung zurückgezogen hat.

Ich habe vorhin mit Rechtsanwalt Jaeckle telefoniert und er sagte mir, dass man nun leider nicht mehr klagen kann, woran er sehr interessiert gewesen wäre. Jedenfalls ist er an weiteren Fällen interessiert. Falls jemand einen ähnlichen Fall hat, so möge er / sie sich doch bitte an Dr. Wolfgang Jaeckle in Münster wenden. Über die Kosten muss sich niemand Sorgen machen.

Viele Grüße und danke für eure Hilfe.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Zitat:
Über die Kosten muss sich niemand Sorgen machen.

Soweit ich weiß, gilt das für Geringverdiener bzw. für Menschen, die auch PKH-Ansprüche hätten. Da ein entsprechender Verein im Hintergrund steht, der die Kosten dann übernimmt.

Oder arbeitet er diese speziellen Fälle grundsätzlich kostenfrei ab? Weiß nicht, was der Inkassowatch da alles so treibt. Weiß nur, dass sie sehr interessiert sind, das mit den konzerninternen Forderungen gerne oft genug vor Gericht zu tragen, damit das endlich mal ausreichend oft abgeurteilt wird.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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