Forderung beglichen, trotzdem kommen Briefe von Inkasso

8. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lia456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderung beglichen, trotzdem kommen Briefe von Inkasso

Hallo zusammen,

ich habe Anfang des Jahres einen Brief von einem Inkassounternehmen erhalten in welchem ich aufgefordert wurde eine Forderung zu bezahlen welche fast 20 Jahre alt ist.

Ich habe dann einen Brief mit Rücksendeschein/Einschreiben an das Inkassounternehmen geschickt in welchem ich um den rechtskräftigen Titel, eine Abtretungsurkunde und eine detallierte Zahlungsaufstellung gebeten habe.

Eine Kopie des Titel habe ich erhalten, aber keine Abtretungsurkunde und auch keine Zahlungsaufstellung. Der titulierte Betrag belief sich auf ca. 90 Euro, die Gesamtforderung des Inkassounternehmens allerdings auf ca. 250 Euro.

Da ich weder eine Abtretungsurkunde erhalten habe, noch eine Inkassovollmacht oder eine detalllierte Aufstellung der Forderung, habe ich den titulierten Beitrag zzgl. Zinsen von drei Jahren direkt an den Gläubiger überwiesen.
Ich habe nochmals einen Brief an das Inkassounternehmen per Einschreibung und Rücksendeschein geschrieben und habe dass dort so geschildert und um den entkräfteten Titel gebeten.

Ich habe dann fast 8 Wochen nichts vom Inkassounternehmen gehört und wollte schon einen neuen Brief aufsetzen in welchem ich nochmals um den entkräfteten Titel bitten wollte, als ein neuer Brief bei mir ankam.
In dem Brief war dann auch eine detallierte Forderungsaufstellung und eine Inkassovollmacht, die erst zwei Tage bevor dieser Brief bei mir ankam vom Gläubiger unterschrieben worden ist (ende Feb. der erste Brief kam Anfang Jan.17 bei mir an).
Aus den ca. 250 Euro wurden dann aufeinmal ca. 100 Euro und einer Zahlungsfrist von 5 Tagen.
Da ich die HF + zzgl. Zinsen aber schon vor Wochen überwiesen habe und dies auch so im Brief an das Inkassounternehme mitgeteilt habe, bin ich nun etwas verwirrt. Sie sind in ihrem Schreiben gar nicht mein Geschriebenes eingegangen und dass ich schon bezahlt habe, sondern habenn nur ihre ursprüngliche Forderung von ca. 250 Euro auf ca. 100 Euro korregiert.

Sollte ich zu einem Anwalt oder kann ich diesen Brief einfach ignorieren?

Mit freundlichen Grüßen
L

-- Editiert von Moderator am 10.03.2017 10:21

-- Thema wurde verschoben am 10.03.2017 10:21

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kannst du die Forderungsaufstellung einscannen und mal anonymisiert hier verlinken? Um mal zu schauen, wie die Differenz zustande kommt.

Wenn du alles bezahlt hast, was du zahlen musstest, würde ich nochmals einen Brief hinschicken. "Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, binnen 14 Tagen den entwerteten Original-Titel an mich zu senden. Bei Weigerung oder fruchtlosem Ablauf dieser Frist werde ich einen Anwalt hinzu ziehen und ohne weitere Vorwarnung auf Herausgabe des Titels klagen."

Aber erst mal schauen, was sich da in der Aufstellung versteckt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lia456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Kannst du die Forderungsaufstellung einscannen und mal anonymisiert hier verlinken? Um mal zu schauen, wie die Differenz zustande kommt.



Nein, ich habe leider keinen Scanner. Aber bei der erste Brief sah das ungefähr so aus.

.... unser Auftraggeber, ................., hat uns den vorgenannten rechtskräftigen Titel zum Fordereinzug übergeben.

Demnach beläuft sich die offene Gesamtforderung ( zzgl. noch entstehender Zinsen und Auslagen) auf derzeit

2xx,xx EUR.

Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie die Forderung ausgleichen möchten. Nur so können Sie die Entstehung weiterer Kosten und Unannehmlichkeiten, z.B. die Zwangsvollstreckung, vermeiden.

Dann habe ich um die Abtretungsurkunde o. Inkassovollmacht, detallierte Forderaufstellung und Titel gebeten.

Die Kopie des Titels kam, welcher sich auf ca. 90 Euro belief. Und ich habe dann halt einfach direkt an den Gläubiger überwiesen, weil sich der titulierte Beitrag sehr von der Gesamtforderung unterschieden hat und ich mir ungerne drohen lasse.
Habe dass auch so dem Inkassounternehmen mitgeteilt, darauf kam lange nichts und jetzt in dem Brief von heute, steht:

Hauptforderung : 39,xx EUR
Nebenforderung verzinslicht : 21,xx EUR
Nebenforderung unverzinslich : 44,xx EUR
Zinsen : 41, xx EUR
Auslangen : 15, xx EUR

Restforderung : 100, xx EUR

Was ja nun auch noch falsch berechnet wurde.

Und dann eben wieder die bitte, ich sollte üebrweisen und bin gesetzlich verpflichtet einen entstandenen Verzugsschaden zu erstatten, der aber in der Forderungsaufstellung gar nicht erwähnt wird.
Alles etwas seltsam.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du etwas Detaillierteres? So etwas wie einen Kontoauszug?

-- Editiert von mepeisen am 08.03.2017 18:59

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lia456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hast du etwas Detaillierteres? So etwas wie einen Kontoauszug?

-- Editiert von mepeisen am 08.03.2017 18:59


Ja klar, ich habe alles aufgehoben. Den Überweisungsschein an den Gläubiger, die Rücksendescheine wie meine Briefe und auch die Briefe von dem Inkassounternehmen.

Was ich gerade auch überlege ist, dass die erste Gesamtforderung von 2xx,xx EUR ja noch gar nicht aufgelistet wurde, also wie die überhaupt auf diesen Betrag gekommen sind. Selbst wenn man die Zinsen vollens anrechnen würde, würde man nicht auf diesen Betrag kommen.

Der neue Betrag den sie berechnet haben, enthält die Zinsen von drei Jahren und die verjährten Zinsen, Rechne ich aber die Zinsen von drei Jahren + die verjährten Zinsen zusammen + HF, komme ich trotzdem nicht auf die erste Gesamtforderung von 2xx,xx EUR. Das ist doch eigentlich ein bewusster Täuschungsversuch und Betrug oder?

Ich glaube ich muss unbedingt zum Anwalt, die gesamte Berechnung stimmt einafch nicht, zudem kommt ja auch das ich längst bezahlt habe und dies auch mitgeteilt. Die scheinen mich einfach verarschen zu wollen.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das meine ich nicht. Ich meine die Inkasso-Forderung. Also wo die Gebühren, Zinsen u.ä. mit Datum usw. aufgelistet sind wie bei einem Kontoauszug.

Zitat:
Ich glaube ich muss unbedingt zum Anwalt, die gesamte Berechnung stimmt einafch nicht, zudem kommt ja auch das ich längst bezahlt habe und dies auch mitgeteilt. Die scheinen mich einfach verarschen zu wollen.

Ggf. bezahlt dir das aber niemand. Mein Textvorschlag von oben droht das Einschalten eines Anwalts auf deren Kosten an, wenn sie den Titel nicht rausrücken. Dann ist ggf. der Weg frei, den Anwalt direkt klagen zu lassen und dann müssen die den Anwalt und die Gerichtskosten auch bezahlen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lia456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das meine ich nicht. Ich meine die Inkasso-Forderung. Also wo die Gebühren, Zinsen u.ä. mit Datum usw. aufgelistet sind wie bei einem Kontoauszug.

Zitat:
Ich glaube ich muss unbedingt zum Anwalt, die gesamte Berechnung stimmt einafch nicht, zudem kommt ja auch das ich längst bezahlt habe und dies auch mitgeteilt. Die scheinen mich einfach verarschen zu wollen.

Ggf. bezahlt dir das aber niemand. Mein Textvorschlag von oben droht das Einschalten eines Anwalts auf deren Kosten an, wenn sie den Titel nicht rausrücken. Dann ist ggf. der Weg frei, den Anwalt direkt klagen zu lassen und dann müssen die den Anwalt und die Gerichtskosten auch bezahlen.


Achso okay, danke. Dann werde ich nochmals einen Brief aufsetzen und dass so reinschreiben.

Ja, die detallierte Forderungsaufstellung habe ich nach mehr als einem Monat nachdem ich an den Gläubiger bezahlt habe (was ich dem Inkassounternehmen mitgeteilt habe), erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lia456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Mir ist gerade auch aufgefallen das der letze Brief weder Unterschrift noch Stempel enthält.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Mir ist gerade auch aufgefallen das der letze Brief weder Unterschrift noch Stempel enthält.

Das ist auch eigentlich egal. Kannst du die detaillierte Aufstellung mal abtippen? Nur um sicher zu gehen ob du alles richtig ausgerechnet hast beim Bezahlen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lia456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Mir ist gerade auch aufgefallen das der letze Brief weder Unterschrift noch Stempel enthält.

Das ist auch eigentlich egal. Kannst du die detaillierte Aufstellung mal abtippen? Nur um sicher zu gehen ob du alles richtig ausgerechnet hast beim Bezahlen.


Hab dir eine PN geschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich glaube ich weiss woher das Chaos kommt.

Wenn ich richtig liege, hast Du leider den ersten Fehler bereits begangen, da Du alle Zinsen laut Forderung beglichen hast.
Hier wären nur angefallen Zinsen der letzten 3 Jahre zu zahlen gewesen.
Wie man weiter oben liest, hast Du die 90 Euro + Zinsen beglichen, also ca 41,-€

Das Inkaso ist jetzt dreisterweise hingegangen und hat, trotz der Direktzahlung, erst mal auf, gemäß §367 BGB seine Kosten verrechnet.
Was so nicht zulässig ist.

Problematisch ist jetzt hier, dass der Titel immer noch beim IKB liegt.

Ich persönlich würde mit denen jetzt nicht mehr diskutieren, sondern dem Ursprungsgläubiger schriftlich, nachweisbar, eine Frist zur Herausgabe des Titels setzen. Mit fixem Datum.
Direkt mit Herausgabeklage drohen falls die Frist ungenutzt verstreichen sollte.
Dann erst mal abwarten was passiert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nicht nur. In der Auflistung, die mir per PM geschickt wurde, sind noch andere Dinge merkwürdig. So wird rund das dreifache an titulierten Nebenforderungen berechnet im Vergleich zu dem, was im Titel steht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lia456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Ich glaube ich weiss woher das Chaos kommt.

Wenn ich richtig liege, hast Du leider den ersten Fehler bereits begangen, da Du alle Zinsen laut Forderung beglichen hast.
Hier wären nur angefallen Zinsen der letzten 3 Jahre zu zahlen gewesen.
Wie man weiter oben liest, hast Du die 90 Euro + Zinsen beglichen, also ca 41,-€


Nein, ich habe nur die Zinsen für drei Jahre bezahlt und Einrede auf Verjährung gemacht.
Die Aufstellung von dem Inkassounternehmen ist einfach falsch, ich weiß nicht, was die da berechnet haben.

-- Editiert von Lia456 am 09.03.2017 14:20

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Lia456):
Da ich die HF + zzgl. Zinsen aber schon vor Wochen überwiesen habe


Steht das auch genau so auf dem Überweisungsträger? Wieviel je Position wurde überwiesen?

Zitat (von Jonathon):
Das Inkaso ist jetzt dreisterweise hingegangen und hat, trotz der Direktzahlung, erst mal auf, gemäß §367 BGB seine Kosten verrechnet.
Was so nicht zulässig ist.


Warum sollte das nicht zulässig sein?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lia456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Lia456):
Da ich die HF + zzgl. Zinsen aber schon vor Wochen überwiesen habe


Steht das auch genau so auf dem Überweisungsträger? Wieviel je Position wurde überwiesen?



Verstehe die Frage nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lia456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):


Ich persönlich würde mit denen jetzt nicht mehr diskutieren, sondern dem Ursprungsgläubiger schriftlich, nachweisbar, eine Frist zur Herausgabe des Titels setzen. Mit fixem Datum.
Direkt mit Herausgabeklage drohen falls die Frist ungenutzt verstreichen sollte.
Dann erst mal abwarten was passiert.


Wie formuliere ich dass mit der Klage ?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Thema bitte verschieben nach Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung.

Lia456,

Zitat (von Lia456):
Ich habe dann einen Brief mit Rücksendeschein/Einschreiben an das Inkassounternehmen geschickt


Wenn Sie Portokosten einsparen wollen, reicht es wenn Sie per Einschreiben-Einwurf versenden (2,85 € Porto), so Sie denn unbedingt auf einen Zustellnachweis wert legen (einfach die Online-Sendungsverfolgung sichern).

Ausreichend ist nach meiner persönlichen Einschätzung in den allermeisten Fällen, genauso zu antworten, wie Sie angeschrieben worden sind. Die Gegenseite wird vermutlich den normalen Standardbrief gewählt haben.

Zitat:
in welchem ich um den rechtskräftigen Titel, eine Abtretungsurkunde und eine detallierte Zahlungsaufstellung gebeten habe.


Liegt den hier überhaupt eine Abtretung (Zession) vor?

Zitat:
Eine Kopie des Titel habe ich erhalten, aber keine Abtretungsurkunde und auch keine Zahlungsaufstellung. Der titulierte Betrag belief sich auf ca. 90 Euro, die Gesamtforderung des Inkassounternehmens allerdings auf ca. 250 Euro.

habe ich den titulierten Beitrag zzgl. Zinsen von drei Jahren direkt an den Gläubiger überwiesen.
Ich habe nochmals einen Brief an das Inkassounternehmen per Einschreibung und Rücksendeschein geschrieben und habe dass dort so geschildert und um den entkräfteten Titel gebeten.


Handelt es sich um einen Vollstreckungsbescheid oder um einen anderen Titel?

Zu zahlen, wäre neben der Gesamtsumme auch immer die ausgesprochenen Zinsen, die ggf. ausgerechnet werden müssen. Dabei sind in jedem Fall die titulierten Zinsen mitzuzahlen sowie die laufenden Zinsen ab dem 01.01.2014 bis einschließlich dem Tag Ihrer Überweisung.

Abgesehen davon sollten Sie aktiv gegenüber dem Gläubiger die Einrede der Verjährung erheben bezüglich der anderen Zinsen erheben.

Zitat:
als ein neuer Brief bei mir ankam.
In dem Brief war dann auch eine detallierte Forderungsaufstellung und eine Inkassovollmacht, die erst zwei Tage bevor dieser Brief bei mir ankam vom Gläubiger unterschrieben worden ist (ende Feb. der erste Brief kam Anfang Jan.17 bei mir an).


Oben haben Sie von einer Abtretung geschrieben. Bitte prüfen Sie nochmals das erste Schreiben des Inkassounternehmen, ob es tatsächlich einen Gläubigerwechsel gab.

Zitat:
Aus den ca. 250 Euro wurden dann aufeinmal ca. 100 Euro und einer Zahlungsfrist von 5 Tagen.
Da ich die HF + zzgl. Zinsen aber schon vor Wochen überwiesen habe und dies auch so im Brief an das Inkassounternehme mitgeteilt habe, bin ich nun etwas verwirrt. Sie sind in ihrem Schreiben gar nicht mein Geschriebenes eingegangen und dass ich schon bezahlt habe, sondern habenn nur ihre ursprüngliche Forderung von ca. 250 Euro auf ca. 100 Euro korregiert.


Wie genau setzt sich denn diese Forderung zusammen?

Zitat:
Sollte ich zu einem Anwalt oder kann ich diesen Brief einfach ignorieren?


Mit Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung oder bei Anspruch auf Beratungshilfe: ja. Ansonsten wäre es wahrscheinlich wirtschaftlich günstiger, die 100.- € zu überweisen.

Hilfreich wäre, wenn Sie einen Scan des Vollstreckungsbescheides und der Forderungsaufstellung zur Verfügung stellen können.

-- Editiert von Xipolis am 10.03.2017 06:51

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Lia456):
Nein, ich habe leider keinen Scanner.


In dem Fall ein Foto machen (mit dem Smartphone oder Pad oder dem Fotoapparat) vom Titel und von der Forderungsaufstellung.

Zitat:
Aber bei der erste Brief sah das ungefähr so aus.

.... unser Auftraggeber, ................., hat uns den vorgenannten rechtskräftigen Titel zum Fordereinzug übergeben.


In dem Fall liegt keine Abtretung vor, sondern eine ganz normale Bevollmächtigung. Wichtig ist nur, dass der hier genannte Auftraggeber auch als der Gläubiger im Titel genannt ist.

Zitat:
Dann habe ich um die Abtretungsurkunde o. Inkassovollmacht, detallierte Forderaufstellung und Titel gebeten.


OK

Zitat:
Die Kopie des Titels kam, welcher sich auf ca. 90 Euro belief. Und ich habe dann halt einfach direkt an den Gläubiger überwiesen, weil sich der titulierte Beitrag sehr von der Gesamtforderung unterschieden hat und ich mir ungerne drohen lasse.
Habe dass auch so dem Inkassounternehmen mitgeteilt, darauf kam lange nichts und jetzt in dem Brief von heute, steht:

Hauptforderung : 39,xx EUR
Nebenforderung verzinslicht : 21,xx EUR
Nebenforderung unverzinslich : 44,xx EUR
Zinsen : 41, xx EUR
Auslangen : 15, xx EUR

Restforderung : 100, xx EUR

Was ja nun auch noch falsch berechnet wurde.


Ohne den Titel zu sehen und die Forderungsaufstellung kann man leider keine Aussage über die Berechtigung dieser Salden machen.

Zitat:
Und dann eben wieder die bitte, ich sollte üebrweisen und bin gesetzlich verpflichtet einen entstandenen Verzugsschaden zu erstatten, der aber in der Forderungsaufstellung gar nicht erwähnt wird.


Du bist in Bezug auf Schaden verpflichtet die Kosten einer Zwangsvollstreckung zu ersetzen, wenn diese Kosten notwendig und angemessen waren. Dazu muss aber zunächst nachgewiesen werden, dass überhaupt Kosten angefallen sind.

Zitat (von Lia456):
Ich glaube ich muss unbedingt zum Anwalt, die gesamte Berechnung stimmt einafch nicht, zudem kommt ja auch das ich längst bezahlt habe und dies auch mitgeteilt. Die scheinen mich einfach verarschen zu wollen.


Falls Du weder über eine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung verfügst noch über Anspruch auf Beratungshilfe (Eigenanteil ggf. 15.- € inkl. MwSt.) hast, dann können dabei im Rahmen einer Erstberatung bis zu 249,90 € (inkl. Auslagen u. MwSt.) an Kosten für Dich entstehen.

Zitat (von mepeisen):
Mein Textvorschlag von oben droht das Einschalten eines Anwalts auf deren Kosten an, wenn sie den Titel nicht rausrücken. Dann ist ggf. der Weg frei, den Anwalt direkt klagen zu lassen und dann müssen die den Anwalt und die Gerichtskosten auch bezahlen.


Die Kosten von mehreren Hundert Euro müssen allerdings von der Teilnehmerin verauslagt werden.

Zitat (von Jonathon):
Wenn ich richtig liege, hast Du leider den ersten Fehler bereits begangen, da Du alle Zinsen laut Forderung beglichen hast.
Hier wären nur angefallen Zinsen der letzten 3 Jahre zu zahlen gewesen.
Wie man weiter oben liest, hast Du die 90 Euro + Zinsen beglichen, also ca 41,-€


Die Teilnehmerin hat eingangs geschrieben, dass sie lediglich die Gesamtsumme über ca. 90.- € sowie zuzüglich der Zinsen für die letzen drei Jahre,

Zitat:
Das Inkaso ist jetzt dreisterweise hingegangen und hat, trotz der Direktzahlung, erst mal auf, gemäß §367 BGB seine Kosten verrechnet.
Was so nicht zulässig ist.


Wahrscheinlich. Ohne den Titel und die Forderungsaufstellung zu sehen - die Teilnehmerin hat nur Salden abgebildet - hilft das auch nicht weiter.

Zitat:
Ich persönlich würde mit denen jetzt nicht mehr diskutieren, sondern dem Ursprungsgläubiger schriftlich, nachweisbar, eine Frist zur Herausgabe des Titels setzen. Mit fixem Datum.
Direkt mit Herausgabeklage drohen falls die Frist ungenutzt verstreichen sollte.
Dann erst mal abwarten was passiert.


Der Gläubiger kann aufgrund des Titels jederzeit einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen. Dagegen müsste die Teilnehmerin dann unter Beantragung von einstweiligem Rechtsschutz klagen (und in Vorleistung gehen). Von daher sollte man zunächst überzeugt sein, dass der restliche Anspruch tatsächlich unberechtigt ist.

Zitat (von mepeisen):
Nicht nur. In der Auflistung, die mir per PM geschickt wurde, sind noch andere Dinge merkwürdig. So wird rund das dreifache an titulierten Nebenforderungen berechnet im Vergleich zu dem, was im Titel steht.


Bei den Nebenforderungen handelt es sich um unverzinsliche Kosten (verzinsliche Kosten, sind die Verfahrenskosten, wenn eine Kosten-Verzinsung durch das Gericht ausgesprochen worden ist), die sich nach Titulierung durch die Kosten der Zwangsvollstreckung erhöhen. Letztlich muss der Gläubiger natürlich darlegen wie genau sich die Gesamtsumme, also der Betrag der über die titulierte Nebenforderung hinausgeht, zusammensetzt.

Zitat (von Lia456):
Nein, ich habe nur die Zinsen für drei Jahre bezahlt und Einrede auf Verjährung gemacht.


Verjährt sind die geltend gemachten Zinsen, die vor dem 01.01.2014 aufgelaufen sind, mit Ausnahme der Zinsen, die mit tituliert worden sind (ggf. müssen diese noch vollständig oder teilweise ausgerechnet werden, je nach Wortlaut im Titel), ansonsten OK.

Zitat (von Berry):
Zitat (von Jonathon):
Das Inkaso ist jetzt dreisterweise hingegangen und hat, trotz der Direktzahlung, erst mal auf, gemäß §367 BGB seine Kosten verrechnet.
Was so nicht zulässig ist.


Warum sollte das nicht zulässig sein?

Berry


Weil nach Absatz 2 des vorgenannten Paragraphen in dem Fall der Gläubiger die Zahlung der Schuldnerin aufgrund der vorgegebenen Verrechnung hätte nicht annehmen dürfen.

Zitat (von Lia456):
Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Lia456):
Da ich die HF + zzgl. Zinsen aber schon vor Wochen überwiesen habe


Steht das auch genau so auf dem Überweisungsträger? Wieviel je Position wurde überwiesen?



Verstehe die Frage nicht.


Ob die Überweisung zweckgebunden erfolgt ist, also was genau im Verwendungszweck stand. Alternativ auch, was genau Sie dem Inkassounternehmen nach Ihrer Zahlung in Ihrem zweiten Schreiben schriftlich mitgeteilt haben.

Zitat (von Lia456):
Wie formuliere ich dass mit der Klage ?


Ich würde davon abtaten solange nicht klar ist, was genau im Urteil, Beschluss, was auch immer, bestimmt wurde und wie genau die Forderungsaufstellung aussieht.

-- Editiert von Xipolis am 10.03.2017 08:16

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lia456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo


Zitat (von Lia456):
Wenn Sie Portokosten einsparen wollen, reicht es wenn Sie per Einschreiben-Einwurf versenden (2,85 € Porto), so Sie denn unbedingt auf einen Zustellnachweis wert legen (einfach die Online-Sendungsverfolgung sichern).

Ausreichend ist nach meiner persönlichen Einschätzung in den allermeisten Fällen, genauso zu antworten, wie Sie angeschrieben worden sind. Die Gegenseite wird vermutlich den normalen Standardbrief gewählt haben.


Achso okay, aber die Briefe sind ja schon weg.


Zitat:
Liegt den hier überhaupt eine Abtretung (Zession) vor?


Nein, aber eine Inkassovollmacht, die fast nach 4 Wochen eingereicht wurde, nachdem ich an den Gläubiger überwiesen habe.

Zitat:
Handelt es sich um einen Vollstreckungsbescheid oder um einen anderen Titel?
Zitat:


Vollsteckungsbescheid. Dachte dass sei das selbe.

Zitat:
Zu zahlen, wäre neben der Gesamtsumme auch immer die ausgesprochenen Zinsen, die ggf. ausgerechnet werden müssen. Dabei sind in jedem Fall die titulierten Zinsen mitzuzahlen sowie die laufenden Zinsen ab dem 01.01.2014 bis einschließlich dem Tag Ihrer Überweisung.


Abgesehen davon sollten Sie aktiv gegenüber dem Gläubiger die Einrede der Verjährung erheben bezüglich der anderen Zinsen erheben.


Einrede der Verjährung habe ich gemacht. Zinsen wurden angerechent und mit der HF überweisen.

Zitat:
Oben haben Sie von einer Abtretung geschrieben. Bitte prüfen Sie nochmals das erste Schreiben des Inkassounternehmen, ob es tatsächlich einen Gläubigerwechsel gab..


Ich habe nach beidem verlangt, weil ich nicht wusste, was das Inkassounternehmen hat. Eine abtretung liegt wohl nicht vor, weil die Inkassovollmacht am 17.02.2017 vom Gläubiger unterschrieben worden ist.


Zitat:
Wie genau setzt sich denn diese Forderung zusammen?


ca. 90 EUR tituliert, 5 % Zinsen.


Zitat:
Mit Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung oder bei Anspruch auf Beratungshilfe: ja. Ansonsten wäre es wahrscheinlich wirtschaftlich günstiger, die 100.- € zu überweisen.


Es geht nicht ums Geld, sondern um das Recht.

Zitat:
Hilfreich wäre, wenn Sie einen Scan des Vollstreckungsbescheides und der Forderungsaufstellung zur Verfügung stellen können.


Habe leider keinen Scanner.

LG



-- Editiert von Lia456 am 10.03.2017 14:48

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lia456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, jetzt nochmals die Frage. Wenn bezahlt worden ist und zwar an den Gläubiger, ist die Schuld doch beglichen und er ist verpflichtet mir den Titel auszuhändigen?§ 362 Abs. 1
Sollte der Gläubiger tatsächlich noch Gläubiger sein, kann ich direkt an ihn überweisen und das empfehle ich auch jedem, der sieht dass die Forderaufstellung falsch ist. Wie kann man denn von einem titulierten Beitrag von ca. 90 EUR auf 250 EUR kommen, selbst wenn keine Einrede auf Verjährung der Zinsen gemacht wurde und alle angerechnet, ist dieser Betrag von 250 EUR utopisch.

Und ich darf auch nochmals darauf hinweisen, dass das Inkassounternehmen seiner Verpflchtung nicht nachgekommen ist und weder eine Forderungsaufstellung noch eine Inkassovollmacht zugesendet hat, weshalb ich an den Gläubiger direkt bezahlt habe. Ich kann nämlich kein Schuld an das Inkasso begleichen, wenn ganz offensichtlich falsch berechnet worden ist und das Inkasso sich derart drückt seiner Verpflichtung nachzukommen. Nachdem ich dem Inkasso mitgeteilt habe, das sie ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind und ich daher an den Gläubiger bezahlt habe, kam dann 4 WOCHEN später die Inkassovollmacht + genaue Forderaufstellung und dann komischerweise wurden die 250,- EUR auch korregiert.

Ich habe mir das genau durchgesehen und weiß, das meine Rechnungsaufstellung richtig ist.

Ich werde das nun nicht alles abfotografieren und hier einstellen, das sind mittlerweile um die 25 Seiten. Vom ersten Brief bis zum letzen, zzgl. des Vollsteckungsbescheide und meiner Briefe.

Die Nebenkosten belaufen sich auf ca. 26,00 EUR
in der Berechnung des Inkassos sind es dann aufeinmal ca. 65 EUR


Der titulierte Betrag beläuft sich auf ca. 90,- EUR
Zinsen 5% - auf drei Jahre.

Einrede auf Verjährung wurde gemacht.

Inkasso ruderte zurück und hat die Berechnung selbst korregiert als von mir Druck kam, das allerdings 4 Wochen nachdem ich an den Gläubiger überwiesen habe. Auf diese Information wird NICHT eingegangen. Also gar nicht. Es wurde weder angerechnet, noch kommentiert.

Und es geht mir auch nicht ums Geld, sondern ums Recht, ich lasse mich ungerne Täuschen.

Ich werde nun den Gläubiger direkt anschreiben und die Sachlage schildern.
Sollte der Gläubiger den Titel doch abgetreten haben, dann wäre die Inkassovollmacht nämlich Urkundenfälschung und dann gibt es eine Strafanzeige wegen genau dem. Mir reicht es langsam. Ich habe Zeit und Mühe investiert, habe versucht mit diesem Inkassounternehmen anständig zu intervenieren, aber diese Menschen dort sind nicht gewillt und denen geht es auch nicht um deutsches Recht, sondern es ist ein Machtkampf. Und sowas mag ich gar nicht.
Die Zahlungsfrist ist auch wieder der Hammer, so hat man überhaupt die die Möglichkeit zu reagieren.

Sollte der Titel nicht bis Dienstag da sein, werde ich ihn auf Kosten des Gläubigers einklagen.

Aber klar, dass das Inkassounternehmen sich auf sicherer Seite denkt, denn sie erstellt für ihren Gläubiger ja auch Finanzprofile.
Und ich bin ziemlich sauer, sorry für die klaren Worte.


Liebe Grüße
und ein schönes WE



-- Editiert von Lia456 am 10.03.2017 15:02

-- Editiert von Lia456 am 10.03.2017 15:18

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die Frage, was genau auf dem Überweisungsträger vermerkt wurde (genauer Wortlaut der Zahlungsbestimmung), ist noch immer unbeantwortet.

Die Einrede der Verjährung wurde erst nach der Zahlung erhoben?

Da keine konkreten Daten (Datumsangaben) genannt werden, wie lange danach?

Zitat (von Lia456):
Wie kann man denn von einem titulierten Beitrag von ca. 90 EUR auf 250 EUR kommen, selbst wenn keine Einrede auf Verjährung der Zinsen gemacht wurde und alle angerechnet, ist dieser Betrag von 250 EUR utopisch.
Keineswegs, dass geht sogar recht schnell. man muss dann halt prüfen ob alle zusätzlichen Kosten berechtigt sind.
In dem Zusammenhang sind Bezeichnungen wie Nebenforderung I und II zu unbestimmt. Hier sollte man schon wissen, was sich dahinter verbirgt.

Zitat (von Lia456):
Die Zahlungsfrist ist auch wieder der Hammer, so hat man überhaupt die die Möglichkeit zu reagieren
Merkwürdiger Satz. Aber die Frist setzt der Gläubiger oder dessen Vertreter. Im Zweifel diskutiert er nicht, er lässt vollstrecken.

Zitat (von Lia456):
Es geht nicht ums Geld, sondern um das Recht.
Dazu fällt mir ein Satz mit Glashaus und Steinen ein, wenn man dies hier
Zitat (von Lia456):
ich habe Anfang des Jahres einen Brief von einem Inkassounternehmen erhalten in welchem ich aufgefordert wurde eine Forderung zu bezahlen welche fast 20 Jahre alt ist.
mitberücksichtigt.

Zitat (von Xipolis):
Weil nach Absatz 2 des vorgenannten Paragraphen in dem Fall der Gläubiger die Zahlung der Schuldnerin aufgrund der vorgegebenen Verrechnung hätte nicht annehmen dürfen.


Xipolis,

mir ist das schon klar. Es gilt aber nur bei einer eindeutigen Zahlungsbestimmung. Trotz mehrfacher Nachfrage, auch von Dir, bleibt TS die Antwort bisher schuldig.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Lia456):
Nein, aber eine Inkassovollmacht, die fast nach 4 Wochen eingereicht wurde, nachdem ich an den Gläubiger überwiesen habe.


OK

Zitat:
Vollsteckungsbescheid. Dachte dass sei das selbe.


OK

Zitat:
Einrede der Verjährung habe ich gemacht. Zinsen wurden angerechent und mit der HF überweisen.


OK

Zitat:
Ich habe nach beidem verlangt, weil ich nicht wusste, was das Inkassounternehmen hat. Eine abtretung liegt wohl nicht vor, weil die Inkassovollmacht am 17.02.2017 vom Gläubiger unterschrieben worden ist.


Insoweit der im Vollstreckungsbescheid genannte Antragsteller auch der Auftraggeber des Inkassounternehmens entsprechend deren erstem Schreiben ist, liegt keine Abtretung vor.

Zitat:
Zitat:
Wie genau setzt sich denn diese Forderung zusammen?


ca. 90 EUR tituliert, 5 % Zinsen.


Normalerweise steht im Vollstreckungsbescheid immer eine auf den Cent genaue Summe und darunter stehen genaue Angaben zur Verzinsung sowie ggf. zur Kosten-Verzinsung. Außerdem ist in dem Fall das Datum des Vollstreckungsbescheides (steht ganz oben mittig: "Vollstreckungsbescheid vom xx.xx.xxxx aufgrund des...") von Bedeutung.

Zitat:
Habe leider keinen Scanner.


Einfach mit einem Smartphone oder einen Pad ab photographieren.



Zitat (von Lia456):
Wenn bezahlt worden ist und zwar an den Gläubiger, ist die Schuld doch beglichen und er ist verpflichtet mir den Titel auszuhändigen?§ 362 Abs. 1


Es sei denn der Gläubiger macht in diesem Zusammenhang zusätzliche Kosten der Zwangsvollstreckung in Form von Schadenersatz geltend. Allerdings müsste bei deren Bestreiten durch Dich, der Gläubiger diese Kosten zunächst darlegen und nachweisen.

Die Verpflichtung der Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids richtet sich übrigens nach § 371 1 BGB .

Zitat:
Sollte der Gläubiger tatsächlich noch Gläubiger sein, kann ich direkt an ihn überweisen und das empfehle ich auch jedem, der sieht dass die Forderaufstellung falsch ist.


Gläubiger ist immer der im Vollstreckungsbescheid bezeichnete Antragsteller, solange der Antragsgegner keine Kenntnis von einer Abtretung hat. In dem Fall (also Gläubigerwechsel) müsste allerdings für eine etwaige Zwangsvollstreckung der Vollstreckungsbescheid dahingehend berichtig (umgeschrieben) werden.

Der Gläubiger kann durchaus bestimmen, wohin der Schuldner zu zahlen hat. Ob der Schuldner dann an den Gläubiger direkt oder an dessen bevollmächtigten Rechtsbeistand zahlt, ist oft unerheblich.

Zitat:
Wie kann man denn von einem titulierten Beitrag von ca. 90 EUR auf 250 EUR kommen, selbst wenn keine Einrede auf Verjährung der Zinsen gemacht wurde und alle angerechnet, ist dieser Betrag von 250 EUR utopisch.


Das muss der Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen darlegen.

In Deinem Fall hat das Inkassounternehmen allerdings nach dem von Dir geschilderten ersten Schreiben bereits gegen § 11a I 1 Nr. 3, 5 RDG verstoßen. Wenn dies auch aus der Forderungsaufstellung immer noch nicht eindeutig und klar hervorgeht, kann eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Sinn machen. Diese kann über http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/ festgestellt werden.

Zitat:
Ich habe mir das genau durchgesehen und weiß, das meine Rechnungsaufstellung richtig ist.


OK

Zitat:
Ich werde das nun nicht alles abfotografieren und hier einstellen, das sind mittlerweile um die 25 Seiten. Vom ersten Brief bis zum letzen, zzgl. des Vollsteckungsbescheide und meiner Briefe.


Sehr gut.

Zitat:
Die Nebenkosten belaufen sich auf ca. 26,00 EUR
in der Berechnung des Inkassos sind es dann aufeinmal ca. 65 EUR


Bei der im Vollstreckungsbescheid als Nebenforderung bezeichneten Position handelt es sich um unverzinsliche Kosten. Nach Erlass des Vollstreckungsbescheids können weitere unverzinsliche Kosten entstehen. Dies scheint hier der Fall gewesen zu sein. Allerdings muss der Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen schon genauer darlegen für was genau der Mehrbetrag von ca. 39.- € geltend gemacht wird.

Zitat:
Der titulierte Betrag beläuft sich auf ca. 90,- EUR
Zinsen 5% - auf drei Jahre.


Im Vollstreckungsbescheid steht immer eine genaue Summe und darunter genaue Angabe zur Verzinsung.

"Zinsen 5 %" sind jedenfalls eine sehr ungenaue Angabe und würde bedeuten, dass die Summe von ca. 90.- € abzüglich etwaiger bereits inkludierter Zinsen einmalig mit 5 % verzinst wird, so daß sich ein Zinsanspruch von insgesamt ca. 4,50 € ergibt, der überdies verjährt ist.

Zitat:
Einrede auf Verjährung wurde gemacht.


OK

Zitat:
Sollte der Gläubiger den Titel doch abgetreten haben, dann wäre die Inkassovollmacht nämlich Urkundenfälschung und dann gibt es eine Strafanzeige wegen genau dem.


Nein, wäre es nicht. In dem Fall hätte man nur versäumt Dich über die Abtretung zu informieren und das Inkassounternehmen hat möglicherweise gegen § 11a I 2 Nr. 2 RDG verstoßen, worüber eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich ist. Über dies wäre dann mit dem vorliegenden Vollstreckungsbescheid keine Zwangsvollstreckung möglich - der Gläubiger müsste zunächst diesen umschreiben lassen.

Zitat:
Die Zahlungsfrist ist auch wieder der Hammer, so hat man überhaupt die die Möglichkeit zu reagieren.


Du hast formell keinen Anspruch auf eine Frist, da jederzeit der die Vollstreckung zwangsweise durch das Vollstreckungsgericht bzw. einen Gerichtsvollzieher durchgeführt werden kann.

Zitat:
Sollte der Titel nicht bis Dienstag da sein, werde ich ihn auf Kosten des Gläubigers einklagen.


Denke daran, dass Du die Gerichtskosten und etwaige Kosten für einen eigenen Rechtsanwalt vorschießen musst.

Diese Kosten werden Dir auch nur im Falle Deines Obsiegens von der anderen Partei erstattet. Im anderen Falle müsstest Du der anderen Partei deren Verfahrenskosten ersetzen. Auch Kostenquoten sind möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Frage, was genau auf dem Überweisungsträger vermerkt wurde (genauer Wortlaut der Zahlungsbestimmung), ist noch immer unbeantwortet.


Die Bestimmung muss nicht zwingend auf dem Überweisungsträger stehen, sondern kann auch anderweitig erfolgen.

Zitat:
Die Einrede der Verjährung wurde erst nach der Zahlung erhoben?

Da keine konkreten Daten (Datumsangaben) genannt werden, wie lange danach?


Aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens geht letztlich nicht hervor, wie sich die Gesamtforderung zusammensetzt, worauf die Teilnehmerin schriftlich vollkommen richtig um Übersendung der Vollmachtsurkunde, einer Kopie des Vollstreckungsbescheids und einer aktuellen Forderungsaufstellung gebeten hat.

Erhalten Sie daraufhin vom Inkassounternehmen per Post lediglich eine Kopie des Vollstreckungsbescheides. Darauf hat die Teilnehmerin vollkommen richtig die Summe des Vollstreckungsbescheides sowie die nicht verjährten Zinsen an den Gläubiger überwiesen und hat außerdem das Inkassounternehmen über diese Zahlung informiert und bezüglich verjährter Zinsen entsprechend Einrede erhoben.

Erst danach im dritten Schreiben hat das Inkassounternehmen eine Vollmachtsurkunde und eine nicht eindeutige Forderungsaufstellung übermittelt.

Zitat:
Zitat:
Wie kann man denn von einem titulierten Beitrag von ca. 90 EUR auf 250 EUR kommen, selbst wenn keine Einrede auf Verjährung der Zinsen gemacht wurde und alle angerechnet, ist dieser Betrag von 250 EUR utopisch.


Keineswegs, dass geht sogar recht schnell. man muss dann halt prüfen ob alle zusätzlichen Kosten berechtigt sind.
In dem Zusammenhang sind Bezeichnungen wie Nebenforderung I und II zu unbestimmt. Hier sollte man schon wissen, was sich dahinter verbirgt.


In dem Fall sollte man das Inkassounternehmen auffordern, die eindeutig und klar darzulegen (und ggf. die entsprechenden Belegkopien vorzulegen).

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Die titulierte Forderung wird vermutlich in Deutsche Mark sein, hier muss dann natürlich auch mit 1:0,511292 umgerechnet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Lia456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Update:


habe gewonnen, der entkräftete Titel ging bei mir ein auch ohne Anwalt.

Scheinbar hat das Inkasso meinen Brief nochmals durchgelesen und ist scheinbar zu dem Schluss gekommen, dass sie im Unrecht waren.

Danke für eure Hilfe,
und ein schönes Wochenende wünscht euch Lia

-- Editiert von Lia456 am 17.03.2017 13:11

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Glückwunsch.

Die Ausfertigung und falls auf dieser keine Entwertung/Quittung angebracht ist zusammen mit den Zahlungsnachweisen gut aufheben (gelegentlich kommen Inkassounternehmen auf die Idee eine weitere Ausfertigung beim Mahngericht zu beantragen, da die erste Ausfertigung abhanden gekommen ist).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen