Hallo zusammen,
wie ist es steuerrechtlich angesehen, wenn man einen Firmenwagen
(statt eine Gehaltserhöhung) wählt und diesen nur privat nutzt, da er
dienstlich nicht gebraucht wird - gibt es da Möglichkeiten?
VG, Dsimon24
Firmenwagen zur privaten Nutzung?
22. Februar 2017
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Frage vom 22. Februar 2017 | 12:55
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen zur privaten Nutzung?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 22. Februar 2017 | 14:34
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für deine Antwort.
Ins Büro fahre ich in etwa nur einmal im Monat, da mein Arbeitsplatz im Home-Office ist.
Ich hatte jetzt mal die Information, dass es mittels der 1%-Regelung nur möglich ist,
wenn ich den Wagen zu mindestens 50% dienstlich verwende - dies wird aber nicht
so sein. Trifft hier trotzdem die 1%-Regelung zu?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Februar 2017 | 15:15
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Da geht es um die Nutzung durch den Betriebsinhaber selbst (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ), beim Arbeitnehmer gibt es keine 50%-Grenze (§ 8 Abs. 2 EStG ).Zitat:Ich hatte jetzt mal die Information, dass es mittels der 1%-Regelung nur möglich ist, wenn ich den Wagen zu mindestens 50% dienstlich verwende - dies wird aber nicht so sein. Trifft hier trotzdem die 1%-Regelung zu?
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