Bisher muss jährlich Einkommensteuer nachgezahlt werden. Dies aufgrund von entsprechenden Kapitalerträgen. Eine Immobilie ist bis dato noch nicht vorhanden.
Würde der Kauf einer Immobilie zur Vermietung die Höhe der Einkommensteuernachzahlung mindern? Die Immobilie sollte durch ein Darlehn finanziert werden.
Was gäbe es bei einer solchen Konstellation zu beachten?
Bzw. gäbe es andere Möglichkeiten, die Einkommensteuer zu minimieren (legal und sicher)?
Danke!
-- Editier von fb460427-53 am 22.02.2017 08:48
Mindert der Kauf einer Immobilie die Einkommensteuerlast?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:Würde der Kauf einer Immobilie zur Vermietung die Höhe der Einkommensteuernachzahlung mindern?
Nur, wenn man mit der Vermietung steuerliche Verluste macht. Wenn man Gewinne macht, dann wird die Steuerlast sogar noch erhöht.
Beim Kauf einer selbstgenutzen Immobilie aus Eigenkapital sinken wahrscheinlich die Kapitalerträge deutlich und damit auch die Steuernachzahlung.
Zitat:Bzw. gäbe es andere Möglichkeiten, die Einkommensteuer zu minimieren (legal und sicher)?
Ich frage mich, warum Kapitalerträge überhaupt zu einer Steuernachzahlung führen. Normalerweise ist die Steuerlast durch die Abgeltungssteuer wie der Name schon sagt abgegolten. Sollte es sich um Kapitalerträge handeln, die der individuellen Steuerlast unterliegen, dann sollte man über eine Umschichtung nachdenken. Um das genauer beurteilen zu können, fehlen Angaben zu der Art der Kapitalerträge.
Spenden für steuerbegünstigte Zwecke i.S. des § 10b EStG sind bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar. Bei 100.000 GdE können Sie also 20.000 Spenden vollständig absetzen.Zitat:Bzw. gäbe es andere Möglichkeiten, die Einkommensteuer zu minimieren (legal und sicher)?
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Danke für die schnelle Antwort!
D.h. die Zinsbelastung aus dem Darlehn und die sonstigen Werbungskosten für die Immobilie müsste über den Mieteinnahmen liegen? Dann würde es die Steuerlast senken?
D.h. die Verluste aus der Vermietung könnten mit den Gewinnen aus den Kapitalanlagen "verrechnet" werden?
Die Nachzahlung kommt durch z.B. Nachrangdarlehn zusammen, bei denen die Schuldner keine Steuern abführen.
Hallo,
Ja. Es ist aber eigentlich egal ob man sein Geld dem Finanzamt schenkt oder irgendjemand anderem (Verkäufer der Immobilie weil zu teuer gekauft, Mieter weil zu billig vermietet etc.), weg ist die Kohle so oder so.Zitat:D.h. die Zinsbelastung aus dem Darlehn und die sonstigen Werbungskosten für die Immobilie müsste über den Mieteinnahmen liegen? Dann würde es die Steuerlast senken?
Je nach Steuersatz: Ja.Zitat:D.h. die Verluste aus der Vermietung könnten mit den Gewinnen aus den Kapitalanlagen "verrechnet" werden?
Eigentlich ist es einerlei, ob gleich die Bank Abgeltungsteuer einbehält oder man selber jeweils grob 25% von den Erträgen zur Seite legt.Zitat:Die Nachzahlung kommt durch z.B. Nachrangdarlehn zusammen, bei denen die Schuldner keine Steuern abführen.
Stefan
Na ja, wenn aber die monatliche Zinszahlung für das Darlehn (plus Werbungskosten) für die (ich gehe jetzt mal davon aus) günstig gekaufte und gut vermietete Immobilie über der Miete liegt, weil man z.B. schnell tilgen möchte, ist ja nichts "verschenkt"?! Oder habe ich da einen Denkfehler?!
Was bedeutet: "Je nach Steuersatz: Ja"?
Danke noch einmal
Hallo,
Ja. Die Tilgung zählt natürlich nicht zu den Werbungskosten.Zitat:Oder habe ich da einen Denkfehler?!
Wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25% liegt lohnt sich die Günstigerprüfung, und erst dann sind VuV-Verluste mit Kapitalerträgen verrechenbar.Zitat:Was bedeutet: "Je nach Steuersatz: Ja"?
Stefan
-- Editiert von reckoner am 22.02.2017 17:03
Zitat:günstig gekaufte und gut vermietete Immobilie
Steuern spart man aktuell nur, wenn man einen hohen Kaufpreis zahlt und dann billig vermietet.
Günstig gekauft und gut (=hohe Miete) vermietet führt zu Steuernachzahlungen.
Und nach dem Motto "Steuern sparen, koste es was es wolle" zu verfahren, halte ich nicht für zielführend.
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