Mieter hat die Tür aufgebrochen

21. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marcel929292
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter hat die Tür aufgebrochen

Guten Abend , bin neu hier und hoffe schreibe in dem richtigen Thread

Es geht um folgendes :

Mieter A wollte nach Hause gehen , bemerkte aber dass sich die Wohnungstür nicht aufschliessen lässt mit keinem Schlüssel. Es war mitten in der Nacht und an einem Feiertag. Der Schlüssel ging zwar ganz rein ließ sich aber nicht umdrehen, was schon mal der Fall war. Mieter A hat Mieter B um Hilfe gebeten schließlich hat dieser Mieter B die Tür aufgebrochen.

Der Schaden muss natürlich ersetzt werden aber muss Mieter A alles alleine bezahlen , trägt der Vermieter nichts dabei , denn die Tür war über 25 Jahre alt und habe was von einem Zeitwert gelesen. Und nun soll Mieter A ALLEINE eine neue Tür bezahlen die Ca. 800 Euro kosten mit allem drum und dran.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editier von Marcel929292 am 21.02.2017 19:50

-- Editier von Marcel929292 am 21.02.2017 19:51

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

hier mal ein paar Denkanstöße:

1. ist allenfalls der Zeitwert zu ersetzen, bei einer über 25 Jahre alten Tür ist das maximal die Hälfte.

2. kommt es auf die Ursache an (und ob man das beweisen kann). Wenn das Schloss nachweisbar defekt war (Nachbar als Zeuge?) dann war es halt das Schloss, und das gehört dem Vermieter.

3. hat auch ein Mieter eine Schadenminderungspflicht. Da wäre zu prüfen ob es nicht günstigere Lösungen gegeben hätte (Schlüsseldienst, Scheibe einschlagen anstatt Tür aufbrechen, ein Tag im Hotel).

4. muss dem Vermieter in der Regel die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Selbst tätig werden darf man nur in Notfällen (etwa wenn man nicht raus kommt).

5. war das offenbar ein bereis bekannter Mangel, Mängel sind aber dem Vermieter umgehend zu melden (somit vielleicht doch Schuld des Mieters).

6. eine Kleinreparaturklausel dürfte wegen 800 Euro (bzw. max. 400 Euro) von vornherein ausscheiden, braucht man also nicht mehr zu diskutieren (ich erwähne es trotzdem).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
1. ist allenfalls der Zeitwert zu ersetzen, bei einer über 25 Jahre alten Tür ist das maximal die Hälfte.

Solche Aussagen dürften Pauschal falsch sein, je nach sonstigem Zustand der Türe ohne Zarge (welche wohl mit beschädigt wurde), Türe haben eine Nutzungsdauer von bis zu 80 Jahren:
http://www.ib-rauch.de/immobil/nutzungsdauer.html
Zitat (von reckoner):
muss dem Vermieter in der Regel die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Selbst tätig werden darf man nur in Notfällen (etwa wenn man nicht raus kommt).

Hier geht es um Beschädigung nicht um Renovierung, der Vermieter hat Anspruch auf eine fachgerechte Ausführung.

Der Schlüsseldienst wäre wohl günstiger gewesen, als eine Türe ein zu treten. Vielleicht hat man eine Haftpflichtversicherung welcher man den Schaden melden kann?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Eine Haftpflicht für mutwillig beschädigte Sachen? Wäre mir neu. Allenfalls fiele mir da spontan noch Versicherungsbetrug ein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Türe haben eine Nutzungsdauer von bis zu 80 Jahren:
Die verlinkte Liste sagt da aber etwas anderes (bzw. gar nichts). Denn dort ist nur von Innentüren die Rede (welche meiner Erfahrung nach auch selten 80 Jahre halten). Wohnungseingangstüren sind aber im Vergleich dazu oft mehr belastet, ergo auch schneller kaputt. Ich bleibe bei den pauschalen 50 Jahren, die sind eher noch zu hoch).
Von dem mangelnden Sicherheitsstandard einer 80 Jahre alten (Vorkriegs)Tür will ich mal gar nicht richtig anfangen: Keine Ahnung, ob man im Fall der Fälle eine zeitgemäße (=sichere) Tür durchsetzen könnte. Aber wenn dann wäre sie eh' fällig gewesen.

Zitat:
Hier geht es um Beschädigung nicht um Renovierung, der Vermieter hat Anspruch auf eine fachgerechte Ausführung.
Wer spricht denn von Renovierung? Es geht um einen Mangel an der Mietsache (defektes Schloss).
Ob eine Selbstvornahme - noch dazu in der geschilderten Art (mit Gewalt) - angemessen war kann man natürlich diskutieren, ganz eindeutig ist das aber aufgrund der Unzeit nicht.
Ist es etwa zumutbar, nachts wenn man schon fast im Stehen einschläft eine Stunde auf den Schlüsseldienst zu warten. Aber gut, das Hotelzimmer hatte ich ja auch schon erwähnt, und gewöhnlich finden sich aber auch immer Nachbarn oder Freunde die einem Unterschlupf gewähren, oder zur Not ein Auto.

Zitat:
Der Schlüsseldienst wäre wohl günstiger gewesen, als eine Türe ein zu treten.
Klar, die Schadenminderungspflicht hatte ich ja auch erwähnt.
Aber ob ein Schlüsseldienst am Feiertag und nachts wirklich günstiger gewesen wäre als der Restwert der Tür? Jedenfalls muss sich der Vermieter diese möglichen Kosten auch noch anrechnen lassen.

Zitat:
Vielleicht hat man eine Haftpflichtversicherung welcher man den Schaden melden kann?
Wie so oft, was soll eine Versicherung an der Rechtslage ändern?
Die wird bestimmt ähnlich argumentieren wie ich, und dann bleibt vielleicht nur die Selbstbeteiligung. ;)

Stefan


-- Editiert von reckoner am 22.02.2017 11:30

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat:
Klar, die Schadenminderungspflicht hatte ich ja auch erwähnt.
Aber ob ein Schlüsseldienst am Feiertag und nachts wirklich günstiger gewesen wäre als der Restwert der Tür?


Mal ganz doof, aber wenn da in der Wohnung nicht ein Kleinkind wartet, dass versorgt werden muss. Hätte Mieter A dann nicht bei B auf der Couch pennen können und sich am nächsten Morgen kümmern? Offenbar besteht doch ein guter Draht, wenn man den mitten in der Nacht aus dem Bett klingelt, weil man nicht in seine Wohnung kommt. Wozu dann ein Hotel?
Ein Nachbar, der bereitwillig sich nachts aus dem Bett klingeln lässt, um einem die Tür einzutreten. Der lässt einen doch sicher ein paar Stunden auf seiner Couch schlafen.
Und für mich klingt die ganze Schilderung auch irgendwie so, als wär man vielleicht nicht ganz nüchtern gewesen und hätte da mit zig Schlüsseln rumgestochert. Und nun, wo die Tür hin ist, wie will man beweisen, dass das Schloss wirklich defekt war?

-- Editiert von Yogi1 am 25.02.2017 18:48

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Und nun, wo die Tür hin ist, wie will man beweisen, dass das Schloss wirklich defekt war?

Nun das würde man auch wohl als Schutzbehauptung sehen können.
Zitat (von reckoner):
Ist es etwa zumutbar, nachts wenn man schon fast im Stehen einschläft eine Stunde auf den Schlüsseldienst zu warten.

Nun vermutlich noch im besoffenen Zustand?
Schlüsselloch nicht gefunden, ja super. Ich möchte auch gerne einen Nachbarn, welcher an meiner Haustüre klingel und ich ramme ihm die Türe auf. :) Ja ich wäre bestimmt Hilfsbereit mit meinem Traktor und dem Frontlader mal eine Haustüre auf zu hebeln, ein Riesenspass, ach Mist solche Nachbarn habe ich nicht (sind auch alle Hauseigentümer, und keine Mieter, da hat man vielleicht einen anderen Bezug und Wertschätzung, als Mieter, wo mal schnell anderen Eigentum beschädigen).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen