Nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfreies Stipendium / wo in Steuererklärung angeben?

21. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Steuerjanosch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 21x hilfreich)
Nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfreies Stipendium / wo in Steuererklärung angeben?

Hallo zusammen,

wo genau muss ich ein nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfreies Stipendium (Bescheinigung liegt vor) in der Steuererklärung angeben?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Steuerjanosch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke für Deine Antwort!

Die Frage kam für mich nur auf, weil der Stipendiengeber schreibt: "Das Stipendium ist steuerfrei (§ 3 Nr. 44 EStG ). Es ist als Einnahme oder Bezug in der Steuererklärung anzugeben." Ich weiß eben nur nicht, wo ...

21x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen