Kein Mietvertrag, nur Nebenkosten

21. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
puppetmaster123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Kein Mietvertrag, nur Nebenkosten

Hallo zusammen,

ich wohne mit der Freundin zusammen im Haus ihrer Eltern. Ich bezahle monatlich einen Nebenkostenbeitrag auf das Konto ihrer Eltern, der auch so deklariert ist. Es handelt sich auch lediglich um ein ausgebautes Kellergeschoss, das nicht offiziell als Wohnraum beim Finanzamt angemeldet ist bzw. bisher nicht zur Vermietung vorgesehen war. Es wurde für uns ausgebaut und wir sind damals eingezogen.
Jetzt kriselt es ein wenig und die Eltern wollen mich einfach so vor die Tür setzen. Sie haben mir sogar schon gedroht mich einfach rauszuschmeißen. Aber geht das einfach so? Wir bezahlen zwar nur Nebenkosten, aber es handelt sich um eine komplett abgeschlossene Kellerwohnung. Küche, Bad etc. ist alles vorhanden. Ist das trotzdem kein Mietverhältnis? Ich habe einen Hund und natürlich auch Verantwortung für ihn...ich kann nicht mal eben "irgendwo unterkommen" :(


Viele Grüße und danke für die Hilfe

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20 Antworten
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#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Ist das trotzdem kein Mietverhältnis? Ich habe einen Hund und natürlich auch Verantwortung für ihn...ich kann nicht mal eben "irgendwo unterkommen"

Das ist unentgeltliche Überlassung, und kein Mietvertrag.
Einen Hund kann man notfalls ins Tierheim zur Pflege abgeben, und sich eine Übernachtungsmöglichkeit suchen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Ich bezahle monatlich einen Nebenkostenbeitrag auf das Konto ihrer Eltern, der auch so deklariert ist.

Was genau ist da drin?

Hintergrund: Hier (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm) steht ein bischen was zum Unterschied zwischen Leihe und Miete. Grob gesagt wird ein Vertragsverhältnis von einer Leihe zu einer Miete, wenn irgendein Entgeld entrichtet wird. Wie das nun genau genannt wird, ist unerheblich. Wenn in den Nebenkosten ausschließlich solche Nebenkosten enthalten sind, die durch das Bewohnen an sich anfallen, dann wären diese kein Entgelt und es wäre ein Leihvertrag. Sobald in den Nebenkosten z.B. Grundsteuer, Gebäudeversicherung o.ä. enthalten ist, wird's ein Grenzfall. Denn diese Kosten entstehen nicht durch das Bewohnen, sondern fallen auch ohne Bewohner an.

Der Unterschied ist wichtig, weil bei einem Mietvertrag das Mietrecht mit dem entsprechendem Kündigungsschutz gilt. Bei einem Leihvertrag ist das nicht der Fall. Der kann tatsächlich mit relativ kurzer Frist gekündigt werden.

-- Editiert von cauchy am 21.02.2017 17:29

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#3
 Von 
puppetmaster123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für die Klarstellung.
Aber wie genau kann man das unterscheiden, wenn einer sagt "Bezahlt uns einfach 200€ im Monat und überweist das mit Nebenkostenbeitrag"? Es wurde nie genau definiert was genau enthalten ist. Der Strom ist zwar auch enthalten, aber bei 200€ für 2 Personen geht das mit Sicherheit über die reinen Verbrauchskosten hinaus bei unserer Wohnungsgröße.

-- Editiert von puppetmaster123 am 21.02.2017 17:43

Vor allen Dingen geht das dann über die reinen Verbrauchskosten hinaus, wenn man bedenkt, dass wir auf 45m² wohnen.

-- Editiert von puppetmaster123 am 21.02.2017 17:44

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Mit Strom? Wohl kaum. Außerdem, selbst wenn man von einem Mietvertrag ausgehen würde, hätten wir im Zweifel die vereinfachte Kündigungsoption der Eltern. Raus müsst Ihr also so oder so. sucht Euch was neues.

wirdwerden

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Aber wie genau kann man das unterscheiden, wenn einer sagt "Bezahlt uns einfach 200€ im Monat und überweist das mit Nebenkostenbeitrag"?

Wenn es hart auf hart kommt, wird ein Richter entscheiden. Dann geht ihr hin und beweisst, dass ihr 200 Euro im Monat zahlt. Daraufhin wird der Vermieter/Verleiher beweisen müssen, dass dies kein Entgelt ist. Er wird also aufschlüsseln müssen, was genau mit diesem 200 Euro bezahlt wird. Wenn die reinen Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Wärme, Telefonkosten, u.ä.) bei 200 Euro liegen, wird ihm das gelingen. Liegen sie drunter, dann muss er schon etwas kreativer werden. Liegen die 200 Euro deutlich über allen Nebenkosten, dann wirds wohl ein Mietvertrag sein.

Ich kann hier nur wenig sinnvolles raten. Es wäre wahrscheinlich gut, sich so oder so nach anderen Möglichkeiten umzuschauen. Denn selbst wenn das Mietrecht greift, wird das Zusammenleben nach einem Gerichtsverfahren sicherlich nicht einfach sein. Und so ein Gerichtsverfahren will nun auch nicht jeder durchstehen. Von daher wäre es wohl gut, wenn du dir frühzeitig Alternativen überlegst. Klar, die werden vermutlich teurer. Aber das wird sich langfristig nicht ändern lassen. Bisher hast du es halt supergünstig erwischt. Freu dich drüber.

Einzig anderer Rat wäre zu überschlagen, was denn ungefähr an Verbrauchskosten weggeht. Insbesondere Heizung ist da natürlich nur schwer zu kalkulieren. Die Beträge dazu könnten in einem Keller hoch sein, wenn der nicht ausreichend gedämmt ist. Wenn du ein realistisches Gefühl für die Nebenkosten bekommst, dann hast du auch eine Chance abzuschätzen, wie groß das Risiko bei einem Prozess wäre.

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#6
 Von 
puppetmaster123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei 4 Parteien im Haus wird das mit der erleichterten Kündigung aber schwierig.

Es geht uns nicht drum dass wir dort wohnen bleiben möchten. Ich will lediglich nicht in das nächst beste Drecksloch ziehen müssen nur weil meine Schwiegereltern in Spe der Meinung sind uns von heute auf morgen vor die Tür zu setzen. Alleine aufgrund diesen Verhaltens werden wir einen Schnitt machen. Aber mit Sicherheit nicht einfach innerhalb von einer Woche.

Die anderen Mieter im Haus zahlen 80€ Nebenkosten + 60€ Strom für ca. 80m².

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Die anderen Mieter im Haus zahlen 80€ Nebenkosten + 60€ Strom für ca. 80m²

Sicher? Das kommt mir sehr wenig vor. Was ist mit Heizung, ist die da wirklich mit drin?

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Bei 4 Parteien im Haus wird das mit der erleichterten Kündigung aber schwierig.

Es wird vermutlich gar kein Mietvertrag sein.
Zitat (von cauchy):
Die Beträge dazu könnten in einem Keller hoch sein, wenn der nicht ausreichend gedämmt ist.

Genau die Heizung dürfte schon einen gewaltigen Posten einnehmen. Dann Wasser / Abwasser für 2 Personen und noch dazu Strom mit Waschmaschine da kommt einiges zusammen.
Zitat (von puppetmaster123):
Die anderen Mieter im Haus zahlen 80€ Nebenkosten + 60€ Strom für ca. 80m².

Zahlen diese auch eine Kaltmiete?
Vor allem wird mit Zählern abgerechnet?

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#9
 Von 
puppetmaster123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Zitat (von puppetmaster123):
Die anderen Mieter im Haus zahlen 80€ Nebenkosten + 60€ Strom für ca. 80m².

Zahlen diese auch eine Kaltmiete?
Vor allem wird mit Zählern abgerechnet?


Bei den anderen Mietern ist Heizung mit drin. Eine Kaltmiete wird auch bezahlt. Abgerechnet wird grundsätzlich nichts...In der Vergangenheit lief das bei den anderen Mietern eher nach dem Motto "Wir haben eine hohe Nachzahlung, beteiligt euch doch bitte". Da das immer im akzeptablen Rahmen lief, hat auch noch niemand eine richtige Abrechnung gefordert, obwohl es scheinbar im Vertrag steht.

Heizung sieht bei uns eher so aus, dass meine Schwiegereltern im Flur den Holzofen beheizen und das ist auch fast schon ausreichend für unsere Wohnung. Ich weiß, Holz kostet auch Geld ;)

Wie schon gesagt, es geht bei uns eher darum dass wir eine adäquate Kündigungsfrist bekommen. Ich glaube da steckt stellenweise auch System dahinter, um ein Druckmittel zu haben :augenroll: Immer wenn ich vorgeschlagen habe, ein bisschen mehr zu bezahlen, weil wir eigentlich nicht umsonst wohnen wollten, wurde das abgelehnt.

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#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Jetzt kriselt es ein wenig und die Eltern wollen mich einfach so vor die Tür setzen. Sie haben mir sogar schon gedroht mich einfach rauszuschmeißen. Aber geht das einfach so?


Und was will die Freundin? Ich lese immer "mich" oder "mir". Soll die Freundin auch mit ausziehen? Wenn nein, hätte diese - vor allem bei einer möblierten Wohnung - ein 14tägiges Kündigungsrecht zum Monatsende.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
puppetmaster123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von puppetmaster123):
Jetzt kriselt es ein wenig und die Eltern wollen mich einfach so vor die Tür setzen. Sie haben mir sogar schon gedroht mich einfach rauszuschmeißen. Aber geht das einfach so?


Und was will die Freundin? Ich lese immer "mich" oder "mir". Soll die Freundin auch mit ausziehen? Wenn nein, hätte diese - vor allem bei einer möblierten Wohnung - ein 14tägiges Kündigungsrecht zum Monatsende.


Sie möchte mit, weil sie dieses Verhalten furchtbar findet und dem Druck entkommen möchte.

Die Möbel gehören zum Großteil mir, da ich vorher schon einen Haushalt hatte uns sie nicht. Einige Dinge haben wir uns gemeinsam angeschafft, aber ich denke das dürfte nicht von Belang sein.

Man muss auch sagen, dass sie nach wie vor gar nichts bezahlt und diese 200€ eigentlich nur mein Beitrag sind. Anfangs waren 400€ für uns beide vereinbart. Dann hatte sie einige Probleme mit Job usw. und ihre Eltern haben ihr den Anteil quasi erlassen. Ist aber alles nur mehr oder weniger beweisbar (sie hat immer bar bezahlt), deswegen wahrscheinlich kaum von Belang. Für andere und auch für einen Richter wird es so aussehen als würde ich für uns beide bezahlen und als wäre das schon immer so gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Nun gut. Wir könnten hier jetzt wild herumspekulieren. 200 Euro nur für verbrauchsabhängige Nebenkosten bei 2 Personen auf 45m^2 sind auf jeden Fall mal nicht unbedingt wenig. Zudem scheint mir, dass die Eigentümer ein großes Problem bekommen werden, überhaupt eine korrekte Nebenkostenkalkulation bzw. Abrechnung vorzulegen.

Die Wärme des Holzofens im Flur geht ja vermutlich nur zu einem Teil in die Kellerwohnung. Das wird schon schwierig umzulegen. Dann scheint ja auch sonst keine Abrechnung erstellt worden zu sein. Das wird also eine wilde Schätzerei werden. Schon alleine das könnte den Vermieter/Verleiher veranlassen, eine einvernehmliche Lösung des Problems anzustreben. Mal abgesehen davon, dass nur wenige Eltern so hartgesotten sind, gleich die eigene Tochter zu verklagen. Denn sie würden so oder so eine Räumungsklage einreichen müssen. Einfach so räumen geht nicht.

Zitat (von puppetmaster123):
Wie schon gesagt, es geht bei uns eher darum dass wir eine adäquate Kündigungsfrist bekommen.
Wenn das Problem akut wird, so solltet ihr mit den Eltern reden und ihnen aufzeigen, dass die Sache einigermaßen kompliziert, nervenaufreibend und familienintern desaströs werden könnte. Dann einigt man sich auf einen Auszugstermin, hält den schriftlich fest und geht seiner Wege.

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#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Sie möchte mit, weil sie dieses Verhalten furchtbar findet und dem Druck entkommen möchte.

Das Verlangen der Eltern zum Auszug geht jedoch nicht von den Eltern aus?
Es geht so wie man lesen kann nur um den Freund der Tochter, welcher ausziehen soll?
Dann schaut es tatsächlich so aus:
Zitat (von Ver):
vor allem bei einer möblierten Wohnung - ein 14tägiges Kündigungsrecht zum Monatsende.

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#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

@0815frager: Was soll das? So ungefähr alle Voraussetzungen aus § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB sind nicht erfüllt. Dabei müssten alle Voraussetzungen erfüllt sein, um die kurze Kündigungsfrist zu erhalten. Erleichtertes Kündigungsrecht des Vermieters funktioniert auch nicht.

Wenn das ein MIetvertrag ist, dann werden die Eltern alleine den Mietvertrag nur extrem schwer wieder los. Dennoch würde ich empfehlen, das Mietverhältnis mit ausreichender Frist einvernehmlich zu lösen. Zum einen, weil ein Prozessrisiko hinsichtlich der Frage Leiher vs. Miete existiert. Vor allem aber, weil man innerhalb der Familie nicht vor Gericht miteinander sprechen sollte.

Wenn man jetzt einigermaßen friedlich auseinandergeht, dann gibt es zumindest die Chance, dass sich das Verhältnis irgendwann wieder normalisiert. Waren erstmal alle vor Gericht, dann verhärten sich die Fronten und darunter leider ganz sicher alle Beteiligten.

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#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Heizung sieht bei uns eher so aus, dass meine Schwiegereltern im Flur den Holzofen beheizen und das ist auch fast schon ausreichend für unsere Wohnung. Ich weiß, Holz kostet auch Geld


Ist das ein gemeinsamer Flur mit den "Schwiegereltern"? Ist die "Kellerwohnung" eine von den berühmten Einliegerwohnungen? So ein erweiterter Hobbyraum, der ursprünglich mal ein Teil der Wohnung der Vermieter war?

Oder wie kommt die Wärme aus dem Flur in die Wohnung?

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#16
 Von 
puppetmaster123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

@cauchy: Genau darum geht es uns momentan auch. Wir wollen irgendeine Grundlage, die die Frage nach Mietverhältnis ja/nein zumindest mal zweifelhaft macht. Wir möchten vor allem klar machen, dass sie nicht machen können was sie wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
aber es handelt sich um eine komplett abgeschlossene Kellerwohnung.


Habt ihr auch einen eigenen Eingang, so mit Wohnungstür, Klingel und Briefkasten?

Oder kommt man durch die Elterliche Wohnung in die Kellerwohnung?

-- Editiert von Ver am 21.02.2017 19:34

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Bei 4 Parteien im Haus wird das mit der erleichterten Kündigung aber schwierig.

Es geht uns nicht drum dass wir dort wohnen bleiben möchten. Ich will lediglich nicht in das nächst beste Drecksloch ziehen müssen nur weil meine Schwiegereltern in Spe der Meinung sind uns von heute auf morgen vor die Tür zu setzen. Alleine aufgrund diesen Verhaltens werden wir einen Schnitt machen. Aber mit Sicherheit nicht einfach innerhalb von einer Woche.

Die anderen Mieter im Haus zahlen 80€ Nebenkosten + 60€ Strom für ca. 80m².


Strom für was? Heizung? Ich glaube nicht, dass Ihre Evtl.-Ex-Schwiegereltern-in-Spe

Zitat:
Jetzt kriselt es ein wenig und die Eltern wollen mich einfach so vor die Tür setzen


für das ganze Haus den Haushaltsstrom bezahlen. Kann es sein, dass da irgendwas falsch verstanden wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von puppetmaster123):
Wir bezahlen zwar nur Nebenkosten


Steht Nebenkosten auch auf dem Überweisungsträger oder steht dort Miete für....?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
@0815frager: Was soll das? So ungefähr alle Voraussetzungen aus § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB sind nicht erfüllt.

Realistisch muss man die Fakten betrachten:
Tochter wohnt im Haus der Eltern, und der Freund zieht ein. Beide beteiligen sich an den Nebenkosten was im Haus anfällt, nicht mehr und nicht weniger ist ebenfalls Fakt.
Was jetzt eben nicht beantwortet wurde, wollen die Eltern die Tochter aus dem Haus haben, oder nur den Freund?
Zitat (von cauchy):
Wenn das ein MIetvertrag ist, dann werden die Eltern alleine den Mietvertrag nur extrem schwer wieder los.

Die Beteiligung an Kosten sind bei Eltern / Kind durchaus üblich, ohne das ein Mietvertrag mit Kaltmiete vereinbart wurde.
Es bringt wenig was aus den Haaren heraus zu konstruieren, was vor keinem Gericht einen Bestand hat.
Klar ist es unglücklich, wenn es innerhalb der Familie passiert, jedoch wie es aussieht ist der Streit nur zwischen Freund der Tochter und den Eltern.
Zitat (von cauchy):
Vor allem aber, weil man innerhalb der Familie nicht vor Gericht miteinander sprechen sollte.

Das stimmt in so weit, jedoch Tochter und Eltern sind eine Familie und Blut verbindet mehr als Wasser, das sollte auch allgemein bekannt sein. Wie schnell passiert es, das bis zum Gerichtstermin das Töchterchen doch wieder den Eltern zugeneigt ist, schließlich spielen monetäre Dinge schnell mal eine Rolle.
Zitat (von cauchy):
Wenn man jetzt einigermaßen friedlich auseinandergeht, dann gibt es zumindest die Chance, dass sich das Verhältnis irgendwann wieder normalisiert.

Sehe ich eben auch so, wenn der Streitfaktor nicht mehr gegeben ist, lässt es sich sachlicher miteinander sprechen.

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