Immobilienkauf von Geschwistern

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
elements
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilienkauf von Geschwistern

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage. Ich würde gerne das Haus meiner Schwester (gehört Ihrem Mann und ihr) kaufen.

Kann die Grunderwerbssteuer irgendwie umgangen werden?
Bsp. über eine Dreieckskonstellation: Schenkung an Eltern und Eltern schenken es mir?

Falls das nicht funktioniert, kann ich meiner Schwester 20.000€ schenken und dann im Kaufpreis (Preis-20.000) angeben um die Steuer zu reduzieren? Ist das laut Gesetz erlaubt?

Danke für die Hilfe!

Mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Unter gewissen Voraussetzungen sieht der BFH bei interpolierender Betrachtung eine Befreiung (Urteil vom 16. Dezember 2015 – II R 49/14 ).

Die ist hier jedoch nicht gegeben. Sie wollen durch einen Missbrauch von Gestaltungen (§ 42 AO ) mit der Schenkung über Ihre Eltern nur die Steuer umgehen. Auch die Schenkung wäre in Wirklichkeit keine Schenkung, sondern Gegenleistung.
Das wäre dann natürlich als "Schwarzzahlung" Steuerhinterziehung und nicht erlaubt!

Die Schenkung würden Sie bar vornehmen wollen? Denn ein seriöser Notar würde das nicht im gleichen Zuge mit der Veräußerung des Grundstückes beurkunden (dürfen).

-- Editiert von Cybert. am 20.02.2017 22:43

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
elements
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke, das dachte ich mir schon mit dem Weg über die Eltern...

Bei der Schenkung habe ich gar kein Problem gesehen:), aber gut das es Leute gibt die besser Bescheid wissen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bei der Schenkung habe ich gar kein Problem gesehen :) , aber gut das es Leute gibt die besser Bescheid wissen...
Dabei wäre das eine glasklare Steuerhinterziehung.

Wenn das nicht so wäre würde ich mein nächstes Auto nicht kaufen, sondern mir vom Autohaus schenken lassen; ich schenke dann natürlich einen passenden Geldbetrag zurück. :grins:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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