Arbeitsvertrag so rechtens? (Arbeitszeit)

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitsvertrag so rechtens? (Arbeitszeit)

Hallo zusammen,

Eine bekannte von mir hat ein Stellenangebot bekommen, bzw. wurde ihr ein Arbeitsvertrag zugeschickt.
Jetzt wollte ich fragen ob folgende Passagen so dem Recht entsprechen und vertretbar sind. Es geht Hauptsächlich um Arbeitszeit.

Arbeitzzeit:

Arbeitszeiten, Urlaubs- und Freizeitregelung

1. Die wöchentliche Arbeitszeit wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
festgelegt.
2. Bezüglich der Arbeitszeit bzw. der Arbeitstage wird folgende Vereinbarung getroffen :
Montag – Freitag 7:00 – 12.00 Uhr
Zwei Samstage und Sonntage 5 Stunden, Arbeitszeit nach Vereinbarung
3. Wenn der Monat fünft Samstage und Sonntage hat, dann werden drei Samstage und
Sonntage gearbeitet. Die geleisteten Stunden für den dritten Samstag und Sonntag werden
als Überstunden angerechnet.
4. In der Zeit der "XXXXXXXX" ( 14 Wochen im Jahr) wird nach Vereinbarung täglich
zusätzlich von 13.00 – 14.30 Uhr gearbeitet. Die geleisteten Stunden fallen als Überstunden
an.
5. Der Jahresurlaub beträgt 25 Werktage.
6. Der Zeitpunkt des Jahresurlaubes ist mit Arbeitgeber abzusprechen. Dieser erfolgt während der Betriebsferien. (2 Wochen)
7. An Feiertagen wird 2,5 Stunden gearbeitet. Nach Vereinbarung kann jeder zweite Feiertag 5
Std. gearbeitet werden. Die geleisteten Stunden gelten nicht als Überstunden.

Gehaltsfrage:

1. Das monatliche Grundgehalt beträgt 1200€ .....
2. Überstunden und Fehlstunden werden auf dem Stundenzettel vermerkt und ¼ jährlich
abgerechnet. Die Überstunden werden mit 9.00 EUR brutto vergütet

Nach $ 11 ArbZG müsste ja ein Ersatzruhetag für Sonn- und Feiertagsarbeit ermöglicht werden, hierzu steht aber nichts im Vertrag, auch beim Vorstellungsgespräch wurde nichts zu diesem Thema gesagt. Zusätzlich werden die Stunden an Feiertagen nicht als Überstunden o.ä. vergütet.

Zudem hieß es im Vorstellungsgespräch das die Arbeitszeit bei 25 Stunden liegt, meiner Rechnung nach sind es aber 30 Stunden. Dafür finde ich das Gehalt, knapp am Mindestlohn, für eine Ausgebildete Fachkraft erschreckend niedrig.
Zudem werden Überstunden viertel-Jährlich vergütet und nicht abgefeiert, ist das rechtens?

Was würdet ihr sagen?
Über Arbeitszeit bzw. Vergütung Verhandeln oder lieber gleich absagen?

Danke :-)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Mein Rat: absagen. intransparenter Vertrag mit vielen Extra-Arbeitstagen.


/// 1. Die wöchentliche Arbeitszeit wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt.
... ungewöhnlich, weil üblicherweise Direktionsrecht des AG
/// 2. Bezüglich der Arbeitszeit bzw. der Arbeitstage wird folgende Vereinbarung getroffen : Montag – Freitag 7:00 – 12.00 Uhr
... damit sind 25 h voll
Zwei Samstage und Sonntage 5 Stunden, Arbeitszeit nach Vereinbarung
... macht 20 h im Monat zusätzlich
/// 3. Wenn der Monat fünf Samstage und Sonntage hat, dann werden drei Samstage und Sonntage gearbeitet. Die geleisteten Stunden für den dritten Samstag und Sonntag werden als Überstunden angerechnet.
... nochmals ein Plus an Arbeitsstunden
/// 4. In der Zeit der "XXXXXXXX" ( 14 Wochen im Jahr) wird nach Vereinbarung täglich zusätzlich von 13.00 – 14.30 Uhr gearbeitet. Die geleisteten Stunden fallen als Überstunden an.
.... oder Mehrarbeit zur Mehrarbeit
/// 5. Der Jahresurlaub beträgt 25 Werktage.
... o.k.
/// 6. Der Zeitpunkt des Jahresurlaubes ist mit Arbeitgeber abzusprechen. Dieser erfolgt während der Betriebsferien. (2 Wochen)
... Selbstverständlichkeit und die Wahlfreiheit
/// 7. An Feiertagen wird 2,5 Stunden gearbeitet. Nach Vereinbarung kann jeder zweite Feiertag 5
Std. gearbeitet werden. Die geleisteten Stunden gelten nicht als Überstunden.

... und wie viel Wochenstunden sind es dann im Schnitt?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Ich schließe mich hier in der Einschätzung (mal wieder ;) ) blaubär+ an. So einen Vertrag würde ich niemals unterschreiben. Völlig undurchschaubar, und wann man hier Geld für welche Tage bekommt ist ja kaum zu rekonstruieren. Da läuft man am Ende im schlimmsten Fall andauernd seinem Gehalt hinterher.

3. 4. halte ich für rechtswidrig, das sind keineswegs Überstunden, die Stunden werden ja regulär geplant. Und ganz nebenbei ist das Gehalt dafür auch monatlich fällig und nicht vierteljährlich.

Der Vertrag riecht einfach schon im vorneherein nach massig Ärger. Für das bisschen Geld sollte man sich das wirklich nicht antun.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Selbst wenn der Arbeitgeber ein ganz Lieber ist, er ist auf jeden Fall ein Chaot. Und sowas muss, da nicht auftröselbar, zu Chaos und Unstimmigkeiten führen. Finger weg!

wirdwerden

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