Stromabrechnung Garage

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460280-71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromabrechnung Garage

Hallo und guten Tag

Habe da mal ein ganz besonderes Problem, habe mir von Privat eine Garage gekauft auf städtischen Boden wo ich Pacht und Grundstücksteuer bezahle. Nun meine Frage ich habe Strom anliegen mit Zwischenzähler, bei uns liest ein privater Ableser jedes Jahr ab der das weiterleitet an die Stadtwerke oder Versorger. Jetzt meine eigentliche frage was gehört rein rechtlich in seine Rechnung. Habe mal in die alten Rechnung des Vorbesitzers geschaut und gesehen das er nie Strom verbraucht hatte und aber 12,42 bezahlt hatte. Die Aufschlüsselung der Rechnung ergibt sich so Entgelt Grundpreis, Abrechnung, Messung, gesetzliche Umlagen, pflege, Instandhaltung, das Währen jedes Jahr 3,68€ und weiter geht es 19 % Steuersatz sind 0,70€, wo eigentlich die KWh schon besteuert ist. Warum nochmal 19 %. Des Weiteren Kontogebühren im Jahr 2,83€, es geht noch weiter Umlage, Fahrtkosten, Energiewarte, Porto, Kassenführung, Materialkosten, Differenz Blindleitung mach ein Betrag von 5,23€. Macht guterletzt ein Betrag von 12,42€ in der Rechnung ohne ein verbrauch von 0 kWh. Er macht keine Instandhaltung auch keine Wartung, er verschickt keine Briefe für was Portogebühren. Er hängt sie immer im Garagenhof aus. Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Schon mal überlegt, das Absätze nicht nur an Schuhen sinn machen?



Zitat (von fb460280-71):
Jetzt meine eigentliche frage was gehört rein rechtlich in seine Rechnung.

Bei Kleinbetragsrechnung unter 150 EUR sind folgende Pflichtangaben zu machen:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag in einer Summe (=Gesamtbetrag)
- Anzuwendender Steuersatz (19% oder 7%) bzw. im Fall einer Steuerbefreiung entsprechender Hinweis



Zitat (von fb460280-71):
Warum nochmal 19 %.

Mehrwertsteuer ist auch auf bereits besteuerte Leistungen fällig.



Zitat (von fb460280-71):
wo eigentlich die KWh schon besteuert ist.

KWh haben damit nichts zu tun.



Zitat (von fb460280-71):
Er macht keine Instandhaltung auch keine Wartung,

Nö, wurde ja auch nicht berechnet.



Zitat (von fb460280-71):
er verschickt keine Briefe

Und das weis man jetzt woher genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

kannst du den Vertrag nicht kündigen? Oder brauchst du den Strom unbedingt?
Reine Beleuchtung geht mittlerweile auch gut mit Solarzellen, da gibt es extra Systeme für Gebäude ohne Sromanschluss (Garage, Gartenhaus etc.). Kostet aber natürlich auch etwas, ob sich das dann noch lohnt?

Zitat:
Habe mal in die alten Rechnung des Vorbesitzers geschaut und gesehen das er nie Strom verbraucht hatte und aber 12,42 bezahlt hatte.
Hätte er aber können. Hört sich jetzt lustig an, beschreibt aber genau den Sinn und Zwecke einer Grundgebühr.
Wer meinst du denn soll die Kosten sonst tragen?

Das mit den Steuern auf Steuern wurde ja schon gesagt, aber wenn du es nicht glaubst: Schau dir deine normale Stromrechnung für deine Wohnung an.

Zitat:
Er macht keine Instandhaltung auch keine Wartung
Bei einer Steckdose dürfte das wohl nicht so häufig vorkommen, ergo musst du mal ein paar Jahr (Jahrzehnte?) warten. Oder frag' mal bei den anderen Eigentümern, vielleicht geht da ja immer mal wieder was kaputt und der Verwalter macht sogar Miese?

Wegen Bruchteilen von 12,42 Euro (das meiste davon ist ja wohl nicht zu beanstanden), und das auch noch als Jahresbetrag, würde ich jedenfalls keinen Streit anfangen, Porto hin oder her.

Stefan

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Kleiner Nebenschauplatz.
Ist der Zwischenzähler geeicht?
Wenn dieser für Abrechungszwecke verwendet werden soll, muss er dies nämlich sein.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn dieser für Abrechungszwecke verwendet werden soll, muss er dies nämlich sein.
Auch bei 0.0 kWh? Da wäre ich mir nicht so sicher.

Stefan

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