Guten Tag....
zu meiner Frage....
Ich bin staatlich anerkannte Ergotherapeutin und freiberuflich als diese tätig.
Zusätzlich biete ich "Alltagsbegleitung" für Senioren an.
Nun bin ich in 2016 klar über 17 500 Umsatz gekommen.
Beim Finanzamt bin ich mit einer Steuernummer angemeldet.
Zusätzlich habe ich den Kleinunternehmerstatus dort erhalten.
Ergotherapeutin ist ein klar definierter "Freier Beruf":
Meine Einnahmen (kein Gewinn) als Ergotherapeutin machen den größten Teil meiner Einnahmen aus.
Meine zusätzlichen Einnahmen (kein Gewinn) als Alltagsbegleitung zusätzlich allein liegen klar weit unter 17 500 Euro.
Meine Frage....
Kann ich so weiterhin von der Umsatzsteuerpflicht befreit bleiben ?
Mfg. D. M.
-- Editier von Diana Mehnert am 19.02.2017 21:36
-- Editier von Diana Mehnert am 19.02.2017 22:07
Ergotherapeutin + Alltagsbegleiterin
19. Februar 2017
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Frage vom 19. Februar 2017 | 21:31
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 4x hilfreich)
Ergotherapeutin + Alltagsbegleiterin
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#1
Antwort vom 20. Februar 2017 | 09:07
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Die steuerfreien Umsätze als Ergotherapeutin (BMF-Schreiben vom 31.01.2014) sollten nicht berücksichtigt werden (§19 Abs. 3 UStG verweist auf §4 Nr. 14 UStG ). Rechtsicherheit gibt's aber nur vom Steuerberater.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 21. Februar 2017 | 12:40
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 4x hilfreich)
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