Darf VM Teppichentfernung verbieten?

19. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)
Darf VM Teppichentfernung verbieten?

In unserer Wohnung gibt es zwei Treppen, die vollständig mit Teppich ausgekleidet sind. Bei der Wohnungsbesichtigung sagte der VM, der Teppich würde "im nächsten Frühjahr" entfernt werden, so dass wir schöne Holztreppen hätten. Unter dem Aspekt sagten wir zu. Schriftlich festgehalten wurde dies leider nicht.
"Nächstes Frühjahr" wäre 2010 gewesen, also vor sieben Jahren. Seitdem leben wir mit diesem hässlichen Teppich und angeblich hätte VM das nie gesagt. Ich fühle mich nicht vollkommen wohl in unserer Wohnung, lade auch nicht gerne jemanden nach Hause ein. Zudem ist der Teppich mittlerweile durch unsere Katzen sehr ramponiert - das wussten wir bereits vorher, sagten dies auch dem VM und hätten die Wohnung nie genommen, wenn der Teppich nicht entfernt werden sollte.
Jetzt wollen wir es auf eigene Faust machen.
Müssen wir den VM darüber informieren? Und darf er es verbieten?

-- Editier von ClaudiaClaudia am 19.02.2017 09:23

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Müssen wir den VM darüber informieren? Und darf er es verbieten?


Sie können während des Mietzeitraums machen was Ihnen gefällt (mit Ausnahme von baulichen Veränderungen) Es könnte allerdings sein, dass Sie bei Auszug wieder Teppichboden legen müssen.
Dadurch, dass im MV nichts über den Teppich bzw. dessen Entfernung festgehalten wurde sind Sie natürlich hier in der Pflicht.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Jetzt wollen wir es auf eigene Faust machen.
Müssen wir den VM darüber informieren? Und darf er es verbieten?

Wenn der Teppich mit der Treppe verklebt ist, sollte man auf jeden Fall mit dem Vermieter reden. Vor allem sollte man bedenken, das Holz unter dem Teppich wird man behandeln müssen, und die Treppe ist nun mal Eigentum des Vermieters.
Zitat (von ClaudiaClaudia):
Zudem ist der Teppich mittlerweile durch unsere Katzen sehr ramponiert

Das ist mehr ein Grund den Vermieter unverzüglich zu Benachrichtigen, denn das dürfte eine Beschädigung der Mietsache sein. Und vielleicht ein Grund warum man selbst die Sache wieder in ordnungsgemäßen Zustand bringen will.
Jedoch wird es mit purem Holz und Katzen auch nicht besser auf Dauer, man wird bald wieder sanieren / Abschleifen müssen, und irgendwann wird die Treppe so weit an Substanz verlieren, was weitere Schadenersatzansprüche mit sich bringen kann.

Was Katzen anbelangt, wir haben auch drei Main Coone im Haus, es müssen halt genug Kratzbäume vorhanden sein, dann schont man die Möbel und das Eigentum des Vermieters.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Bei der Wohnungsbesichtigung sagte der VM, der Teppich würde "im nächsten Frühjahr" entfernt werden, so dass wir schöne Holztreppen hätten. Unter dem Aspekt sagten wir zu. Schriftlich festgehalten wurde dies leider nicht.
"Nächstes Frühjahr" wäre 2010 gewesen, also vor sieben Jahren. Seitdem leben wir mit diesem hässlichen Teppich und angeblich hätte VM das nie gesagt.

Damit bleibt wohl festzuhalten, dass der Mieter diese Zusicherung wohl nicht wird beweisen können. Der Vermieter wird also nicht am Zug sein.

Wie AltesHaus schon geschrieben hat, darf der Mieter während seiner Mietzeit die Wohnung umgestalten. Er darf keine baulichen Veränderungen vornehmen. Teppich kann durchaus dazugehören, wenn der z.B. als Schallschutz für eine unterliegende Wohnung dient. Das dürfte aber wohl bei einer Treppe nicht so die entscheidende Rolle spielen. Von daher würde ich davon ausgehen, dass ihr den Teppich entfernen dürft. Eine Informationspflicht des Vermieters besteht nicht.

Eine andere Frage ist, ob das ganze so sinnvoll ist. Denn das wird sicherlich einiges an Arbeit verlangen. Der Teppich wird ja vermutlich verklebt sein. Und möglicherweise gibt es auch einen guten Grund für den Teppich. Z.B. weil der Untergrund der Treppe komplett unansehlich ist. Schlimmstenfalls habt ihr dann den Teppich runtergerissen und eben keine schöne Holztreppe sondern irgendein verkraztes, Dreck-verkrustetes Ding. Das wäre dann nicht wirklich ein Fortschritt.

Zitat (von 0815Frager):
Das ist mehr ein Grund den Vermieter unverzüglich zu Benachrichtigen, denn das dürfte eine Beschädigung der Mietsache sein.
Solange die Bausubstanz nicht leidet, ist eine unterlassene Information des Vermieters meiner Meinung nach unschädlich. Das wird erst relevant, wenn da irgendwelche Folgeschäden auftauchen.

Nur weil das zweimal angesprochen wurde: Natürlich sind Schäden durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch bei Auszug zu ersetzen. Katzenschäden gehören wohl in der Regel dazu. Nur ist auch dort ein Abzug Alt-Für-Neu anzunehmen. Wird sind nun schon bei 7 Jahren Mietdauer. Ein durchschnittlicher Teppich hält vielleicht 10-15 Jahre. Nach 15 Jahren Mietdauer wird in der Regel der Teppich also schlicht nichts mehr wert sein. Der Schadensersatz wäre dann bei 0. Von daher ist bei langen Mietzeiten das Entsorgen oder Beschädigen des Vermietersteppichs normalerweise nicht mehr so problematisch.

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