Liebe Experten und Expertinnen,
Ich habe eine Frage und wäre sehr dankbar für Ihre Einschätzung: inwieweit bestehen die Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung, wenn die potentiell anzusetzende Werbungskosten durch die familiäre Situation des Steuerzahlers verursacht sind (Ehefrau hat einen Job in einer anderen Stadt gefunden)? Details unten.
Ausgangssituation:
- Familie bestehend aus Vater, Mutter und Sohn (aktuell 3) ist bedingt durch Jobwechsel des Vaters in 2014 von München nach Düsseldorf umgezogen. Mit dem Umzug begann auch die 2-jährige Elternzeit der Mutter.
- In Mai 2016 zieht die Familie von Düsseldorf nach München, damit die Mutter dort ihre Tätigkeit in der „alten" Firma wiederaufnehmen kann, in welcher sie bereits in 2014 vor der Schwangerschaft tätig war
- Vater behält seinen Job in Düsseldorf, pendelt wöchentlich zwischen seinem Lebensmittelpunkt in München und Düsseldorf und mietet in Düsseldorf eine Nebenwohnung an, um dort unter der Woche zu wohnen.
Frage: erfüllt die obige Situation die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung im Sinne des Einkommenssteuergesetzes? Was sind die Ermessensspielräume der Finanzämter in der Angelegenheit?
Danke sehr!
Doppelte Haushaltsführung aus familiären Gründen anerkennungsfähig?
18. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 18. Februar 2017 | 21:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung aus familiären Gründen anerkennungsfähig?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 20. Februar 2017 | 21:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort! Ist es wirklich ein Standardfall? Der Knackpunkt ist m.E. doch, dass der Umzug von Düsseldorf zurück nach München für Vater nach meiner naiven Einschätzung nicht so wirklich "berufsbedingt" ist, sondern nur für Mutter.
Finanzamt erkennt aber doppelte Haushaltsführung aber meines Wissens nur dann an, wenn diese beruflich veranlasst ist.
Diese speziellen Situation ist auch der Grund für meine Frage hier.
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#3
Antwort vom 21. Februar 2017 | 00:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Danke für die Antwort! Ist es wirklich ein Standardfall?
Ja
Zitat:Der Knackpunkt ist m.E. doch, dass der Umzug von Düsseldorf zurück nach München für Vater nach meiner naiven Einschätzung nicht so wirklich "berufsbedingt" ist, sondern nur für Mutter.
Mit der naiven Einschätzung liegst Du falsch. Der Umzug selbst ist für die Mutter berufsbedingt, die doppelte Haushaltsführung ist dagegen für den Vater berufsbedingt.
#4
Antwort vom 22. Februar 2017 | 23:40
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Na und? Mir fällt spontan gar kein Beispiel ein, wo eine doppelte Haushaltsführung für beide berufsbedingt ist. Da müssten ja dann beide Ehepartner außerhalb der Familienwohnung wohnen, wohnen dann die Kinder alleine dort? (da würde ich mich dann wirklich fragen ob das anerkannt wird)Zitat:der Umzug von Düsseldorf zurück nach München für Vater nach meiner naiven Einschätzung nicht so wirklich "berufsbedingt" ist, sondern nur für Mutter.
Stefan
#5
Antwort vom 23. Februar 2017 | 18:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Herzlichen Dank für eure Beiträge!
#6
Antwort vom 23. Februar 2017 | 19:49
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 632x hilfreich)
Dann bis Du nur nicht kreativ genug! Wir haben grade den Fall auf dem Tisch!ZitatMir fällt spontan gar kein Beispiel ein, wo eine doppelte Haushaltsführung für beide berufsbedingt ist. Da müssten ja dann beide Ehepartner außerhalb der Familienwohnung wohnen, wohnen dann die Kinder alleine dort? :
Ehepaar wohnte bisher in A-Dorf, StBin nimmt Job in Kanzlei in B.Stadt an, Ehemann erhält ebenfalls Job in B-Stadt. Es wird eine Wohnung in B-Satdt angemietet, die Kinder gehen in B-Stadt zur Schule bzw. Kindergarten. Die Wohnung in A-Dorf (Eigentum, Feriengebiet!) wird beibehalten.
Begründung für die DHHF: B-Dorf bleibt der Familienwohnsitz/Lebensmittelpunkt, da dort durch Verwandschaftund Vereinseinbindung starke Verwurzelung bestehen bleibt und nahezu jedes Wochenende dorthin zurück gekehrt wird.
Folgen wir dem? Wahrscheinlich nicht, aber es wird sicherlich vor FG/BFH enden!
taxpert
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