empfänger weigert sich Schaden bei DHL zu melde

17. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2017 11:22:54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
empfänger weigert sich Schaden bei DHL zu melde

Habe 4 Gläser bei ebay verkauft. diese versichert und gut eingepackt mit Zeitungspapier und Luftpolster verschickt. Vorsicht Glas Aufkleber auch noch drauf. Leider sind wohl 2 kaputt. Der empfänger weigert sich den Schaden bei DHL zu melden, da ihm das zuviel Aufwand ist. Jetzt möchte er von mir aber die Häflte des Kaufpreises zurück,. geht das ? Er weigert sich doch den Schaden zu melden. Selbst ebay hat ihn angeschrieben den Schaden dort zu melden, was er aber nicht macht. Vielen Dank schon mal

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb460095-52):
Jetzt möchte er von mir aber die Häflte des Kaufpreises zurück,. geht das ?
Ja, das geht

Zitat (von fb460095-52):
Er weigert sich doch den Schaden zu melden
Ja und? Du bist doch Vertragspartner von DHL melde du doch den Schaden.

Der Schilderung nach könnte man darauf schliessen, dass die Versandverpackung nicht ausreichend war. In diesem Fall würdest du für den Schaden haften. Du wärst also der Ansprechpartner für den Käufer. Er KÖNNTE sich zwar auch an DHL wenden, aber warum sollte er das tun? DHL würde wahrscheinlich eine unzureichende Verpackung attestieren und daher sowieso die Zahlung verweigern. Warum also sollte er eine solche Zeitverschwendung begehen wenn er sich direkt an denjenigen wenden kann, der seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt und somit den Schaden verschuldet hat? Du nämlich.
Der Käufer macht es genau richtig!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.02.2017 11:22:54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

DHL hat mir geantwortet der Empfänger muss den Schaden melden.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Nein, der Empfänger KANN den Schaden melden, muss er aber nicht. Du kannst das auch. Schau dir mal das Meldeformular an, fällt dir etwas auf?
https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-schadensanzeige-092012.pdf
Füll es aus und schick es zu DHL

Nochmal: Warum sollte der Empfänger seine Zeit mit DHL verschwenden.

Hier auch ganz interessant für dich:
https://www.verbraucherzentrale.de/beschaedigung-nach-versand---was-tun-

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Als erstes sollte der Empfänger den Schaden doch mal bitte beweisen, statt nur heiße Luft abzusondern ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Man muss aber kein Prophet sein um vorherzusehen, was bei einer Schadensmeldung durch den Empfänger passiert:
DHL wird sich die Gläser und die Verpackung ansehen und dann dem Empfänger mitteilen, dass DHL - wie praktisch immer - eine Haftung wegen unzureichender Verpackung ablehnt. Dann hat der Empfänger sogar eine schriftliche Bestätigung, dass die Verpackung unzureichend war.
Und wenn der Empfänger eine schriftliche Bestätigung eines Dritten (hier von DHL) hat, dass der Absender nicht ordentlich verpackt hat, dann hat der Absender ein (teures) Problem.
Mir ist es deshalb ein Rätsel, warum der Absender unbedingt will, dass der Empfänger den Schaden selbst meldet ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12318.02.2017 11:22:54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

ich will das nicht sondern DHL !! habe mit denen doch selbst gesprochen. Es soll dort hingehen. Das hat mir auch ebay so gesagt. Aber danke für die Mühe...auch wenns nichts gebracht hat

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

@fb460095-52
Ganz schön ungeduldig ...

Tja, dann kann man sich ja weitere Ratschläge zu sinnvollenm Vorgehen sparen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.