Unfall verursacht - Autofahrer fordert hohe Summe

17. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)
Unfall verursacht - Autofahrer fordert hohe Summe

Hallo,

es geht um folgendes: Vor kurzem habe ich mit dem Fahrrad meiner Mutter durch einen Unfall einen Sachschaden an einem PKW verursacht.
Zu Bruch ging dabei das Glas von dem Außenspiegel und sonst nichts.

Jetzt bekomme ich einen Brief vom Rechtsanwalt. Kosten, die ich zahlen soll sind etwas über 1000€.
In der Anlage befindet sich ein Gutachten, und angeblich sei die Tür auch beschädigt wurden...Materialkosten, Lackierungskosten und Arbeitszeit... In der Summe über 1000€.

Das stimmt halt allerdings nicht. Ich habe nur den Außenspiegel touchiert, zudem stand das Fahrzeug komplett über den Gehweg und den Fahrradweg, also komplett blockiert.

Ich werde damit wohl auch zu einem Anwalt müssen.

Hat jemand vielleicht Erfahrung mit Unfällen, bei denen dann hinterher Kosten ins Feld geführt werden, die gar nicht vom Unfall stammen?

-- Editier von Bruder Tack am 17.02.2017 14:26

-- Editier von Bruder Tack am 17.02.2017 14:26

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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55 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Bruder Tack):
Das stimmt halt allerdings nicht.
Das ist deine MEINUNG.
Der Unfallgegner hat da eine andere. Du meldest deiner privaten Haftpflichtversicherung den Unfallhergang. Alles weitere regelt die Versicherung selbst, sie übernimmt auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Leider muss ich das selber machen. Ich habe keine private Haftpflichtversicherung (bis jetzt).

Klar ist das meine Meinung. Ich vertrete ja auch diese und nicht die Meinung, der Gegenseite.

Wie verhält es sich mit der Teilschuld des PKW-Fahrers?

-- Editiert von Bruder Tack am 17.02.2017 15:00

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Bruder Tack):
Wie verhält es sich mit der Teilschuld des PKW-Fahrers?

Der ist doch sichtbar gestanden?
Nun was passiert wenn man einen Kinderwagen auf dem Gehweg übern Haufen fährt?
Wer ist wohl Schuld?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wie genau setzen sich denn die 1000€ zusammen?
Man bedenke, dass die Kosten für ein Gutachten durchaus im Bereich von 500€ liegt. Blieben also für den Schaden an sich 500€. Ein Spiegel kann je nach Ausstattung und Lackierung durchaus 300€ kosten. Die "übrigen" 200€ würde ich dann wohl einfach als "Lehrgeld" bezahlen.

Man kann natürlich nicht zahlen und ein Gegengutachter beauftragen. Die Kosten dafür habe ich ja bereits erwähnt. Dieser wird dann vielleicht feststellen, dass der Kratzer tatsächlich nicht von diesem Unfall stammt. Dafür sitzt man dann auf anderen Kosten fest.


Wurden am Unfallort Fotos gemacht? Vielleicht ist dort zu erkennen wie es um den Fragwürdigen Schaden steht.

-- Editiert von Guruhu am 17.02.2017 15:39

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#5
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Bruder Tack):
Wie verhält es sich mit der Teilschuld des PKW-Fahrers?

Der ist doch sichtbar gestanden?
Nun was passiert wenn man einen Kinderwagen auf dem Gehweg übern Haufen fährt?
Wer ist wohl Schuld?


Danke für die Rechtsberatung, wenn ein Kinderwagen und ein Auto auf Radweg gleichgesetzt wird.

Bitte keine weiteren Kommentare in meinem Thread. Danke dir.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Bruder Tack):
Wie verhält es sich mit der Teilschuld des PKW-Fahrers?

Der ist doch sichtbar gestanden?
Nun was passiert wenn man einen Kinderwagen auf dem Gehweg übern Haufen fährt?
Wer ist wohl Schuld?


Danke für die Rechtsberatung, wenn ein Kinderwagen und ein Auto auf Radweg gleichgesetzt wird.

Bitte keine weiteren Kommentare in meinem Thread. Danke dir.
Zitat (von Guruhu):
Wie genau setzen sich denn die 1000€ zusammen?
Man bedenke, dass die Kosten für ein Gutachten durchaus im Bereich von 500€ liegt. Blieben also für den Schaden an sich 500€. Ein Spiegel kann je nach Ausstattung und Lackierung durchaus 300€ kosten. Die "übrigen" 200€ würde ich dann wohl einfach als "Lehrgeld" bezahlen.

Man kann natürlich nicht zahlen und ein Gegengutachter beauftragen. Die Kosten dafür habe ich ja bereits erwähnt. Dieser wird dann vielleicht feststellen, dass der Kratzer tatsächlich nicht von diesem Unfall stammt. Dafür sitzt man dann auf anderen Kosten fest.


Wurden am Unfallort Fotos gemacht? Vielleicht ist dort zu erkennen wie es um den Fragwürdigen Schaden steht.

-- Editiert von Guruhu am 17.02.2017 15:39



Ja, wurden gemacht. Kann man aber nicht viel erkennen, weil es dunkel war.
So rein spekulativ bin ich der Meinung, dass der Lenker vom Hollandrad deutlich höher als der Türrahmen des Touran unterhalb des Fensters ist.
Da ich nicht schlingernd dagegen gefahren bin, sondern nur den Spiegel touchiert habe, kann ich ausschließen, dass dort an der Tür durch mich Kratzer entstanden sind.

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#7
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat:
Wie genau setzen sich denn die 1000€ zusammen?


Es wäre wichtig die Frage zu beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Okay mache ich heute abend.
Bin gerade unterwegs und habe die Anlage nicht dabei.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Bruder Tack):
Wie verhält es sich mit der Teilschuld des PKW-Fahrers?

Welche Teilschuld? Der Pkw hat doch gestanden, da war nicht mal ein Fahrer drin?



Zitat (von Bruder Tack):
Ja, wurden gemacht. Kann man aber nicht viel erkennen, weil es dunkel war.

Die Gutachter pflegen ja Fotos von den Schäden zu machen.
Von daher würde ich erst mal das Gutachten komplett anfordern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Sorry, hatte eben den Brief nur eilig öffnen können. Es gibt wohl doch keinen Kratzer. Ich hatte was von Fensterscheibe und Lack gelesen, und in der Aufregung angenommen, es ginge um die Tür.
Kosten sind nur für den kaputten Spiegel.


ca 140€ Arbeitskosten
480 Lackierung
320 Ersatzteile

Ersatzteile
Türscheibe 60
Schachtleiste 13
Aufnahme Außenspiegel 105
ABD-Kappe Außenspiegel 55
Spiegelglas 45
Windabweiser 32


Lackierung
Arbeitslohn 3 Stunden 345
Lackiermaterial 138

Angaben habe ich der Einfachheit halber leicht gerundet. Angaben zzgl Mwst.



-- Editiert von Bruder Tack am 17.02.2017 21:18

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Bruder Tack):
Türscheibe 60
Schachtleiste 13

Diese Positionen irritieren mich etwas. Beides ist doch kein Bestandteil eines Außenspiegels?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Nicht das ich wüsste.

Die Scheiben waren nicht betroffen. Ich habe Fotos davon.

Selbst wenn der Spiegel vollständig zerstört ist, das kann doch wohl kaum 1200€ kosten?!

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#13
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Die Preise erscheinen auf den ersten Blick sehr hoch.
Schau dich doch mal nach einem Gutachter in der Nähe um, der kann sich den Kostenvoranschlag ja mal ansehen.

Die Anwaltskosten kommen übrigens auch noch auf dich zu.

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#14
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja, Gutachten und Anwalt machen nochmal 300€ ca.

Nur mal so aus Interesse. Wenn ich den Unfall nicht bestreite, wieso muss ich dann eigentlich einen Anwalt und Gutachter zahlen?
Der Gegner hätte sich doch auch einen Kostenvoranschlag holen können.

Und Anwalt braucht er doch bis jetzt auch nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Gutachten steht einem ab ca. 750 Euro Schadenshöhe zu, Anwalt immer um seine Ansprüche geltend zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Okay, also wenn der Schaden geringer ist (als es dieses Gutachten behauptet), dann muss ich auch keine Gutachtenkosten zahlen?

750€ für einen Spiegel mit Einbau kann ich kaum glauben. Letztes Jahr hat ein Freund von mir mit seinem Auto einen Außenspiegel eines VW Polo touchiert und die Kosten waren unter 250€.

Mag ja sein, dass der Touranspiegel mehr kostet als ein Polospiegel (der war aber auch schon mit integriertem Blinker) aber mehr als das dreifache?!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Selbst wenn der Spiegel vollständig zerstört ist, das kann doch wohl kaum 1200€ kosten?!
Doch, der Preis kann hinkommen, für einen kompletten Spiegel. Heut zu Tage mit den ganzen Extras Einklappautomatik etc, ist das realistisch.

Zitat:
Danke für die Rechtsberatung, wenn ein Kinderwagen und ein Auto auf Radweg gleichgesetzt wird
Sorry, aber das Beispiel war sogar recht gut gewählt!
Sicher, der PKW hätte dort nicht stehen dürfen, er stand aber da, somit darfst du diesen nicht einfach anfahren! Und zu sehen sollte ein PKW doch sein oder? Eine Teilschuld des PKW ist trotz des Falschparkens nicht gegeben...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Fince ich nicht. Ein Kinderwagen darf da stehen, ein Auto nicht. Somit erhöht er das Unfallrisiko und hat meiner Meinung nach Teilschuld. Deckt sich mit dem, was ich auf googe dazu gefunden habe.

Auch 1200€ für einen Spiegel heutzutage halte ich für SEHR unrealisitsch. Touranspiegel bewegen sich im zweistelligen Eurobereich als Ersatzteil.

Selbst wenn die Ausstattung da minimal ist, auf 1200€ glaube ich nicht.

Viel mehr glaube ich, da will einer aus seinem Falschparken noch Kapital schlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Die Posten kommen mir teils auch arg hoch vor.
Natürlich ist der von dem Geschädigten beauftragte Gutachter daran interessiert eher die nach oben hin orientierten Preise der einzelnen "Bereiche" zu nennen.
Die Frage, die sich noch stellen kann ist, ob tatsächlich nur der Spiegel defekt ist, oder auch die "Spiegelaufnahme/ -halterung". Ich persönlich würde das komplette Gutachten anfordern und damit mal zu einem VW-Händler gehen. Dieser kann beurteilen, ob die Werte einigermaßen plausibel sind. Noch dazu wird dies wahrscheinlich keine Kosten verursachen (außer einen Scheinin die Kaffeekasse).
Von dem Ergebnis würde ich das weitere Vorgehen abhängig machen.
Aber selbst wenn dieser sagt, dass das Gutachten völligst überzogen wäre, geht man da voraussichtlich im Endeffekt nicht mit viel geringeren Kosten nach Hause. Im Gegenteil, man begibt sich ohne Rechtschutz in ein großes Kostenrisiko

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Auch 1200€ für einen Spiegel heutzutage halte ich für SEHR unrealisitsch. Touranspiegel bewegen sich im zweistelligen Eurobereich als Ersatzteil.
Das halte ich für unglaubwürdig. Ich habe gerade mal bei EBAY eingeschaut, da kosten gebrauchte (komplette Seitenspiegel) bei den Händlern ab ca. 200Euro!
Denke daran, wenn du selber nach Prisen für so etwas suchst, dann schaue nur nach Teilen die ORIGINAL von VW sind (bzw original von dem betroffenen Autohersteller). Klar kann man auch günstigere Teile aus dem Zubehör finden, auf solche muss sich der Geschädigte aber nicht einlassen, er kann auf ORIGINALE bestehen.

Zitat:
Auch 1200€ für einen Spiegel heutzutage halte ich für SEHR unrealisitsch.
Sag das mal meinem besten Kumpel, der hat vor knapp 2 Jahren bei seinem Nissan rund 800Euro hinlegen müssen für seinen selbst agefahrenen Spiegel. Bei ihm konnten och ein paar Teile wiederverwendet werden, sonst wäre es noch teurer geworden.

Zitat:
Fince ich nicht. Ein Kinderwagen darf da stehen, ein Auto nicht. Somit erhöht er das Unfallrisiko und hat meiner Meinung nach Teilschuld. Deckt sich mit dem, was ich auf googe dazu gefunden habe
Das das KFZ dort hätte nicht stehen dürfen, steht ausser Frage. Nur ist es jetzt so, dass das KFZ dort auch nicht irgendwie plötzlich aufgetaucht ist oder sonst in dieser Art.
DU als Radfahrer hast immer so zu fahren, dass du problemlos anhalten kannst, wenn ein HIndernis aufkommt. EIn KFZ ist so gross, dass man es auch nicht einfach übersehen kann...





0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja klar, daraus ergibt sich ja auch meine Schuld. Nur, dass der Autofahrer eben auch nicht ganz unbeteiligt an der Situation war.
Keiner sagt, ich darf gegen das Auto fahren, nur weil es da nicht stehen darf.
Mit Schuld an der Sache ist der Fahrer aber schon denke ich.

Und auch wenn Polizisten keine Juristen sind, so sagte mir auch der Polizist, dass der Autofahrer auf jeden Fall Teilschuld hat und dass ich somit die Kosten nicht alleine tragen muss.

So ähnlich findet man es au google. Das wird aaber wohl ein Fall für den Richter sein.

Aber zum Spiegel: Der ist halt von einem zwölf Jahre alten VW Touran. Mag ja sein, dass es Spiegel gibt, die über 1000€ kosten. Der Spiegel vom Touran kostet das aber wohl nicht.
Aber wie man von einem Ersatzteil, dass ca. bis 200€ kostet, auf 1200€ kommt, weiß ich nicht.

Ich vermute schon arg, dass es sich hierum eine Gefälligkeitsgutachten handelt. Spekulieren dürfte wenig bringen.

Ich werde mich anwaltlich beraten lassen. Eventuell kann mir ein Freund, dessen Bruder Kfz-Händler ist, helfen, den Preis einzuschätzen oder einen Gutachter zwecks Ansicht des Gutachtens des Gegners zu finden.

Oder wie ihr gesagt habt, mal zu einer VW-Werkstatt damit gehen.

Danke

-- Editiert von Bruder Tack am 18.02.2017 13:29

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Bruder Tack):
Auch 1200€ für einen Spiegel heutzutage halte ich für SEHR unrealisitsch.


Kannst du das Gutachten hier einstellen.


Zitat (von Bruder Tack):
Türscheibe 60
Schachtleiste 13


Wie von Harry schon erwähnt - was wurde hier beschädigt?


Zitat (von Bruder Tack):
Lackierung
Arbeitslohn 3 Stunden 345
Lackiermaterial 138



Hier ist dein größtes Problem!!

Die Lackierung einer Spiegelkappe kostet nirgends fast 600,-€



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Aber wie man von einem Ersatzteil, dass ca. bis 200€ kostet, auf 1200€ kommt, weiß ich nicht.
Bitte genau lesen, nicht biss, sondern AB!
Dan ist es aber auch so, die Werkstatt in der der Geschädigte das AUto gegeben hat, muss keineswegs Teile verbauen, die der Kunde mitbringt! Der geschädigte hat aber anrecht auf die Werkstatt seiner Wahl. Somit verbaut VW dann die Teile auch NEU, Neuteile kosten mehr als gebrauchte Spiegel die es ab 200Euro gibt.
Selbstwenn man ein gebrauchten Spiegel hernimmt, dann bleibt der grösste Posten immer noch bestehen, die Lackierung, diese wird in jedem Fall immer vorhanden sein und die meissten Kosten verursachen.

Zitat:
So ähnlich findet man es au google. Das wird aaber wohl ein Fall für den Richter sein.
Versuchen kannst du es, wenn du Glück hast holst du ws im unteren einstelligen Prozentbereich raus, wenn überhaupt. Das Geld welches du dan einspaarst kannst du als Gerichtskosten anlegen, die darfst du dann nämlich Prozentmässig entrichten. Jeh weniger dein "Gegner" als Teilschuld zugesprochen bekommt, desto höher sind die Gerichtskosten für dich. Dein "Gegner" kan da einem Gerichtsverfahren auch sehr gelassen entgegen sehen...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Denke ich nicht, dass es sich im unteren einstelligen Prozentbereich bewegt.
Aber das ist alles Spekulation jetzt gerade, das bringt nichts.

Ich gehe damit eh zum Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht auskennt, der sollte es wissen.
Fälle, bei denen Autos von anderen Autos beschädigt wurden, wobei die beschädigten Autos im Halteverbot standen, sprechen von 25% Mitschuld.

Naja den Spiegel hab ich schon selbst gegoogelt. Ob jetzt 200€ oder 250€, da ist es noch ein weiter weg bis 1200€.
Gebrauchte Spiegel gibt es ab 40€, neue kosten auf dem Markt in der Gegend von 200€.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von alleskoenner):
Anwalt immer um seine Ansprüche geltend zu machen.



Und das steht wo?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Hier das Gutachten. Soweit wie möglich anonymisiert.













dazu noch Bilder von der Unfallstelle











-- Editiert von Bruder Tack am 18.02.2017 14:23

-- Editiert von Bruder Tack am 18.02.2017 14:26

-- Editiert von Bruder Tack am 18.02.2017 14:27

-- Editiert von Bruder Tack am 18.02.2017 14:28

-- Editiert von Bruder Tack am 18.02.2017 14:30

-- Editiert von Bruder Tack am 18.02.2017 14:31

-- Editiert von Bruder Tack am 18.02.2017 14:37

-- Editiert von Bruder Tack am 18.02.2017 14:40

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Bruder Tack):
Hier das Gutachten. Soweit wie möglich anonymisiert.



Dann solltest du es auch mal lesen. :neck:


Zitat (von Bruder Tack):
Naja den Spiegel hab ich schon selbst gegoogelt. Ob jetzt 200€ oder 250€, da ist es noch ein weiter weg bis 1200€.



Es geht hier auch nicht nur um einen Spiegel, sondern um:


- Türe VR zerlegen u. zusammenbauen
- Türgriff VR aus-einbauen
- Fensterscheibe VR aus-einbauen/erneuern
- Fensterschachtleiste VR aus-einbauen/erneuern
- Türe VR lackieren


Zitat (von Bruder Tack):
Gebrauchte Spiegel gibt es ab 40€, neue kosten auf dem Markt in der Gegend von 200€.




Der einzige Markt der hier zählt, ist der von VW und damit die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.



Gruß charly


PS: Die Positionen ADK und Windabweiser wurden nicht aus dem Audatex System übernommen, sondern
per Hand eingegeben!?

-- Editiert von charlyt4 am 18.02.2017 15:38

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja bloß weiß ich nicht, warum da die Türzerlegung und weiteres aufgeführt wird...
Woher soll ich denn wissen, ob das per Hand eingegeben wurde.
Ich hab das so bekommen. Den Schaden am Spiegel sieht man ja und weiter war nichts.

-- Editiert von Bruder Tack am 18.02.2017 15:44

Also das sollte man vielleicht mal miteinander in Verbindung bringen. Ich bin gegen den Spiegel gefahren, der leidlich beschädigt worden ist. Im schlimmsten Fall halt ganz kaputt.
Und einen Kostenvoranschlag bekomme ich wo was von Fenster, Tür, Lackieren und was weiß ich nicht noch alles steht.

-- Editiert von Bruder Tack am 18.02.2017 15:52

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von alleskoenner):
Anwalt immer um seine Ansprüche geltend zu machen.

Und das steht wo?


§ 823 BGB , zum Schadensersatz gehören auch die Rechtsanwaltskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Der Spiegel für ~300€ ist vollkommen realistisch.
Die Lackierkosten i.H.v 500€ machen mir etwas "sorgen". Ich weiß nicht exakt, inwiefern die angesetzten Arbeitsstunden und Stundensätze richtig sind. Sicherlich, der Vergleich hinkt etwas, aber wenn ich jetzt einen Spiegel zu meinem Lackierer bringe, berechnet er mir definitiv nicht mehr als 100€ dafür.
Der Arbeitslohn von ~130€ Für den "Spiegeleinbau" ist realistisch.

Zum Thema Halteverbot: sicherlich, der PKW stand im absoluten. Aber nur den Bildern nach zu Urteilen sieht das für mich absolut nicht nach einem Radweg, sondern nach eine Mit Fußweg aus. Dürfte der TE dort überhaupt fahren?!

Ich sehe noch eine realistische Chance da aus der Sache glimpflich rauszukommen. Wenn man es sich noch nicht mit dem Geschädigten verscherzt hat, könnte man versuchen sich mit ihm Gütlich zu einigen (im Sinne von: Schau mal hier, ich habe hier eine Werkstatt gefunen [sollte dann keine Hinterhofklitsche sein], die den Schaden repariert)
Nutzt natürlich nichts, wenn der Geschädigte hier auf Gutachtenbasis kassieren will und Zumn beispiel den Spiegel günstig selbst besorgen will.

Ebenfalls wird die Rechnung wohl noch ein paar € günstiger ausfallen, wenn nicht auf Gutachtenbasis abgerechnet wird, sondern später die Reparaturrechning bezahlt werden soll. Die UPE-Preise lt. Gutachten sind meist etwas höher, als die Realpreise.

-- Editiert von Guruhu am 18.02.2017 17:44

0x Hilfreiche Antwort

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