Hallo,
mein Sohn ist 20 Jahre alt und hat seinen allgemeinen Schulabschluss geschafft anschließend wollte er unbedingt erst zum Übernächsten Semester sich zu einem Studium anmelden und in der Zwischenzeit mit Minijobs über Wasser halten.
Frage: wenn ich (als Rentner) ihn in diesen sechs Monaten geldlich unterstütze oder unterstützen wollte, kann ich diese geldliche Unterstützung steuerlich geltend machen, bspw. als außergewöhnliche Ausgabe? (Hinweis: Für diese Zwischenzeit habe ich kein Kindergeld beantragt)
Unterstützung steuerlich als außergewöhnliche Ausgabe absetzbar?
17. Februar 2017
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Frage vom 17. Februar 2017 | 12:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterstützung steuerlich als außergewöhnliche Ausgabe absetzbar?
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#1
Antwort vom 17. Februar 2017 | 12:52
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Wenn keine Meldung bei der Arbeitsagentur erfolgte, gibt es auch kein Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge (Anlage Kind).
Anlage Unterhalt denkbar, aber schwierig, weil "Ich möchte nur einen Minijob machen" nicht ausreicht: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/unterhaltunterstuetzung-an-personen-im-inland-16-erwerbsobliegenheit_idesk_PI11525_HI2545997.html
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