Und zwar hat eine Person in meinem Namen einen Brief ans Finanzamt geschrieben ( mit Computer) auch unterschrieben mit Computer. Und da die Dame noch was per Screenshots angehangen hat wo man erkennt das es von ihr kommt wollt ich wissen ob ich da was machen kann . Liebe grüße
Kann ich Anzeige erstatten?
17. Februar 2017
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Frage vom 17. Februar 2017 | 11:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich Anzeige erstatten?
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#1
Antwort vom 17. Februar 2017 | 11:23
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Klar. Man kann alles anzeigen.
Nur weswegen? Briefe schreiben (auch für andere) ist nicht verboten ...
#2
Antwort vom 17. Februar 2017 | 11:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sie hat in meinem Namen geschrieben also so als ob ich den Brief geschrieben hätte. Und wollte mich für eine Sache beschuldigen die nicht der Wahrheit entspricht
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Februar 2017 | 12:09
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Dann könnte man Anzeige wegen "falscher Verdächtigung" stellen.
Das Problem: Eine strafbare falsche Verdächtigung liegt nur vor, wenn unwahre Tatsachen behauptet werden UND der Absender auch wusste, dass die Tatsachen unwahr sind. Letzteres lässt sich meist nur schwer beweisen.
#4
Antwort vom 17. Februar 2017 | 13:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatDann könnte man Anzeige wegen "falscher Verdächtigung" stellen. :
Sie scheint ja auch die Idendität "geklaut" zu haben.
Ich würde da ganz einfach die Beweismittel kopieren und die Originale der "Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Tatbesände" beifügen.
#5
Antwort vom 18. Februar 2017 | 01:42
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Zitat:Sie hat in meinem Namen geschrieben also so als ob ich den Brief geschrieben hätte. Und wollte mich für eine Sache beschuldigen die nicht der Wahrheit entspricht
Also eine "falsche Selbstanzeige" in einer Steuersache oder was?
#6
Antwort vom 18. Februar 2017 | 08:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja genau
#7
Antwort vom 19. Februar 2017 | 14:37
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Ja, das kann man als "falsche Verdächtigung" anzeigen.
#8
Antwort vom 20. Februar 2017 | 08:13
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
ZitatUnd zwar hat eine Person in meinem Namen einen Brief ans Finanzamt geschrieben ( mit Computer) auch unterschrieben mit Computer. Und da die Dame noch was per Screenshots angehangen hat wo man erkennt das es von ihr kommt wollt ich wissen ob ich da was machen kann :
In der Regel sind es gehörnte Ehefrauen oder über den Tisch gezogene Geschäftspartner, die entsprechende Hinweise ans Finanzamt geben.
Das FA fordert sogar öffentlich zu entsprechenden Anzeigen auf bietet hierzu sogar einen "online-Dienst" an, siehe beispielhaft
https://www.lfst-rlp.de/home/steuerfachliche-themen/steuerfahndung/anzeige-einer-steuerhinterziehung/index.html
Wenn da was dran ist, schlägt die Keule des Staates zu. Wenn da nichts dran ist, bekommt man nicht einmal Informationen, wer die Anzeige gemacht hat (das nennt sich Steuergeheimnis, § 30 AO ).
In Steuerstrafsachen ist vorrangig das FA zuständig, und hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Das FA ermittelt nicht in "allgemeinen Strafrechtssachen", das macht die Staatsanwaltschaft.
Man müßte also bei der StA anzeigen, daß man beim FA denunziert wurde und das da nichts dran ist. Die StA müßte dann beim FA nachfragen, und vom FA werden keine Informationen rausgegeben, wenn an der Anzeige nichts dran war - die berufen sich aufs Steuergeheimnis. Wenn sie es nicht machen würden, würde ja die Quelle der Steueranzeigen versiegen.
Woher ich das weiß?
Vor vielen Jahren wurde ich angeschwärzt wegen der Eigenheimzulage in Bezug auf Kinder. Meine Tochter zog aus, bevor der Förderzeitraum abgelaufen war, und ich erhielt plötzlich ein Schreiben des FA: Hier ist bekannt geworden, daß...
Es wurde für zwei Jahre die Kinderzulage zurückgefordert (Neufestsetzung der Kinderzulage). Ich legte Einspruch ein mit Hinweis auf
das Schreiben des BMF vom 21.12.2004, IV C3 – EZ1010 -43/04, „Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz", (BStBl I 2005 305). Die relevanten Ausführungen zum § 9 Abs 5 EigZulG (Kinderzulage) sind als Kopie beigefügt.
Der Bescheid wurde wieder abgeändert und ich wollte wissen, wer mich denunziert hatte.
Rate mal, ob ich Auskünfte erhalten hatte?
Auch die Anzeige wegen falscher Verdächtigung bei der StA lief ins Leere, weil es kein Steuerstrafverfahren gab und die StA insofern nicht in das Verfahren involviert war und das FA keine Informationen herausgab.
Da soll mal einer behaupten, der Datenschutz funktioniert nicht in diesem Land...
Und jetzt?
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